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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel I: Einführung<br />

2. Verfahren<br />

a) Untersuchungs- <strong>und</strong> Sanktionsverfahren<br />

Das Untersuchungs- <strong>und</strong> Sanktionsverfahren für die Sanktionierung von Emittenten, Teilnehmern<br />

<strong>und</strong> Händlern untersteht einer einheitlichen Regelung durch die Verfahrensordnung.<br />

aa) Emittenten<br />

<strong>SIX</strong> Exchange Regulation <strong>und</strong> die Sanktionskommission können gegen einen Emittenten<br />

Sanktionen aussprechen, wenn die Vorschriften des Kotierungsreglements <strong>und</strong> dessen Ausführungsbestimmungen<br />

namentlich in folgenden Bereichen verletzt werden: Ad hoc-<br />

Publizität, Rechnungslegung, Regelmeldepflichten, Corporate Governance <strong>und</strong> Management-<br />

Transaktionen. Gemäss Art. 61 Abs. 1 KR können gegen Emittenten, Sicherheitsgeber <strong>und</strong><br />

anerkannte Vertreter folgende Sanktionen verhängt werden, wobei auch eine kumulative Verhängung<br />

möglich ist:<br />

1. Verweis;<br />

2. Busse bis zu CHF 1 Mio (bei Fahrlässigkeit) bzw. 10 Mio (bei Vorsatz);<br />

3. Sistierung des Handels;<br />

4. Dekotierung o<strong>der</strong> Umteilung unter einen an<strong>der</strong>en regulatorischen Standard;<br />

5. Ausschluss von weiteren Kotierungen;<br />

6. Entzug <strong>der</strong> Anerkennung.<br />

bb)<br />

Teilnehmer <strong>und</strong> Händler<br />

<strong>SIX</strong> Exchange Regulation <strong>und</strong> die Sanktionskommission können bei Verletzungen <strong>der</strong> Vorschriften<br />

des Händlerreglements bzw. <strong>der</strong> Weisungen Sanktionen gegen die betroffenen Teilnehmer<br />

<strong>und</strong> Händler aussprechen. Gemäss Ziffer 19 Handelsreglement von <strong>SIX</strong> Swiss<br />

Exchange bzw. Ziffer 18 Handelsreglement von Scoach Schweiz können gegen Teilnehmer<br />

folgende Sanktionen ausgesprochen werden: Verweis, Suspendierung o<strong>der</strong> Ausschluss; Busse<br />

<strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Konventionalstrafe bis zu einer Höhe von maximal CHF 10 Mio. Gegen Händler<br />

sind folgende Strafen vorgesehen: Verweis, Suspendierung o<strong>der</strong> Entzug <strong>der</strong> Registrierung.<br />

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