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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

b) Sonstige Offenlegungspflichten<br />

Auch wenn die Offenlegung <strong>der</strong> Entschädigungen deutlich den meisten Diskussionsstoff liefert,<br />

darf nicht übersehen werden, dass auch auf an<strong>der</strong>en Gebieten weitgehende - <strong>und</strong> teilweise<br />

umstrittene - Transparenzvorschriften bestehen: Erwähnenswert ist hier insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

"Fall UBS", bei dem die Sanktionskommission von SER festgestellte Verstösse gegen Corporate<br />

Governance-Normen als nicht sanktionswürdig bewertete. 740 Dabei handelte es sich um<br />

die Angaben zur Ausbildung <strong>der</strong> VR-Mitglie<strong>der</strong>, die nach Meinung von SER unzureichend<br />

war; diese Einstellung wäre nach Aussage <strong>der</strong> befragten SaKo-Mitglie<strong>der</strong> auch vom Ausland<br />

als übertrieben <strong>und</strong> lächerlich empf<strong>und</strong>en worden.<br />

Der Vorwurf bezog sich auf Ziff. 3.1 lit. b aRLCG, die dem Wortlaut nach Ziff. 3.1 lit. b<br />

RLCG entsprach. Dementsprechend sind im Anhang für jedes VR-Mitglied Angaben über<br />

seine Ausbildung <strong>und</strong> seinen beruflichen Hintergr<strong>und</strong> zu machen. Im Kommentar zur RLCG<br />

wird diesbezüglich ausgeführt, dass zur Ausbildung zumindest die letzte abgeschlossene Ausbildungsstufe<br />

gehört. In dem Sinne hat SER zu Recht ein Versäumnis im Geschäftsbericht<br />

moniert. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Unterlassung schwer genug ist, um eine<br />

Sanktionierung zu rechtfertigen. 741 Gr<strong>und</strong>sätzlich werden neben Unabhängigkeit Fachkompetenz<br />

<strong>und</strong> Führungskompetenz als wichtige Auswahlkriterien für einen VR-Posten genannt. 742<br />

Da aber die wohl wichtigste Aufgabe des VR in <strong>der</strong> strategischen Führung besteht, ist entscheidend,<br />

dass <strong>der</strong> VR aus Personen besteht, die einer solche Aufgabe gewachsen sind. 743 In<br />

diesem Sinne wünschte sich DUBS bereits 1993 eine Mischung aus kompetenten Generalisten<br />

mit grossem Wissen <strong>und</strong> Können sowie viel Erfahrung <strong>und</strong> unterstützenden Spezialisten. 744<br />

Bei <strong>der</strong> Zusammensetzung des Gesamtverwaltungsrats soll daher sinnvollerweise darauf geachtet<br />

werden, dass verschiedene fachliche Kompetenzbereiche vertreten sind, damit die Gestaltungs-<br />

<strong>und</strong> Controllingfunktionen erfolgreich erfüllt werden können. 745 Im Ergebnis findet<br />

sich in Verwaltungsräten für gewöhnlich eine bunte Mischung aus Spezialisten (Branchenkenner,<br />

Juristen, Politiker, Unternehmensberater, etc.). 746 Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> stellen die<br />

Ausbildungen <strong>der</strong> VR-Mitglie<strong>der</strong> ein wichtiges Kriterium dar, das dem Aktionär ermöglicht,<br />

die (richtige) Zusammensetzung des VRs zu beurteilen; es handelt sich m.E. dabei aber mit-<br />

740 vgl. Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 30. November 2010 (SaKo 2010-AHP-II/10, SaKo 2010-CG-<br />

IV/10), Rz. 34.<br />

741 Die Sanktionskommission jedenfalls geht davon aus, dass SER einen zu engen Massstab an das anlegt, was<br />

unter Wesentlichkeit <strong>der</strong> von einem Emittenten zu liefernden Informationen zu verstehen ist (Rz. 34).<br />

742 vgl. MÜLLER/LIPP/PLÜSS, S. 7, die sich auch auf eine Studie <strong>der</strong> Hochschule für Wirtschaft, Luzern beziehen.<br />

743 so auch KRNETA, S. 19 f.<br />

744 DUBS, S. 138.<br />

745 HILB, S. 81.<br />

746 vgl. auch BERTSCHINGER, S. 126.<br />

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