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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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568 C. Ernst: Die neuen<br />

man die fremde Münze entweder ohne alle Veränderung<br />

nachprägte, oder mit Beibehalt ihres Münzstils, jedoch<br />

unter Hinzufügung des Bildes des Münzherrn, des Landesoder<br />

Stadtwappens oder einer abweichenden Umschrift<br />

u. dgl. imitirte. Wo diese Nachprägungen nicht auf Grund<br />

von Verträgen, welche ein Land zur Nachahmung der<br />

Münzen eines andern berechtigte *), sondern eigenmächtig<br />

und überdies zur Erzielung eines unredlichen Gewinnes<br />

durch Gewichts- oder Gehaltsverminderung erfolgten, sind<br />

sie Falschmünzungen gleich zu achten, als welche sie<br />

thatsächlich schon durch eine Urkunde Kaiser Friedrichs II<br />

vom Jahre 1236 erklärt und im XIV. Jahrhunderte gar<br />

mit dem Bannfluche belegt wurden s).<br />

seien, jedoch mit einem viel geringeren Gewichte und Feinhalte<br />

und ahmten den Typus dieser fremden Münzen zumeist mit solcher<br />

Treue nach, dass sich Numismatiker häufig über ihren Ursprung<br />

täuschen. Als Beispiel führt der Autor die Esterlings von Luxemburg<br />

Johann Königs von Böhmen an (1309 — 1346) deren Gepräge<br />

servilerweise auf englischen, unter dem Namen des Königs Eduard<br />

geprägten Stücken, copirt wurde.<br />

i) Die Münzgeschichte zählt zahlreiche Fälle dieser Gattung<br />

von Nachprägungen auf. Das jüngste Beispiel dürften die in Russland<br />

bis vor Kurzem mit Bewilligung der Holländischen Regierung<br />

unter Holländischem Stempel geprägfen Dukaten sein. (Klüber,<br />

das Münzwesen in Deutschland S. 180).<br />

2 ) A. Luschin : Innerösterreichische Nachprägungen (Wien.<br />

Num. Monatsh. IL Bd. S. 11).<br />

Die Erzeugung von Kronthalern von Seite der sieben Staaten<br />

Bayern, Württemberg, Baden, Giossherzogthuni Hessen, Nassau,<br />

Sachsen - Coburg und Waldeck ,<br />

nach Auflösung des deutschen<br />

Reichsverbandes, können als unberechtigte Nachprägungen des<br />

Brabanterthalers füglich zu dieser Gattung Falschmünzerei gezählt<br />

werden, da ihnen en höherer Tarifwerth beigelegt wurde, als dem<br />

einheimischen Münzfusse entsprochen hätte.

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