16.01.2014 Aufrufe

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

Vertrauen bei den Anlegern geschaffen, was dem Zweck des Börsengesetzes – Schaffung von<br />

Transparenz – gar entgegenwirken würde. Bei <strong>der</strong> Teilnehmer-Regulierung lässt sich aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> klaren vertraglichen Gr<strong>und</strong>lage zwar leichter eine Haftungsgr<strong>und</strong>lage konstruieren,<br />

so dass man hier von einer grösseren Korrektur- <strong>und</strong> auch Präventivwirkung durch ein gut<br />

ausgebautes Zivilhaftungssystem ausgehen kann; nichtsdestotrotz können auch hier nicht alle<br />

Verfehlungen abgedeckt werden 635 , so dass es auch hier zur wirkungsvollen Gewährleistung<br />

eines funktionstauglichen Kapitalmarktes eines (ergänzenden) effektiven Sanktionssystems<br />

bedarf. Deswegen ist m.E. DAENIKER zuzustimmen, dass bei <strong>der</strong> Börsenregulierung auf eine<br />

Ausweitung <strong>der</strong> Haftung verzichtet <strong>und</strong> stattdessen durch an<strong>der</strong>e regulatorische Massnahmen<br />

(u.a. Sanktionen) ein grosser Anreiz zur Produktion von ausreichenden Informationen im<br />

Markt geschaffen werden sollte. 636 Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> kommt <strong>der</strong> <strong>Sanktionsordnung</strong> <strong>der</strong><br />

Börse eine wesentliche Bedeutung zu, <strong>und</strong> es erscheint gerechtfertigt, die einzelnen Aspekte<br />

vertieft zu analysieren.<br />

Auffallend ist, dass Kritik auf Seiten <strong>der</strong> Regulierten fast ausschliesslich von Emittenten <strong>und</strong><br />

nicht von Teilnehmern geäussert wird. Dies dürfte m.E. auf zwei wesentliche Punkte zurückzuführen<br />

sein: Erstens ist nach Aussage <strong>der</strong> Börsenorgane die Zusammenarbeit mit den Teilnehmern<br />

enger <strong>und</strong> direkter; diese sind durch ihre Stellung als Bank, Broker, Hedge F<strong>und</strong> etc.<br />

wohl auch näher am Börsengeschehen. Zweitens sind die Teilnehmer auch weniger stark betroffen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e da auf eine namentliche Nennung zumeist verzichtet wird. 637<br />

Die Kritikpunkte <strong>der</strong> Emittenten stellen jedoch eine gute Basis für eine gr<strong>und</strong>sätzliche Beurteilung<br />

des Börsensanktionsverfahrens dar, weswegen sie auch – einschliesslich <strong>der</strong> 2011 beschlossenen<br />

Praxisän<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Emittentensanktionierung - in Abschnitt B vorgestellt<br />

werden sollen, bevor dann darauf aufbauend in den weiteren Abschnitten einzelne Aspekte<br />

vertiefter betrachtet werden.<br />

B) Kritikpunkte <strong>der</strong> Emittenten <strong>und</strong> Reaktion <strong>der</strong> Börse<br />

Die von <strong>der</strong> Emittentenseite vorgebrachten Kritikpunkte lassen sich in sieben Kategorien einteilen,<br />

die im Folgenden näher betrachtet werden sollen. Zudem sollen in Abschnitt 8 die Mo-<br />

635 Namentlich im Fall <strong>der</strong> persönlichen Verantwortlichkeit eines Mitarbeiters des Effektenhändlers steht keine<br />

vertragliche Rechtsgr<strong>und</strong>lage zur Verfügung, da <strong>der</strong> Mitarbeiter nicht Vertragspartner des K<strong>und</strong>en ist <strong>und</strong> eine<br />

Inanspruchnahme gestützt auf die Vertrauenshaftung nur in Frage kommt, wenn <strong>der</strong> Mitarbeiter persönliches<br />

Vertrauen in Anspruch genommen hat (HORN, Anlageberatung, S. 5).<br />

636 gl. M. DAENIKER, Thesen, S. 149.<br />

637 vgl. auch die Ausführungen in Kapitel II Abschnitt I.2.<br />

- 98 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!