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Numismatische Zeitschrift - Medievalcoinage.com

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<strong>Numismatische</strong> Literatur. 575<br />

Heinrichs II erster Regierungszeit (955—976) sein sollen,<br />

vielmehr in die zweite (985—995) verwiesen werden<br />

müssen, weil sie nicht nur das Kreuz ganz so verziert haben,<br />

wie die Denare des gleichzeitigen Augsburger Bischofs<br />

Liutolf (988—996), sondern auch diesen durchaus stylverwandt<br />

sind. Dies habe ich kürzlich in den Berl. Bl. f.<br />

Münzk. Bd. V S. 82 ausgeführt und kann mir hier ein<br />

weiteres Eingehen auf die trügerische, auch von Herrn H.<br />

zum Theil vertretene Gewichtstheorie um so mehr ersparen,<br />

als ich dieselbe in der Arbeit über die ältesten deutschen<br />

Münzen, die ich unter der Feder habe, ohnehin einer<br />

genauem Erörterung, als hier möglich wäre , unterwerfen<br />

muss.<br />

Ausserdem sind in unsrem Funde begriffen Ottonen<br />

von Mainz, Speier (barbarische, wie bei Stolpe), Würzburg,<br />

dabei der seltene vom Mainzer Typus (Koehne, abendl.<br />

Münzen II 14) und Strassburg, sowie ein Otto mit S —<br />

DAVNER — A (hier nach Deventer verwiesen) — alle<br />

diese Otto III zugeschrieben. An Bischofsmünzen waren<br />

vorhanden Erkambold von Strassburg, Adalbero II von<br />

Metz (mit dem Titel praesul), und Liutolf von Augsburg.<br />

Bemerken swerth ist eine Nachahmung des seltenen CVON<br />

DVX (Koehne, abendl. Münz. V, I), dessen Vorkommen<br />

hier allerdings beweist, dass das Königsbild Heinrich II<br />

nicht darstellt. Neu ist von allen Münzen eigentlich nur<br />

eine schwäbische mit OTTO DVX Rev. NPP0VITVa2<br />

deren Inschrift der Hr. Verf. Nappurg civitas liest. Die<br />

Richtigkeit dieser Lesung wird aber sehr zweifelhaft<br />

sowohl durch den schwäbischen Typus des schwebenden<br />

Kreuzes auf beiden Seiten, die keine einzige bairische<br />

Münze zeigt, als auch dadurch, dass wir von demselben<br />

Herzoge Otto Nabburger Denare von dem gewöhnlichen<br />

bairischen Gepräge besitzen (Mem. St. Pet. Bd. II S. 102);

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