Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de
Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de
Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4.7 Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst<br />
4.7.1 Überblick<br />
Arbeiter und Angestellte von Bund, Län<strong>de</strong>rn und Geme<strong>in</strong><strong>de</strong>n, Körperschaften und öffentlichen<br />
Verbän<strong>de</strong>n sowie Arbeitnehmer angrenzen<strong>de</strong>r Bereiche s<strong>in</strong>d überwiegend tarifrechtlich<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er öffentlichen Zusatzversorgungse<strong>in</strong>richtung abgesichert, 115 sofern sie <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Regel<br />
m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens e<strong>in</strong>er sozialversicherungspflichtigen Halbtagsbeschäftigung nachgehen und die<br />
Beschäftigung nicht auf weniger als e<strong>in</strong> Jahr befristet ist. 116 Da das Tarifrecht <strong>de</strong>r Zusatzversorgung<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes <strong>in</strong> <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn erst seit 1. Januar 1997 gilt,<br />
besitzen alle diejenigen Personen ke<strong>in</strong>e ZÖD-Anwartschaften, die ihre Beschäftigungszeiten<br />
im öffentlichen Dienst dort ausschließlich vor 1997 zurückgelegt haben bzw. seit Inkrafttreten<br />
<strong>de</strong>s Tarifvertrages <strong>in</strong> <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn nicht die M<strong>in</strong><strong>de</strong>stbeschäftigungszeit von 5 Jahren<br />
erreicht haben .117<br />
Für die Durchführung <strong>de</strong>r Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst s<strong>in</strong>d unterschiedliche E<strong>in</strong>richtungen<br />
zuständig. Die zwei größten Versorgungsträger bzw. Zusammenschlüsse s<strong>in</strong>d die<br />
Versorgungsanstalt <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r (VBL), die die Zusatzversorgung <strong>in</strong>sbeson<strong>de</strong>re<br />
für <strong>de</strong>n Bund und die Län<strong>de</strong>r durchführt, und die Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft kommunale und<br />
kirchliche Altersversorgung (AKA), <strong>in</strong> <strong>de</strong>r kommunale Zusatzversorgungskassen und kirchliche<br />
Versorgungskassen, die das Zusatzversorgungsrecht <strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes übernommen<br />
haben, zusammengeschlossen s<strong>in</strong>d.<br />
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst wur<strong>de</strong> ursprünglich e<strong>in</strong>geführt, um die Arbeiter<br />
und Angestellten <strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes bezüglich ihrer Altersvorsorge nicht schlechter zu<br />
stellen als die Beamten. Dementsprechend waren die ZÖD-Leistungen von (langjährigen)<br />
Beschäftigten <strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes so bemessen, dass sie zusammen mit <strong>de</strong>r GRV-<br />
Rente <strong>in</strong> etwa <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Nettoe<strong>in</strong>künfte aus e<strong>in</strong>er Beamtenpension entsprachen (Gesamtversorgungssystem).<br />
Analog zur Beamtenpension mussten kaum eigene Beiträge für<br />
die Zusatzversorgung abgeführt wer<strong>de</strong>n und ihre Höhe wur<strong>de</strong> auch nicht am gesamten Erwerbsverlauf<br />
bemessen, son<strong>de</strong>rn an <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r E<strong>in</strong>künfte <strong>de</strong>r letzten 36 Erwerbsmonate<br />
im öffentlichen Dienst. 118<br />
115<br />
116<br />
117<br />
118<br />
In <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb neben <strong>de</strong>m von Verwaltung, Stadtwerken, Bildungswesen, Justiz,<br />
Sicherheit, Gesundheits- und Sozialwesen, Sozialversicherung sowie staatlicher Land- und Forstwirtschaft<br />
gebil<strong>de</strong>ten Kernbereich auch a) Nachfolgeunternehmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sbahn und -post<br />
(Postdienst, Postbank, Deutsche Telekom), b) Sparkassen und öffentliche Banken, c) öffentliche<br />
Rundfunk- und Fernsehanstalten, d) Kirchen und religiöse Or<strong>de</strong>n sowie e) öffentliche Verbän<strong>de</strong>,<br />
geme<strong>in</strong>nützige E<strong>in</strong>richtungen und Wohlfahrtsverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>m öffentlichen Dienst zugerechnet (vgl.<br />
TNS Infratest Sozialforschung und ASKOS 2007a).<br />
Bestimmte Gruppen von Teilzeitbeschäftigten o<strong>de</strong>r kurzfristig Beschäftigten waren bis 1991 von<br />
<strong>de</strong>r ZÖD ausgeschlossen.<br />
E<strong>in</strong>e gewisse Ausnahme bil<strong>de</strong>t die Bahn. Für <strong>de</strong>ren Arbeitnehmer wer<strong>de</strong>n Beschäftigungszeiten<br />
bei <strong>de</strong>r Reichsbahn <strong>de</strong>r ehemaligen DDR als Wartezeit angerechnet. Allerd<strong>in</strong>gs entsteht e<strong>in</strong> Betriebsrentenanspruch<br />
erst bei e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong><strong>de</strong>stzugehörigkeitsdauer (Wartezeit) von 10 Jahren.<br />
Dies galt allerd<strong>in</strong>gs nur für die so genannten „Versorgungsrenten“, die Arbeiter und Angestellte<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes erhielten, die bis zum Übergang <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Ruhestand <strong>in</strong> diesem Beschäftigungsverhältnis<br />
verblieben. Personen, die vorzeitig ausschie<strong>de</strong>n, jedoch m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens 5 anzurechnen<strong>de</strong><br />
Jahre erreichten, erhielten im Alter dagegen e<strong>in</strong>e „Versicherungsrente“. Diese Leistungsart<br />
112