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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

che. 778 Entsprechend stiess die Vorschrift bei <strong>der</strong> Vernehmlassung z.T. auch auf erbitterten<br />

Wi<strong>der</strong>stand. 779 Bemängelt wurde insbeson<strong>der</strong>e: Die Meldeschwelle von CHF 100'000 sei zu<br />

niedrig, die Veröffentlichungsfrist bis spätestens am zweiten Börsentag sei zu kurz, <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

erfasste Personenkreis (auch nahestehende Personen wie Ehepartner, Eltern <strong>und</strong> Kin<strong>der</strong>) sei<br />

zu breit. Diese Meinung wurde auch in den Interviews deutlich, wo einige Emittenten die<br />

Komplexität <strong>der</strong> Regeln <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Stress beklagten. Zusammenfassend ist<br />

den Interviews zu entnehmen, dass die Einhaltung <strong>der</strong> Normen zur Offenlegung von Management-Transaktionen<br />

anspruchsvoll ist. Denn wie schon FRITSCHI in seiner Dissertation<br />

festgehalten hat 780 , ist die Offenlegung <strong>der</strong> Management-Transaktionen für Emittenten mit<br />

einem nicht zu unterschätzenden Aufwand 781 sowie Kosten verb<strong>und</strong>en. Letztere fallen insbeson<strong>der</strong>e<br />

für kleinere Emittenten, die nicht über eine ausgebaute Compliance-Abteilung verfügen<br />

782 , stärker ins Gewicht. Diese Mehrbelastung ist m.E. jedoch zumutbar, da sie nicht in das<br />

unternehmerische Geschick eingreift, son<strong>der</strong>n nur auf ein ethisches Verhalten <strong>der</strong> Führungspersonen<br />

hinwirkt 783 <strong>und</strong> lediglich eine Frage <strong>der</strong> Organisation ist. Zudem ist dem Zusatzaufwand<br />

<strong>der</strong> Nutzen <strong>der</strong> verschärften Offenlegungsvorschriften entgegenzusetzen. Ausgangspunkt<br />

ist wie<strong>der</strong> <strong>der</strong> zu vermeidende Informationsvorsprung <strong>der</strong> Manager gegenüber (potenziellen<br />

<strong>und</strong> tatsächlichen) Aktionären, <strong>der</strong> Management-Transaktionen mit Finanzinstrumenten<br />

des eigenen Unternehmens immer den Anschein des Insi<strong>der</strong>wissens verleiht 784 ; zugleich wird<br />

die allokative Effizienz im Markt erhöht, denn die Geschäfte <strong>der</strong> Unternehmensleitung sind<br />

ein Anhaltspunkt, wie die Manager ihre eigenen Geschäfte einschätzen, <strong>und</strong> stellen für den<br />

Anleger im Hinblick auf seinen Anlageentscheid eine weitere Informationsquelle dar. 785 Diese<br />

Indikatorwirkung ist auch empirisch durch Untersuchungen an den Kapitalmärkten belegt<br />

worden. 786 Der Zweck <strong>der</strong> Offenlegung von Management-Transaktionen, die Informationsversorgung<br />

<strong>der</strong> Anleger, kann aber nur erreicht werden, wenn <strong>der</strong> Markt innerhalb <strong>der</strong> vorgeschriebenen<br />

Meldefristen über die offenlegungspflichtigen Transaktionen informiert wird. 787<br />

778 FRITSCHI, S. 9.<br />

779 NZZ vom 3. Juli 2003, Wi<strong>der</strong>stand gegen die Offenlegungspflicht - Wirtschaft <strong>und</strong> Manager üben Kritik, S.<br />

25; WEBER/HUBER, S. 116.<br />

780 vgl. FRITSCHI, S. 10 sowie insb. S. 260 f.<br />

781 Gemäss Aussage eines Emittenten ist die Bestellung von 2-3 Stellvertretungen zwingend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

782 vgl. Abschnitt H.2.<br />

783 gl. M. FRITSCHI, S. 260.<br />

784 NOBEL, Unternehmenskommunikation, S. 70.<br />

785 vgl. Transparenz als Voraussetzung für die allokative Effizienz auch: ZOBL/BLÖCHLINGER, S. 65.<br />

786 So beobachteten bspw. RAU/PFAFF, S. 287, dass die auf <strong>der</strong> <strong>SIX</strong>-Internetseite veröffentlichten Verkäufe vom<br />

Publikum als "Warnsignale" für verschlechterte Unternehmenssituationen aufgefasst wurden.<br />

787 Entscheid des Ausschusses <strong>der</strong> Zulassungsstelle vom 2.7.2006 (ZUL/MT/III/06), Rz. 41.<br />

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