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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

Text von Einigungen mit den Emittenten besprochen werden. Ebenfalls positiv zu bewerten<br />

ist m.E., dass neuerdings in den Sanktionsentscheiden zwischen Haupt- <strong>und</strong> Nebenpunkten<br />

unterschieden wird. 654 Die Qualität <strong>der</strong> Information für die Anleger wird dadurch verbessert,<br />

<strong>und</strong> zugleich werden die negativen Imageeffekte für die Emittenten verringert.<br />

C) Pflichten <strong>der</strong> Emittenten<br />

Jede Deregulierung findet ihre Grenzen in den allgemein akzeptierten Polizeigütern von Treu<br />

<strong>und</strong> Glauben im Geschäftsverkehr <strong>und</strong> Anlegerschutz. 655 Das Festlegen von verbindlich einzuhaltenden<br />

Normen in den Börsenregularien ist somit kein Selbstzweck, son<strong>der</strong>n dient <strong>der</strong><br />

Schaffung eines integeren, transparenten <strong>und</strong> fairen Kapitalmarkts. Um die Einhaltung <strong>der</strong><br />

Regularien zu gewährleisten, muss eine <strong>Sanktionsordnung</strong> festgelegt werden. 656 Vor diesem<br />

Hintergr<strong>und</strong> rechtfertigt es sich m.E., die Analyse <strong>der</strong> Börsensanktionspraxis mit <strong>der</strong> Betrachtung<br />

<strong>der</strong> zu garantierenden Schutzziele zu beginnen.<br />

1. Zielsetzung<br />

a) Allgemein<br />

In Kapitel II Abschnitt A wurde bereits auf das volkswirtschaftliche Interesse an funktionierenden<br />

Effektenbörsen eingegangen <strong>und</strong> die drei Effizienzkriterien wurden aufgezeigt. Optimale<br />

Investitionsentscheide im Sinne allokativer Effizienz können gewährleistet werden,<br />

wenn <strong>der</strong> Börsenkurs je<strong>der</strong>zeit vollständig die vorhandenen Informationen reflektiert. 657 In<br />

einem informierten Markt pendeln sich die Preise von selbst auf dem „richtigen“, alle Informationen<br />

wi<strong>der</strong>spiegelnden Niveau ein. 658 Dafür muss die Parität <strong>der</strong> Marktteilnehmer gewährleistet<br />

werden. Die Unternehmen verfügen jedoch häufig über einen Informationsvorsprung<br />

gegenüber den Investoren, was zu Störungen <strong>der</strong> allokativen Effizienz führen kann.<br />

Dieser Informationsasymmetrie soll durch Publizitätspflichten begegnet werden, weswegen<br />

<strong>der</strong> Umfang <strong>und</strong> die Qualität <strong>der</strong> Informationen, die eine Gesellschaft allen Kapitalmarktteil-<br />

654 vgl. z.B. Entscheid von SER vom 10.11.2011 (SER 2011-MP-II/11, SER 2011-CG-I/11).<br />

655 so auch: NOBEL, Börsengesetz, S. 442.<br />

656 WEBER, Börsenrecht, S. 141.<br />

657 RUFFNER, Publikumsgesellschaft, S. 369.<br />

658 KOENIG, S. 9.<br />

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