16.01.2014 Aufrufe

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

gulierten sehr gross ist. 995 Daraus ergibt sich auch eine Auskunftspflicht <strong>der</strong> Börse, die als<br />

Gegenstück zur Mitwirkungspflicht <strong>der</strong> Regulierten – insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Emittenten - angesehen<br />

werden kann. Denn damit eine wirksame Zusammenarbeit zwischen Börse <strong>und</strong> Regulierten<br />

möglich ist, muss auch die Börse ihrerseits den Regulierten bei Problemen entgegenkommen<br />

<strong>und</strong> ihre Fragen beantworten. 996<br />

2. Kooperationspflicht <strong>der</strong> Regulierten<br />

Der speziellen Ausgestaltung <strong>der</strong> Schweizer Börse als selbstregulierte Organisation liegt die<br />

Annahme zugr<strong>und</strong>e, dass die Bedürfnisse <strong>der</strong> Emittenten <strong>und</strong> Teilnehmer am besten befriedigt<br />

werden, wenn sie ihre Beziehungen selbst regeln können. 997 Daraus ergibt sich, dass die Emittenten<br />

<strong>und</strong> Teilnehmer gr<strong>und</strong>sätzlich selbst bestimmen, wie sie von <strong>der</strong> Börse wahrgenommen<br />

werden. Das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Börse <strong>und</strong> Regulierten bedingt nämlich<br />

zugleich auch, dass es empfehlenswert für Emittenten <strong>und</strong> Teilnehmer ist, von Beginn an aktiv<br />

den Kontakt zur <strong>SIX</strong> zu suchen <strong>und</strong> mit ihr zusammenzuarbeiten. Denn nur wenn die Börse<br />

einen Regulierten wirklich kennt, kann sie seine Situation richtig einschätzen, weswegen<br />

sich Emittenten <strong>und</strong> Teilnehmer, die eine intensive - <strong>und</strong> v.a. auf persönlichen Kontakten beruhende<br />

- Beziehung zur Börse anstreben, zweifelsohne in einer besseren Position befinden.<br />

Wie sich insbeson<strong>der</strong>e in den Gesprächen mit den Börsenvertretern herauskristallisiert hat, ist<br />

<strong>der</strong> Kontakt zu den Teilnehmern direkter: Hier besteht ein ständiger Dialog zwischen Börse<br />

<strong>und</strong> dem einzelnen Effektenhändler, in dem z.B. auch <strong>der</strong> jeweilige Handelschef auf bestimmte<br />

Missstände aufmerksam gemacht wird.<br />

Etwas problematischer ist m.E. die Situation auf <strong>der</strong> Emittentenseite: Grössere Emittenten wie<br />

Novartis streben auch hier eine konstruktive Partnerschaft mit <strong>der</strong> Börse an, die sich konkret<br />

darin manifestiert, dass immer alles im Vorfeld besprochen wird, während kleinere Emittenten<br />

z.T. weniger Kontakt suchen. Eine intensive Kontaktpflege mit <strong>der</strong> Börse wird jedoch<br />

auch von Rechtsanwälten <strong>und</strong> Wirtschaftsprüfern, die den Emittenten vor <strong>und</strong> während <strong>der</strong><br />

Kotierung helfen, befürwortet. So raten bspw. die Vertreter von PriceWaterhouseCoopers<br />

ihren K<strong>und</strong>en explizit, sich persönlich zu involvieren. Hintergr<strong>und</strong> ist, dass ein Emittent, bei<br />

dem sich die Führungsspitze (CEO <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> CFO) persönlich einschaltet <strong>und</strong> proaktiv nachfragt,<br />

ob noch Fragen bestehen, <strong>der</strong> Börse signalisiert, dass er sie ernst nimmt, was wesentlich<br />

995 ZUFFEREY, S. 596.<br />

996 Ein Beispiel für eine solche Kooperation findet sich bspw. in: Entscheid von SER vom 1.11.2011 (SER-MT<br />

I/11), Rz. 2 f: eine Mitarbeiterin des Emittenten kontaktierte die <strong>SIX</strong> wegen einer bisher nicht gemeldeten Management-Transaktion,<br />

<strong>und</strong> SER sprach eine Empfehlung aus.<br />

997 zu den Gr<strong>und</strong>annahmen <strong>der</strong> Selbstregulierung vgl. auch SIGRIST, Selbstregulierung, S. 58.<br />

- 156 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!