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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

befassen würden <strong>und</strong> sie daher auch nur unzureichend erfüllten, worunter die Transparenz im<br />

Kapitalmarkt <strong>und</strong> die Gleichbehandlung <strong>der</strong> Anleger erkennbar leiden würden. Daher rechtfertigt<br />

sich eine sorgsame Verfolgung <strong>der</strong> Fehltritte gr<strong>und</strong>sätzlich.<br />

cc) Ergebnis<br />

In Anbetracht <strong>der</strong> Auswirkungen, die die Verletzungen <strong>der</strong> Emittentenpflichten auf die Funktionsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Effektenmärkte haben können, ist es sinnvoll, potentielle Problemfel<strong>der</strong><br />

aufzudecken <strong>und</strong> das jeweilige Unternehmen darauf aufmerksam zu machen. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />

rechtfertigt sich sowohl die Ahndung von bloss abstrakten Gefährdungen als auch<br />

die Qualifikation <strong>der</strong> Fahrlässigkeit als ausreichendem Verschuldensgrad. Angesichts des<br />

teilweise heftigen Wi<strong>der</strong>stands bei den Emittenten 1249 sowie <strong>der</strong> Frage, ob Private überhaupt<br />

in <strong>der</strong> Lage sind, die Verschuldensfrage adäquat zu beurteilen, erscheint es mir allerdings<br />

fraglich, ob wirklich immer gleich <strong>der</strong> "Hammer herausgeholt" (d.h. eine Sanktion verhängt)<br />

werden muss o<strong>der</strong> ob bei bloss abstrakter Gefährdung <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> fahrlässigem Verschulden<br />

nicht ein vorgängiges Mahnverfahren 1250 vernünftiger ist.<br />

Ferner wird von Emittentenseite gelegentlich <strong>der</strong> Vorwurf geäussert, die Kriterien, nach denen<br />

bestimmte Sanktionen verhängt würden, seien nicht ganz klar: So hätten bei den Management<br />

Transaktionen relativ geringfügige Transaktionen, welche sehr weit von <strong>der</strong><br />

Schwelle <strong>der</strong> Marktrelevanz entfernt gewesen wären, zur gleichen Sanktion (Verweis) geführt<br />

wie gravieren<strong>der</strong>e Verstösse gegen die MT-Meldepflicht o<strong>der</strong> gegen an<strong>der</strong>e Aufrechterhaltungspflichten.<br />

Auch bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Busse wird bemängelt, diese spiegele die Unterschiedlichkeit<br />

<strong>der</strong> Verstösse zu wenig wi<strong>der</strong>. 1251 Die Rechtsprechungsinstanzen <strong>der</strong> <strong>SIX</strong> sprechen<br />

Geldbussen gr<strong>und</strong>sätzlich aus, wenn die Verletzung <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> das Verschulden schwer<br />

wiegen (wiegt), wobei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Schwere bzw. den Auswirkungen <strong>der</strong> Verletzung<br />

ein beson<strong>der</strong>es Gewicht zukommt. 1252 Höhere Bussen werden gr<strong>und</strong>sätzlich verhängt, wenn<br />

mehrere schwer wiegende Faktoren zusammen kommen. Insbeson<strong>der</strong>e bei Wie<strong>der</strong>holungstätern<br />

steigert sich <strong>der</strong> zu bezahlende Betrag 1253 : So wurde bspw. eine Busse von CHF 75'000<br />

1249 In den Interviews wurde verschiedentlich kritisiert, die Börse hätte eine Sanktion verhängt, obwohl die<br />

Pflicht versehentlich verletzt <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Folge gar kein Anleger zu Schaden gekommen wäre.<br />

1250 vgl. dazu Abschnitt B.8.<br />

1251 So bemängelte bspw. ein Firmenvertreter im Interview, dass eine Busse von CHF 10'000 in <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

den Eindruck erwecke, das Unternehmen habe sich etwas Schlimmes zu Schulden komme lassen, <strong>und</strong> sie sei<br />

deswegen unverhältnismässig bei Verstössen gegen Ad hoc-Pflichten.<br />

1252 statt vieler: Entscheid von <strong>SIX</strong> Exchange Regulation vom 22.12.2010 (SER 2010-AHP-I/10, SER 2010-MP-<br />

I/10), Rz. 100 ff.<br />

1253 Auch das Unternehmen des erwähnten Vertreters verstiess mehrfach gegen Ad hoc- <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Börsenpflichten.<br />

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