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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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450 Dr. Missong . Eine römische<br />

nicht auf Grundlage von Daten die sie aus dem Studium<br />

der Geschichte, Geographie, Cultur und Religion der<br />

Völker ableitet, sondern nach Kennzeichen die ihr das<br />

Studium der Metrologie , Technik und Metallurgie an die<br />

Hand giebt, in den Stand gesetzt ist, ein Münzstück, das<br />

wie das gegenwärtige nicht<br />

mehr Kennzeichen als einen<br />

Stern und einen Kranz darbietet, richtig zu bestimmen<br />

und zu classificiren. Ein Laie fände es geradezu unbegreiflich,<br />

wenn wir ihn versicherten dieses Stück ohne Schrift<br />

und Regentenbild, ohne Datum und sonstigen historischen<br />

Typus, mit der einfachen Darstellung eines Sternes und<br />

eines Kranzes, sei zu bestimmen, es sei römisch, gehöre<br />

in die Epoche zwischen dem Tode des letzten Sohnes<br />

Constantin's des Grossen und der Regierung des Kaisers<br />

Theodosius I, ja dasselbe gehöre fast ohne Zweifel dem<br />

Kaiser Julian II an und es sei noch dazu eine Münzprobe.<br />

Und doch folgt dieser Schluss ganz einfach. Die Technik<br />

giebt uns die römische Fabrik an, die Metallurgie weist<br />

uns in die Zeit des fast reinen Silbers von Diocletian bis<br />

Ende des weströmischen Reiches und die Metrologie<br />

bestimmt dann genauer die Prägezeit des Stückes.<br />

Wirklich finden wir in der Periode der Siliquenprägung<br />

im Allgemeinen den Kranz der Rückseite sehr häufig,<br />

während die Darstellung der Vorderseite, der Stern, vorzugsweise<br />

in die Zeit des Kaisers Julian Apostata verweist,<br />

Das Fehlen der sonst im Kranze üblichen Voten so wie<br />

das Fehlen der Mtinzbuchstaben, im Vereine mit dem<br />

Umstände dass das Stück auf beiden Seiten die Darstellung<br />

eines Reverses zeigt und dass somit der eigentliche<br />

Avers (Kopf des Regenten) fehlt,<br />

berechtigen uns zu dem<br />

Schlüsse dass dieses Stück, obgleich es im gewöhnlichen<br />

Verkehr und ohne kritische Prüfung als eine vollwichtige

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