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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

lanché ergibt sich aus den Umständen, dass den Verantwortlichen gar nicht bewusst war, dass<br />

sie eine meldepflichtige Tatsache aufschoben <strong>und</strong> daher Vertraulichkeitsbedingungen erfüllen<br />

mussten. 704 Darüber hinaus erfolgte die Bekanntgabe an <strong>der</strong> Generalversammlung, d.h. sie<br />

wurde nur einem begrenzten Personenkreis mitgeteilt, eine spätestens jetzt zwingend erfor<strong>der</strong>liche<br />

Ad hoc-Meldung unterblieb erneut. Aus all dem ergibt sich, dass die Sanktionierung zu<br />

Recht erfolgte.<br />

c) Umgang mit Gerüchten<br />

Im Zusammenhang mit dem "richtigen" Zeitpunkt ergibt sich auch die Problematik des Umgangs<br />

mit Gerüchten. Laut Duden ist ein Gerücht "etwas, was allgemein gesagt, weitererzählt<br />

wird, ohne dass bekannt ist, ob es auch wirklich zutrifft" 705 . Es handelt sich dabei zumeist um<br />

Vermutungen <strong>und</strong> nicht um Tatsachen, so dass keine Meldepflicht gemäss Art. 53 KR vorliegt.<br />

706 Daher gilt wohl auch in <strong>der</strong> Schweiz die von <strong>der</strong> deutschen Lehre entwickelte Regel,<br />

dass von Dritten gestreute Gerüchte nicht ausreichen, um aktiv an die Öffentlichkeit gehen zu<br />

müssen. 707 Denn durch frühzeitige Informationen können sowohl Fusionsgespräche als auch<br />

Sanierungsbemühungen ernsthaft gefährdet werden, weswegen in solchen Situationen ein<br />

Bekanntgabeaufschub gr<strong>und</strong>sätzlich möglich ist. 708 Als Reaktion empfiehlt sich hier Schweigen<br />

bzw. eine absolute No-comment-policy. 709 Problematisch sind hingegen Dementi, da hier<br />

das Unternehmen selektiven Marktteilnehmern gegenüber eine Aussage macht, die sich verhaltenssteuernd<br />

auswirken kann. 710 Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> hat auch SER zu Recht ein Unternehmen<br />

ermahnt, das in einer Phase von finanziellen Schwierigkeiten regelmässig Anrufe<br />

von Journalisten , ob sie ihre Verpflichtungen aus Kreditverträgen noch erfüllen könnten, erhielt<br />

<strong>und</strong> diese beantwortete, ohne eine entsprechende Ad hoc-Meldung herauszugeben. Auch<br />

das Dementi eines Gerüchts war in diesem Fall eine Aussage <strong>und</strong> konnte zu einer Ungleichbehandlung<br />

im Markt führen.<br />

704 Es handelt sich hier wohl um einen typischen Fall von Organisationsversagen, vgl. auch Abschnitt H.3c.<br />

705 Duden : deutsches Universalwörterbuch, 6. Auflage, Mannheim Dudenverlag 2007.<br />

706 Kommentar RLAhP, Rz 3 N 3; vgl. auch: VON FISCHER, S. 80, HSU, S. 128.<br />

707 vgl. MÖLLERS, Insi<strong>der</strong>information, S. 1397 m.w.H.<br />

708 vgl. auch: NOBEL, Unternehmenskommunikation, S. 138 ff.<br />

709 gl. M. MÖLLERS/ROTTER, S. 303.<br />

710 vgl. auch: BAETGE, S. 144 ff.<br />

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