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Sanktionsordnung der SIX und Schiedsgericht DISSERTATION der ...

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Kapitel III: Beurteilung <strong>der</strong> Sanktionspraxis<br />

bb) Teilnehmer/Händler<br />

Auch bei <strong>der</strong> Sanktionierung <strong>der</strong> Teilnehmer/Händler steht die Gewährleistung eines transparenten<br />

<strong>und</strong> fairen Marktes im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>: Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Vertrauensstellung <strong>der</strong><br />

Finanzintermediäre 1193 kommt <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> sog. Wohlverhaltensregeln im Interesse des<br />

gesamten Finanzmarktes eine hohe Bedeutung zu, <strong>und</strong> die systematische Nichtbefolgung einer<br />

Regel über einen längeren Zeitraum stellt daher zu Recht eine schwere Verletzung dar. 1194<br />

Denn wenn z.B. ein Teilnehmer nicht verhin<strong>der</strong>t, dass mehrere Mitarbeiter, die die Händlerprüfung<br />

nicht erfolgreich absolviert haben, wie<strong>der</strong>holt die Identifizierungsnummern an<strong>der</strong>er<br />

registrierter Händler verwenden, so stellt dies meiner Meinung nach eine bedeutende Missachtung<br />

des entgegengebrachten Vertrauens seitens <strong>der</strong> Anleger dar <strong>und</strong> wurde daher richtigerweise<br />

mit einer Busse von CHF 20‘000 bestraft. 1195<br />

Darüber hinaus wird in die Bewertung einbezogen, inwieweit tatsächlich ein falscher o<strong>der</strong><br />

irreführen<strong>der</strong> Eindruck bei an<strong>der</strong>en Marktteilnehmern erweckt wurde: Wenn jedoch ein erheblich<br />

vom Marktpreis abweichen<strong>der</strong> Abschluss leicht aufgedeckt <strong>und</strong> für ungültig erklärt<br />

werden konnte <strong>und</strong> somit für die Marktintergrität ohne Folgen blieb, wird dies nur als leichter<br />

Verstoss gewertet. 1196 In diesem Sinne werden auch reine Missachtungen <strong>der</strong> Regeln bezüglich<br />

<strong>der</strong> Händlerregistrierung, die aber folgenlos geblieben sind, generell nicht als schwerwiegend<br />

beurteilt. 1197 Im Fall eines Teilnehmers, dessen Händler bei <strong>der</strong> Nicht-Einhaltung <strong>der</strong><br />

15-Sek<strong>und</strong>en-Frist beteiligt war, wurde sogar auf eine Sanktionierung verzichtet, da <strong>der</strong><br />

Verstoss nicht schwerwiegend war (statt <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen 15 Sek<strong>und</strong>en wurde nur acht Sek<strong>und</strong>en<br />

gewartet) <strong>und</strong> darüber hinaus keine Anzeichen bestanden, dass beim Teilnehmer zu<br />

wenig Vorkehrungen getroffen wurden, welche für die Verhin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Nichteinhaltung <strong>der</strong><br />

15-Sek<strong>und</strong>en-Frist erfor<strong>der</strong>lich <strong>und</strong> organisatorisch zumutbar sind. 1198<br />

cc)<br />

Ergebnis<br />

1193 vgl. die Ausführungen in Abschnitt D.<br />

1194 Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 4.7.2011, Verletzung <strong>der</strong> Vorschriften zur Teilnehmerrevision, Rz.<br />

6; Entscheid <strong>der</strong> Disziplinarkommission vom 30.9.2005.<br />

1195 Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 3.7.2009, Verletzung <strong>der</strong> Registrierungspflicht für die Benutzung<br />

des Börsensystems, Rz. 10.<br />

1196 vgl. z.B.: Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 3.11.2011, Verletzung <strong>der</strong> Marktintegrität, Rz. 20; Entscheid<br />

<strong>der</strong> Sanktionskommission vom 19.4.2010, Verantwortlichkeit des Teilnehmers für das Or<strong>der</strong>-<br />

Routingsystem, Rz. 14.<br />

1197 vgl. z.B.: Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 8.3.2010, Verletzung <strong>der</strong> Registrierungspflicht für die<br />

Benutzung des Börsensystems, Rz. 7; Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 23.3.2008, Nichtführen eines<br />

Log-Buches, Rz. 4.<br />

1198 Entscheid <strong>der</strong> Sanktionskommission vom 6.2.2009, Verzicht auf eine Sanktion.<br />

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