16.01.2014 Aufrufe

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Kapitel II: Verfahrensrechtliche Aspekte<br />

b) Zweiteilung des börseninternen Beschwerdeverfahrens<br />

Die im letzten Abschnitt beschriebene Aufgabenteilung zwischen SER <strong>und</strong> SaKo bei gravierendenden<br />

Verfehlungen führt dazu, dass u.U. börsenintern ein zweistufiger Rechtsmittelweg<br />

besteht, was in <strong>der</strong> Lehre teilweise als zu kompliziert <strong>und</strong> zu langwierig kritisiert wird. 203<br />

Auch wenn in Art. 9 Abs. 3 BEHG nur eine Beschwerdeinstanz gesetzlich vorgeschrieben ist,<br />

existieren mit Sanktionskommission <strong>und</strong> Beschwerdeinstanz effektiv zwei börseninterne<br />

Rechtsmittelinstanzen, die z.B. im Falle <strong>der</strong> Dekotierung eines Emittenten o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Sistierung<br />

eines Teilnehmers auch beide zu durchlaufen sind. Diese Doppelspurigkeit ist auf den unüberwindbaren<br />

Konflikt im Parlament zwischen den Verfechtern einer freien, selbstregulierten<br />

Börse, die ihre Beschwerdeinstanzen selbst bestimmen kann, auf <strong>der</strong> einen Seite <strong>und</strong> einer<br />

Gruppe von Parlamentariern r<strong>und</strong> um den damaligen Finanzminister Otto Stich, die sich für<br />

eine von aussen bestellte Instanz einsetzten, auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite zurückzuführen. 204 Letztere<br />

bekämpften das Konzept einer von <strong>der</strong> Börse abschliessend bestimmten Aufsichtsinstanz, die<br />

als Richter in eigener Sache darüber urteilt, ob die Börse richtig gehandelt hat, mit dem Hinweis<br />

auf mittelalterliche Zunftwirtschaft. 205 Es gelang ihnen auf diese Weise genug Unbehagen<br />

im Parlament zu schüren, so dass sie letztendlich die im Gesetz verankerte unabhängige<br />

Beschwerdeinstanz, <strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong> durch die FINMA bestimmt werden, als Rechtsmittelinstanz<br />

für die einschneiden<strong>der</strong>en Sanktionen durchsetzen konnten. Da die freiheitlich<br />

<strong>und</strong> wirtschaftsfre<strong>und</strong>lich gesinnte Mehrheit aber auch nicht auf die Möglichkeit verzichten<br />

wollte, die Entscheide von SER durch fachk<strong>und</strong>ige interne Experten überprüfen zu lassen,<br />

kam es zur typisch schweizerischen Kompromisslösung: Neben <strong>der</strong> gesetzlich geschaffenen<br />

unabhängigen Beschwerdeinstanz erhielt die Börse die Freiheit, ein eigenes Rechtsmittelverfahren<br />

mit eigener Rechtsprechungsinstanz 206 zu schaffen, das bei geringeren Pflichtverletzungen<br />

ausschliesslich zu durchlaufen ist. Die Folge ist ein sehr komplexer Rechtsmittelweg,<br />

was dazu führt, dass auch Experten einzelne Verfahrensaspekte immer wie<strong>der</strong> nachlesen müssen.<br />

207 Komplizierte, zeitintensive Verfahren wirken jedoch abschreckend auf die Regulierten,<br />

weshalb eine Vereinfachung des Verfahrens m.E. unerlässlich ist. Dies soll in Abschnitt<br />

J.2 im Rahmen <strong>der</strong> Betrachtung einer angemessenen Verfahrenslänge eingehen<strong>der</strong> diskutiert<br />

werden.<br />

203 vgl. auch: WEBER, Neuordnung, S. 591.<br />

204 Amtl.Bull SR 1993, S. 1003 f.; Amtl.Bull. NR 1994, S. 1061. f.<br />

205 vgl. Motion STICH, Amtl.Bull. NR 1994, 1062: „wo die Zunft am Schluss entscheidet, was gut <strong>und</strong> recht ist<br />

<strong>und</strong> ob das angemessen ist o<strong>der</strong> nicht.“<br />

206 früher: Disziplinarkommission; jetzt: Sanktionskommission.<br />

207 Ein beson<strong>der</strong>s verwirren<strong>der</strong> Punkt ist dabei, wann <strong>der</strong> Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission direkt an das<br />

<strong>Schiedsgericht</strong> weitergezogen werden kann <strong>und</strong> wann zunächst die Beschwerdeinstanz dazwischen geschaltet ist.<br />

- 33 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!