Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de
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TNS Infratest<br />
Sozialforschung<br />
Die ebenfalls <strong>in</strong> Tabelle 4-14 ausgewiesenen BV-Anwartschaften von Personen, die gleichzeitig<br />
e<strong>in</strong>e projizierte GRV-Anwartschaft im 65. Lebensjahr besitzen, zeigen, dass Letztere<br />
ke<strong>in</strong>eswegs nur ger<strong>in</strong>ge Anwartschaften <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Beamtenversorgung aufstocken. Vielmehr<br />
s<strong>in</strong>d die Betroffenen bereits dort sehr gut abgesichert: Die projizierten BV-Anwartschaften<br />
dieser Gruppe liegen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n alten Län<strong>de</strong>rn mit 1.857 € bzw. 93% (Männer) und 1.739 € bzw.<br />
91% (Frauen) nur ger<strong>in</strong>gfügig unter <strong>de</strong>m Niveau aller BV-Anwartschaften (vgl. Tabelle 4-12),<br />
<strong>in</strong> <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn (Männer: 1.892 € bzw. 99%; Frauen: 1.735 € bzw. 100%) erreichen<br />
sie dieses sogar.<br />
4.4 Alterssicherung <strong>de</strong>r Landwirte<br />
4.4.1 Überblick<br />
Die Alterssicherung <strong>de</strong>r Landwirte (AdL) ist das Sicherungssystem für selbstständige landwirtschaftliche<br />
Unternehmer, ihre Ehepartner und mithelfen<strong>de</strong>n Familienangehörigen e<strong>in</strong>schließlich<br />
<strong>de</strong>r Branchen Forstwirtschaft, We<strong>in</strong>bau, Gartenbau, Imkerei und Fischzucht. Sie<br />
strebt im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenversorgung lediglich<br />
e<strong>in</strong>e Teilsicherung an, die als Ergänzung neben das ehemaligen Landwirten häufig zufließen<strong>de</strong><br />
Altenteil und die zusätzliche freiwillige Vorsorge treten soll. E<strong>in</strong>gerichtet wur<strong>de</strong> dieses<br />
System (<strong>in</strong> <strong>de</strong>n alten Län<strong>de</strong>rn) im Jahr 1957.<br />
Mit <strong>de</strong>m Agrarsozialreformgesetz (ASRG) wur<strong>de</strong> die AdL mit Wirkung zum 1. Januar 1995 <strong>in</strong><br />
<strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn e<strong>in</strong>geführt und zugleich grundlegend reformiert. Letzteres be<strong>in</strong>haltet vor<br />
allem die Aus<strong>de</strong>hnung auf die mitarbeiten<strong>de</strong>n Ehepartner(<strong>in</strong>nen), die nunmehr Anwartschaften<br />
durch eigene Beiträge erwerben. Darüber h<strong>in</strong>aus wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m ASRG die durchgängig<br />
l<strong>in</strong>eare Rentenberechnung e<strong>in</strong>geführt, wonach je<strong>de</strong>s Jahr <strong>de</strong>r Beitragszahlung (nach erfüllter<br />
Wartezeit von 15 Jahren) 102 <strong>de</strong>nselben Rentenertrag erbr<strong>in</strong>gt. 103 Da bis 2005 höchstens 48<br />
Beitragsjahre erreicht wer<strong>de</strong>n konnten und zur Berechnung <strong>de</strong>r Versichertenrente die Zahl<br />
<strong>de</strong>r Beitragsmonate mit <strong>de</strong>m Rentenartfaktor 0,0833 und <strong>de</strong>m aktuellen Rentenwert (alte<br />
Län<strong>de</strong>r 2005: 12,06 €; neue Län<strong>de</strong>r 2005: 10,60 €) multipliziert wird, betrug die maximale<br />
Versichertenrente <strong>in</strong> <strong>de</strong>n alten Län<strong>de</strong>rn <strong>in</strong> diesem Jahr (nach neuem Recht) ca. 579 €.<br />
Noch viel mehr als für Anwartschaften aus <strong>de</strong>r Beamtenversorgung (vgl. Abschnitt 4.3) gelten<br />
für Analysen von AdL-Anwartschaften im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> 2005 fallzahlbed<strong>in</strong>gte E<strong>in</strong>schränkungen,<br />
da die Zahl <strong>de</strong>r Versicherten seit E<strong>in</strong>führung <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Alterssicherung<br />
stark rückläufig ist und 2005 nur noch <strong>in</strong>sgesamt knapp über 300.000 Personen<br />
lag (BMAS 2006b: 741).<br />
102<br />
103<br />
Auf die M<strong>in</strong><strong>de</strong>stversicherungszeit <strong>in</strong> <strong>de</strong>r AdL wer<strong>de</strong>n auch Pflichtbeitragszeiten <strong>in</strong> <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Rentenversicherung sowie Beamtenzeiten o<strong>de</strong>r Zeiten, <strong>in</strong> <strong>de</strong>nen Pflichtbeiträge an e<strong>in</strong> berufsständisches<br />
Versorgungswerk gezahlt wur<strong>de</strong>n, angerechnet (BMAS 2006b: 746).<br />
Zuvor setzte sich die Versichertenrente aus e<strong>in</strong>em nach 15 Beitragsjahren erreichten e<strong>in</strong>heitlichen<br />
Rentenbetrag (Grundbetrag) und e<strong>in</strong>em Staffelungsbetrag für je<strong>de</strong>s darüber h<strong>in</strong>ausgehen<strong>de</strong> Beitragsjahr<br />
<strong>in</strong> Höhe von 3% <strong>de</strong>s Grundbetrages zusammen (BMAS 2006b: 748).<br />
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