16.01.2014 Aufrufe

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

stellt werden. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass an<strong>der</strong>e Marktteilnehmer ebenfalls<br />

die Möglichkeit erhalten, ihre Aufträge im betreffenden Titel einzugeben. 844<br />

bb) Beaufsichtigung von K<strong>und</strong>en-Systemen<br />

Die Sorgfaltspflicht des Teilnehmers erstreckt sich schliesslich auch auf die Beaufsichtigung<br />

von K<strong>und</strong>en: Die Aufträge von sog. DEA-K<strong>und</strong>en 845 müssen über geeignete Systeme überwacht<br />

<strong>und</strong> gefiltert werden. 846 Auch diese Regelung ist meiner Meinung nach gerechtfertigt:<br />

Da <strong>der</strong> Aufsichtsbereich bei den Banken endet <strong>und</strong> institutionelle Investoren nicht <strong>der</strong> Aufsicht<br />

<strong>der</strong> Börse unterstehen 847 , ist die Börse quasi gezwungen, <strong>der</strong>en Kontrolle an die Effektenhändler<br />

zu delegieren <strong>und</strong> in Ziff. 6.2. Abs. 1 lit. b Handelsreglement die Teilnehmer für<br />

Handlungen <strong>und</strong> Unterlassungen <strong>der</strong> DEA-K<strong>und</strong>en haftbar zu machen. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />

hat die Sanktionskommission m.E. zu Recht einen Verweis gegen einen Teilnehmer<br />

ausgesprochen, <strong>der</strong> eben keine Massnahmen getroffen hatte, um die Ergreifung unfairer Handelspraktiken<br />

über sein Or<strong>der</strong>-Routing-System zu verhin<strong>der</strong>n. 848 Denn das missbräuchliche<br />

Verhalten des K<strong>und</strong>en ist geeignet, die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes so erheblich zu<br />

beeinträchtigen, dass nicht auf eine Sanktionierung verzichtet werden kann. 849 Dem Teilnehmer<br />

kann vorgeworfen werden, gegen die einschlägigen Reglementbestimmungen verstossen<br />

<strong>und</strong> nicht genügend organisatorische Massnahmen getroffen zu haben 850 , wodurch <strong>der</strong> Regelverstoss<br />

erst möglich wurde. Auch hier ist ein Verweis gerechtfertigt.<br />

cc)<br />

Journalführungs- <strong>und</strong> Meldepflicht<br />

Sowohl die Journalführungspflicht als auch die Meldepflicht bezwecken die Durchsetzung <strong>der</strong><br />

Effektenhandelsaufsicht <strong>und</strong> somit mittelbar den Anlegerschutz. 851 Das Journal ist eine chronologische<br />

Aufzeichnung über sämtliche bei <strong>der</strong> Börse getätigten <strong>und</strong> über die ihr gemeldeten<br />

Geschäfte. Erfasst werden namentlich Zeitpunkt, beteiligte Händler, Effekten, Stückzahl o<strong>der</strong><br />

Nominalwert <strong>und</strong> Preis <strong>der</strong> gehandelten Effekten. Die Journalführungspflicht zielt auf die<br />

844 Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 6.2.2009, Verletzung <strong>der</strong> Vorschriften betreffend Vorabsprachen,<br />

Rz. 6.<br />

845 DEA steht für Direct Electronic Access <strong>und</strong> bedeutet, dass die K<strong>und</strong>en direkten Zugang zum Börsensystem<br />

haben.<br />

846 Ziff. 4.3.3 Abs. 2 Händlerreglement.<br />

847 vgl. HUBER/KÜNG/KUSTER, S. 124.<br />

848 Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 19.4.2010, Verantwortlichkeit des Teilnehmers für das Or<strong>der</strong>-<br />

Routingsystem.<br />

849 vgl. auch Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 23.5.2008, Verantwortlichkeit des Teilnehmers für das<br />

Or<strong>der</strong>-Routingsystem, Rz. 7.<br />

850 zur Verantwortlichkeit des Teilnehmers für Handlungen an<strong>der</strong>er, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> K<strong>und</strong>en, vgl. die Ausführungen<br />

in Abschnitt H.3c.cc.<br />

851 STUDER/STUPP, S. 769.<br />

- 134 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!