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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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Grafen von Genf. 507<br />

ziemlich ruhig. Kaiser Karl IV ,<br />

bei welchem er in<br />

gutem Ansehen stand ernannte ihn zum ReichsfUrsten und<br />

ertheilte ihm das Münz recht »).<br />

Dieser ermangelte nicht von seinem Rechte sogleich<br />

Gebrauch zu machen und es scheint dass er seine ersten<br />

Münzen in Annecy, einer Stadt welche zurDiöcese Genf<br />

gehörte, prägen Hess. Allein auch der Bischof Alamand de<br />

Saint-Joire zögerte nicht gegen diese Eingriffe in seine<br />

Rechte zu protestiren, da der Bischof im Bisthum abschliessend<br />

das Münzregal besass. Am 17. August 1356<br />

überreichten Guillaume de Menthonay, Stiftsherr von<br />

Besancon und Rud. von Mura, Official der Genfer Kirche,<br />

dem Grafen Amadeus III im Namen des Bischofs eine<br />

Verwahrung gegen die Verletzung des bischöflichen Mttnzregals;<br />

am 23. September des gleichen Jahres erklärte<br />

Etienne de Compeis, Stiftsherr des Genfer Kapitels, im<br />

Namen des Grafen, dass dieser bereit sei, die Entscheidung<br />

des Streites einem Schiedsgericht zu unterwerfen.<br />

Es scheint nicht dass hierüber ein Urtheil gesprochen<br />

wurde, der Graf verzichtete darauf in Annecy zu prägen,<br />

indem er seine Münzstätte nach seinen Besitzungen verlegte<br />

welche er von Savoyen zu Lehen trug. Amadeus VI von<br />

Savoyen erhob zwar ebenfalls Einsprache, allein man<br />

einigte sich dahin, dass dem Genfer Grafen das Münzen<br />

unter der Bedingung gestattet wurde, dass er dieses Recht<br />

als Lehen des Hauses Savoyen betrachte. Solches geschah<br />

am 13. August 1358 s).<br />

i)<br />

Levrier, Bd. I, S. 222 und 223, Thourel Bd. I, S. 241.<br />

2) Thourel, Bd. I, S. 141.

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