16.01.2014 Aufrufe

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

nehmern mitzuteilen hat, mit <strong>der</strong> Kotierung an <strong>der</strong> Börse markant ansteigt. 659 Dabei ist zu<br />

beachten, dass sich das Kotierungsreglement gr<strong>und</strong>sätzlich an die professionellen Marktteilnehmer<br />

<strong>und</strong> institutionellen Investoren als Adressaten richtet. 660 Diese profitieren auch hauptsächlich<br />

davon, da Kleinanleger entwe<strong>der</strong> keine Zeit haben, die gebotenen Informationen zu<br />

verarbeiten o<strong>der</strong> sie sie nicht verstehen. 661 Sie sind somit lediglich "price takers". 662 Ihr Interesse<br />

an einer sachgerechten Anlageentscheidung, <strong>der</strong> Erhaltung ihrer Vermögensanlage sowie<br />

einem angemessenen Ertrag ist aber genügend gewährleistet, solange sie sich darauf verlassen<br />

können, dass <strong>der</strong> Preis die von den institutionellen Anlegern verarbeiteten Marktinformationen<br />

richtig wi<strong>der</strong>spiegelt. 663 Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> ist die möglichst vollständige Orientierung<br />

<strong>der</strong> professionellen Marktteilnehmer über sämtliche Umstände, welche ihren Transaktionsentscheid<br />

beeinflussen können, wesentlich für das effiziente Funktionieren des Kapitalmarktes<br />

<strong>und</strong> muss von <strong>der</strong> Börse sowohl bei <strong>der</strong> Regelsetzung als auch bei <strong>der</strong> Regulierung<br />

berücksichtigt werden. 664<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> hat die <strong>SIX</strong> fünf Emittentenpflichten definiert, <strong>der</strong>en Durchsetzung<br />

sowohl dem Funktionsschutz als auch dem Anlegervertrauensschutz dienen.<br />

b) im internationalen Vergleich<br />

Die zunehmend international agierende Anlegerschaft hat die Transparenz- <strong>und</strong> Sicherheitsbedürfnisse<br />

auf Investorenseite merklich gesteigert, so dass auch die Börse ein starkes Interesse<br />

an einer effektiven Regulierung hat, da sie nur so ihre starke Position im internationalen<br />

Wettbewerb halten kann. 665 Die Bedeutung des internationalen Rufs <strong>der</strong> Schweizer Börse ist<br />

seit <strong>der</strong> Schliessung <strong>der</strong> Börsenplattform virt-x in London 2009 <strong>und</strong> <strong>der</strong> folgenden Rückführung<br />

des Handels nach Zürich 666 noch gestiegen: Denn es hat eine Zentralisierung des Börsenhandels<br />

in <strong>der</strong> Schweiz stattgef<strong>und</strong>en, <strong>und</strong> viele Zweitkotierungen in einem an<strong>der</strong>en Land<br />

wurden aufgegeben. Ausserdem kommen bei den grossen Börsenunternehmen viele institutionelle<br />

Investoren aus dem Ausland. In diesem Umfeld ist es extrem wichtig, dass die Regulierung<br />

internationalen Standards entspricht. 667 Wie in Kapitel II Abschnitt A.3 dargestellt wur-<br />

659 NOBEL, Unternehmenskommunikation, S. 55. Auch <strong>der</strong> Rechtsstreit i.S. Bergbahnen Lenzerheide AG entstand,<br />

weil sich <strong>der</strong> Aktionär gegen den mit <strong>der</strong> Dekotierung verb<strong>und</strong>enen Rückgang an Transparenz wehrte.<br />

660 WERLEN, Kapitalmarktrecht, S. 274.<br />

661 WATTER, S. 280.<br />

662 VON DER CRONE, Regeln, S. 114.<br />

663 WATTER, S. 281.<br />

664 so auch: LÜCHINGER, S. 235.<br />

665 KEIST/MORARD/MAURHOFER, S. 39 f.<br />

666 vgl. dazu ausführlicher: NOBEL, Transnationales Recht, S. 314.<br />

667 In diesem Sinne ist auch <strong>der</strong> Verweis auf internationale Standards in Art. 8 Abs. 3 BEHG zu verstehen.<br />

- 106 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!