16.01.2014 Aufrufe

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kapitel I: Einführung<br />

<strong>und</strong> Kontrolle bzw. <strong>der</strong> Geschäftsführung einer Börse ist jedoch <strong>der</strong> Selbstregulierung <strong>der</strong><br />

Börse überlassen. 8 Indem sich die Aufsichtsbehörde nicht in die betriebswirschaftlichen Entscheidungen<br />

<strong>der</strong> Börse einmischt, soll <strong>der</strong> unternehmerische Entscheidungsspielraum <strong>der</strong> Börsen<br />

so wenig wie möglich durch gesetzgeberische Auflagen beschränkt werden. 9 Während<br />

das BEHG in Bezug auf Betrieb <strong>und</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Börsen die Tradition <strong>der</strong> früher kantonal<br />

geregelten Börsen fortsetzte, geht die Auffor<strong>der</strong>ung an die Börse, die Überwachung <strong>und</strong> Revision<br />

<strong>der</strong> Börsengeschäfte in eigener Regie zu organisieren 10 , über die früher geltenden kantonalen<br />

Regelungen, die eine unmittelbare staatliche Aufsicht des Börsenbetriebs durch sog.<br />

Börsenkommissäre vorsahen, hinaus. 11 Diese Neuausrichtung <strong>der</strong> Aufsicht war schon deshalb<br />

notwendig, weil eine physische Präsenz des Börsenkommissärs bei elektronischen Börsen<br />

ohnehin nicht mehr möglich ist. 12 Die unmittelbare Überwachung wurde daher <strong>der</strong> Börse<br />

übertragen, welche die technischen <strong>und</strong> organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen hat,<br />

um strafbare Handlungen, an<strong>der</strong>e Gesetzesverletzungen <strong>und</strong> sonstige Missstände aufdecken<br />

zu können. 13 Die Rolle <strong>der</strong> FINMA – insbeson<strong>der</strong>e im Vergleich zu ihren internationalen<br />

Pendants 14 - ist im Gegenzug beschränkt worden. In begrenztem Ausmass kann sie jedoch<br />

ebenfalls regulierend in den Finanzmarkt eingreifen: Denn gemäss Art. 3 FINMAG unterstehen<br />

Personen, die nach den Finanzmarktgesetzen eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine<br />

Zulassung o<strong>der</strong> eine Registrierung <strong>der</strong> Finanzmarktaufsichtsbehörde benötigen, sowie kollektive<br />

Kapitalanlagen <strong>und</strong> Prüfgesellschaften <strong>der</strong> Beaufsichtigung durch die eidgenössische Finanzmarktaufsichtsbehörde<br />

FINMA. Der Bewilligungspflicht unterstehen die Institutionen,<br />

<strong>der</strong>en Tätigkeiten mit erhöhtem Gefährdungspotential für das Anlegerpublikum o<strong>der</strong> das<br />

Funktionieren des Marktes verb<strong>und</strong>en sind 15 , namentlich die Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen,<br />

Depotbanken, Vertriebsträger <strong>und</strong> Vertreter ausländischer Anlagefonds sowie Börsen<br />

<strong>und</strong> börsenähnliche Einrichtungen. Die Aufsichtsbehörde ist befugt, „den verantwortlichen<br />

Mitarbeitern eines Effektenhändlers“ „die Tätigkeit im Effektenhandel dauernd o<strong>der</strong><br />

vorübergehend zu verbieten“ 16 Bei „schweren Verletzungen aufsichtsrechtlicher Pflichten“<br />

kann die FINMA zudem den dafür „verantwortlichen Personen“ „die Tätigkeit in leiten<strong>der</strong><br />

Stellung“ bei einem „von ihr Beaufsichtigten“ für maximal 5 Jahre untersagen („Berufsver-<br />

8 DAENIKER/WALLER, Art. 3 BEHG, S. 519.<br />

9 RUFFNER, Selbstregulierung, S. 10 f..<br />

10 vgl. Botschaft BEHG, 1399.<br />

11 DAENIKER/WALLER, Art. 4 BEHG, S. 531.<br />

12 LANGHART, S. 313.<br />

13 RUFFNER, Selbstregulierung, S. 29.<br />

14 vgl. die Ausführungen in Kapitel II Abschnitt A.3b.bb).<br />

15 ZOBL/KRAMER, S. 43.<br />

16 Art. 35a BEHG.<br />

- 2 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!