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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

also noch vor <strong>der</strong> Finanzkrise - lancierte Volksinitiative "gegen die Abzockerei" 729 dazu, dass<br />

die Lohnproblematik im Bewusstsein <strong>der</strong> Öffentlichkeit präsent bleibt. Als Konsequenz<br />

"schlagen 90% <strong>der</strong> Empfänger eines Geschäftsberichts sofort die Seite mit den Löhnen<br />

auf." 730<br />

bb) Betrachtung <strong>der</strong> Börsensanktionspraxis<br />

Analog dem von FELDER beschriebenen Unterschied zwischen den z.T. exorbitant hohen VR-<br />

Honoraren in börsenkotierten Unternehmen <strong>und</strong> mo<strong>der</strong>aten monetären Auszahlungen in<br />

KMU 731 kann m.E. eine solche Differenzierung auch zwischen den verschiedenen Börsengesellschaften<br />

gemacht werden, denn auch hier halten sich die Löhne bei den kleineren Emittenten<br />

eher im Rahmen <strong>und</strong> die Gefahr von Exzessen besteht nur bei ca 5 grossen Börsengesellschaften.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> erstaunt es nicht, dass sich kleinere Emittenten über die<br />

sehr strengen Regeln <strong>der</strong> Börse auf diesem Gebiet beschweren. Wie aber in Abschnitt H.2<br />

dargelegt wird, ist eine differenzierte Behandlung <strong>der</strong> Emittenten nicht sinnvoll, so dass immer<br />

eine - vom Einzelfall losgelöste - Gesamtbetrachtung <strong>der</strong> Börsenregeln vonnöten ist, <strong>und</strong><br />

hier ist m.E. festzustellen, dass die kategorische Regulierung <strong>der</strong> Offenlegungspraxis in Bezug<br />

auf die Entschädigungen <strong>der</strong> Unternehmensleitung aus Corporate Governance-<br />

Perspektive gerechtfertigt ist. 732 Denn bei Aktiengesellschaften, <strong>der</strong>en Anteile an <strong>der</strong> Börse<br />

gehandelt werden, ist gr<strong>und</strong>sätzlich von einer principal-agent-Situation mit entsprechendem<br />

Machtgefälle auszugehen. Beson<strong>der</strong>s deutlich wird dies bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Bezüge des<br />

Verwaltungsrats, die dieser bisher selbst bestimmte. Bereits bei dieser Regelung, die durch die<br />

Annahme <strong>der</strong> Abzocker-Initiative revidiert werden muss, stellte die Offenlegung sowohl <strong>der</strong><br />

Zahlen als auch <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> Entschädigung ein notwendiges Mittel dar, damit die Aktionäre<br />

ihre Kontrollrechte auch wirklich ausüben konnten. Denn im Sinne des von BRANDEIS<br />

geprägten Satzes "Sunlight is said to be the best of disinfectants" 733 konnten so hohe Entschädigungen<br />

entdeckt <strong>und</strong> ihre Legitimität überprüft werden. 734 Ausserdem konnte nur so die<br />

notwendige Klarheit über die Interessenlage <strong>der</strong> VR- <strong>und</strong> GL-Mitglie<strong>der</strong>, die sich aus ihren<br />

Beteiligungen an <strong>der</strong> Gesellschaft ergibt, geschaffen werden. 735 Mit Annahme <strong>der</strong> Eidgenös-<br />

729 vgl. Homepage <strong>der</strong> Initianten <strong>der</strong> Abzocker-Initiative www.abzockerei.ch, Seite "Informationsmappe", das<br />

Dokument "Initiativtext gegen die Abzockerei".<br />

730 Aussage eines Emittenten im Interview.<br />

731 FELDER, S. 1010.<br />

732 gl. M. HOFSTETTER, Corporate Governance, S. 30.<br />

733 BRANDEIS, S. 92.<br />

734 vgl. auch das Interview in <strong>der</strong> Handelszeitung vom 13.3.2002 mit dem damaligen Präsident <strong>der</strong> Zulassungsstelle<br />

<strong>der</strong> SWX Peter Merian ("Verbesserungen sind notwendig", Handelszeitung vom 13.3.2002).-<br />

735 so auch bereits: Botschaft Vergütungen, S. 4472.<br />

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