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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

sichtlich <strong>der</strong> Natur <strong>und</strong> des Ausmasses von Ungewissheiten, einer gewissen Zurückhaltung<br />

bei Schätzungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Einführung einer ausgeklügelten Methode zur Ermittlung von ausserordentlichem<br />

Wertberichtigungsbedarf wegen Wertbeeinträchtigung (impairment). Auf<br />

diese Weise wurde <strong>der</strong> Ermessensspielraum <strong>der</strong> Emittenten signifikant vergrössert. Das Ergebnis<br />

ist, dass bei IFRS-Experten verschiedene Meinungen bestehen können. Vor diesem<br />

Hintergr<strong>und</strong> wird daher gelegentlich auch die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt sinnvoll ist,<br />

die Aufsicht im Bereich Rechnungslegung <strong>der</strong> Börse zu übertragen, o<strong>der</strong> ob es besser wäre,<br />

diese Aufgabe bspw. an die RAB zu übertragen.<br />

Hier ist jedoch festzustellen, dass es zweckmässig ist, die gesamte Kontrolle <strong>der</strong> Emittentenpflichten<br />

bei SER zu belassen <strong>und</strong> nicht die Überwachung einer einzelnen Pflicht an eine an<strong>der</strong>e<br />

Behörde zu übertragen. Denn wie in Abschnitt 2 erwähnt wurde, werden oft Fehler im<br />

Zuge einer Untersuchung entdeckt, die SER wegen eines an<strong>der</strong>en Verstosses gegen ein Unternehmen<br />

eingeleitet hat. Diese erfreulichen Nebeneffekte erhöhen die Transparenz signifikant,<br />

weswegen die Gesamtaufsicht durch die Börse nur zu begrüssen ist. Allerdings sollte in<br />

Anbetracht <strong>der</strong> eingangs beschriebenen Probleme mit IFRS nicht zu hart durchgegriffen werden:<br />

Mit an<strong>der</strong>en Worten ist es nicht die Aufgabe von SER, die IFRS zu interpretieren, <strong>und</strong><br />

SER sollte auch nicht das Judgement des K<strong>und</strong>en ausüben. Vielmehr sollte überprüft werden,<br />

ob eine klare Regelverletzung vorliegt, <strong>und</strong> falls hier berechtigte Zweifel (bzw. verschiedene<br />

Expertenmeinungen) nachgewiesen werden können, sollte von einer Sanktionierung <strong>und</strong> evtl.<br />

sogar schon von einer Untersuchung abgesehen werden. Insbeson<strong>der</strong>e aber sollte in diesen<br />

unklaren Fällen eine rufschädigende Veröffentlichung des Untersuchungsverfahrens vermieden<br />

werden. 772<br />

d) Fazit<br />

Das Vertrauen <strong>der</strong> (internationalen) Anlegergemeinschaft in die Ordnungsmässigkeit <strong>der</strong><br />

Rechnungslegung gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen eines effizienten Kapitalmarktes.<br />

Die Qualität <strong>der</strong> Schweizer Rechnungslegung wurde noch in den 1980er Jahren von<br />

internationalen Finanzexperten äusserst kritisch betrachtet. So stellte <strong>der</strong> bekannte britische<br />

Investmentfondmanager Antony Bolton 1989 fest: "As a general rule, in Europe, the closer<br />

you get to Switzerland, the worse financial accounting becomes." 773 Hier konnte jedoch -<br />

nicht zuletzt aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bemühungen von SER - ein wichtiger Beitrag zur Schliessung <strong>der</strong><br />

772 vgl. dazu auch Kap. II Abschnitt I.2.<br />

773 MEIXNER, S. 25.<br />

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