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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

nur schwer zu vermitteln. 754 Aus diesem Gr<strong>und</strong> hat das IASB am 9. Juli 2009 einen IFRS-<br />

Standard für KMUs herausgebracht, <strong>der</strong> an die beson<strong>der</strong>en Wünsche <strong>und</strong> Bedürfnisse <strong>der</strong><br />

KMUs angepasst wurde <strong>und</strong> im Vergleich zum vollständigen Standard weniger komplex<br />

ist. 755 Dieser gilt jedoch nur für Unternehmen, die keine public accountability haben (Ziff. 1.2<br />

lit. a), d.h. they are not traded in a public market (Ziff. 1.3). Damit sind börsenkotierte Gesellschaften<br />

ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang ist aber darauf hinzuweisen, dass ein<br />

Unternehmen nicht mehr klein ist, wenn es sich im Hauptsegment kotieren lässt. 756 Es steht<br />

einer Gesellschaft frei, sich im Domestic Standard-Segment zu kotieren, wo gemäss Art. 6<br />

Abs. 3 RLR auch <strong>der</strong> weniger strenge Swiss GAP FER-Standard zugelassen ist. 757 Für eine<br />

Kotierung im Main Standard verlangt die <strong>SIX</strong> m.E. zu Recht die Einhaltung strengerer Normen<br />

(IFRS o<strong>der</strong> US-GAAP). Diese international anerkannten Regelwerke verlangen eine<br />

"true and fair view" <strong>der</strong> Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage <strong>und</strong> decken alle wichtigen Fragen<br />

<strong>der</strong> Konzernrechnungslegung ab. Sowohl IFRS als auch US-GAAP sind sehr detailliert<br />

<strong>und</strong> von hoher inhaltlicher Qualität. 758 Durch die weltweite Akzeptanz wird darüber hinaus<br />

erheblich zur Schaffung eines transparenten, effizienten <strong>und</strong> kostengünstigen Kapitalmarkts<br />

beigetragen, <strong>der</strong> auch für internationale Investoren attraktiv ist. 759 Eine wichtige Voraussetzung<br />

ist dabei, dass sich die Investoren auf die Unternehmensabschlüsse verlassen können. 760<br />

Um dies sicherzustellen, ist eine strenge Aufsicht über die Anwendung <strong>der</strong> Regeln durch die<br />

Unternehmen notwendig. Von daher ist es m.E. gerechtfertigt, wenn die Börse z.B. Emittenten<br />

sanktioniert, wenn sie durch die mangelhaften Offenlegungen im Halbjahresbericht den<br />

Anlegern <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Anspruchsgruppen wichtige Informationen zur Ertrags-, Vermögens<strong>und</strong><br />

Finanzlage vorenthalten 761 o<strong>der</strong> durch eine mangelhafte Segmentberichterstattung verhin<strong>der</strong>n,<br />

dass professionelle Anleger <strong>und</strong> Analysten sich ein korrektes Bild <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

Ertragslage eines Unternehmens machen können. 762<br />

Abschliessend sei noch auf eine Schweizer Beson<strong>der</strong>heit eingegangen, die ebenfalls Auslöser<br />

für Kritik ist: die Zulässigkeit <strong>der</strong> Bildung stiller Reserven, d.h. von Reserven, die nicht sichtbar<br />

sind in <strong>der</strong> Jahresrechnung. Art. 669 Abs. 3 OR erlaubt die Bildung, "soweit die Rücksicht<br />

754 BÖCKLI, IFRS/IAS, S. 13.<br />

755 vgl: www.ifrs.org/IFRS+for+SMEs/IFRS+for+SMEs.htm.<br />

756 vgl. auch die Ausführungen in Abschnitt H.2.<br />

757 vgl. dazu auch den Entscheid des Ausschusses <strong>der</strong> Zulassungsstelle vom 10. April 2006 (ZUL/RLE/X/05),<br />

<strong>der</strong> festhält, dass eine Gesellschaft im regulatorisch gesteckten Rahmen wählen kann, nach welchem Standard<br />

sie den Jahres- <strong>und</strong> Zwischenabschluss präsentieren will (Rz. 4).<br />

758 BÖCKLI, IFRS/IAS, S. 10.<br />

759 vgl. SCHREIBER, S. 25.<br />

760 vgl. SCHREIBER, S. 25.<br />

761 Entscheid des Ausschusses <strong>der</strong> Zulassungsstelle vom 11. März 2004.<br />

762 Entscheid des Ausschusses <strong>der</strong> Zulassungsstelle vom 7. Januar 2005.<br />

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