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Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de

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TNS Infratest<br />

Sozialforschung<br />

Das durchgehend umlagef<strong>in</strong>anzierte Gesamtversorgungssystem war jedoch zunehmend mit<br />

Problemen konfrontiert, die aus <strong>de</strong>m komplexen Leistungsrecht und <strong>de</strong>r Abhängigkeit von<br />

<strong>de</strong>n Bezugssystemen <strong>de</strong>r Beamtenversorgung und <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />

rührten. Aus diesen Grün<strong>de</strong>n und um die F<strong>in</strong>anzierung <strong>de</strong>r Zusatzversorgung ohne Erhöhung<br />

<strong>de</strong>r Umlagesätze auf Dauer sicherzustellen, e<strong>in</strong>igten sich die Tarifvertragsparteien im<br />

Altersvorsorgeplan 2001 und im „Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung <strong>de</strong>r Beschäftigten<br />

<strong>de</strong>s öffentlichen Dienstes“ (ATV) vom 1. März 2002 auf die Neugestaltung <strong>de</strong>r<br />

Zusatzversorgung. Das bisherige Gesamtversorgungssystem wur<strong>de</strong> zum 31. Dezember<br />

2001 geschlossen und durch e<strong>in</strong> Betriebsrentensystem abgelöst.<br />

Die neue Zusatzversorgung basiert auf e<strong>in</strong>em Versorgungspunktemo<strong>de</strong>ll. Damit wird die Gesamtbetrachtung<br />

von gesetzlicher Rente und Zusatzrente abgelöst und Leistungen unabhängig<br />

von externen Bezugssystemen wie <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung, <strong>de</strong>r Beamtenversorgung<br />

und <strong>de</strong>m Steuer- und Sozialabgabensystem erbracht. Die nach <strong>de</strong>m Punktemo<strong>de</strong>ll<br />

ermittelte Betriebsrente tritt zur Grundversorgung (gesetzliche Rente) h<strong>in</strong>zu und entwickelt<br />

sich davon losgelöst. Aufgegeben wur<strong>de</strong> auch die an die Beamtenversorgung angelehnte<br />

endgehaltsbezogene Betrachtung (Dreijahreszeitraum vor E<strong>in</strong>tritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles).<br />

Sie wur<strong>de</strong> durch e<strong>in</strong>e Formel ersetzt, die <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Zusatzversorgung die gesamte Arbeitsleistung<br />

während <strong>de</strong>r Pflichtversicherung wi<strong>de</strong>rspiegelt. 119 Beim Punktemo<strong>de</strong>ll besteht<br />

nun e<strong>in</strong> Zusammenhang zwischen <strong>de</strong>n e<strong>in</strong>gezahlten Beiträgen und <strong>de</strong>r zugesagten Leistung<br />

im Rentenfall: „Nach <strong>de</strong>m Versorgungspunktemo<strong>de</strong>ll wird e<strong>in</strong>e Leistung zugesagt, die sich<br />

ergeben wür<strong>de</strong>, wenn e<strong>in</strong>e Gesamtbeitragsleistung von 4 v. H. <strong>de</strong>s zusatzversorgungspflichtigen<br />

Entgelts vollständig <strong>in</strong> e<strong>in</strong> kapitalge<strong>de</strong>cktes System e<strong>in</strong>gezahlt wür<strong>de</strong>“ (Versorgungsanstalt<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r 2002: 1).<br />

Das Übergangsrecht nach <strong>de</strong>m Altersvorsorgeplan 2001 sieht vor, dass die laufen<strong>de</strong>n Renten<br />

als Besitzstandsrenten weitergezahlt wer<strong>de</strong>n. Alle an<strong>de</strong>ren Anwartschaften <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

wur<strong>de</strong>n zum 1. Januar 2002 vollständig <strong>in</strong> das Punktemo<strong>de</strong>ll überführt. Seit 2002<br />

wer<strong>de</strong>n neue E<strong>in</strong>zahlungen nach <strong>de</strong>m jetzt gelten<strong>de</strong>n Modus h<strong>in</strong>zugefügt. Für die so genannten<br />

„rentennahen“ Jahrgänge (am 31. Dezember 2001 55 Jahre o<strong>de</strong>r älter) s<strong>in</strong>d die<br />

Berechnungen <strong>de</strong>s Startguthabens komplexer. Für sie orientiert sich <strong>de</strong>r Besitzstand an <strong>de</strong>r<br />

fiktiven Altersrente, die <strong>de</strong>r Versicherte erhalten wür<strong>de</strong>, wenn er mit Vollendung <strong>de</strong>s 63. Lebensjahres<br />

die Rente <strong>in</strong> Anspruch nehmen wür<strong>de</strong>. Die ab 2002 entstehen<strong>de</strong>n Ansprüche<br />

wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>m Punktesystem h<strong>in</strong>zugerechnet. 120<br />

119<br />

120<br />

Neben <strong>de</strong>r Pflichtversicherung wur<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r Systemumstellung <strong>de</strong>r öffentlichen Zusatzversorgung<br />

e<strong>in</strong>e freiwillige Versicherung ermöglicht. Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst<br />

können dadurch die Riester-För<strong>de</strong>rung <strong>in</strong> Anspruch nehmen und das s<strong>in</strong>ken<strong>de</strong> Rentenerrechnete<br />

sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen und war niedriger als die Versorgungsrente.<br />

Dabei wer<strong>de</strong>n jährlich Versorgungspunkte ermittelt, die zwei wesentliche <strong>in</strong>dividuelle Komponenten<br />

berücksichtigen: das zusatzversorgungspflichtige Entgelt e<strong>in</strong>es je<strong>de</strong>n Versicherungsjahres und<br />

<strong>de</strong>n so genannten Altersfaktor, <strong>de</strong>r die Z<strong>in</strong>seffekte <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Punktemo<strong>de</strong>ll zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n (fiktiven)<br />

Beitragsentrichtung be<strong>in</strong>haltet.<br />

Mit <strong>de</strong>m Jahressteuergesetz 2007 wer<strong>de</strong>n sich ab 2008 Än<strong>de</strong>rungen <strong>in</strong> <strong>de</strong>r steuerlichen Behandlung<br />

von ZÖD-Beiträgen und -Leistungen ergeben: Beiträge wer<strong>de</strong>n anfangs mit 1%, bis 2025 mit<br />

4% <strong>de</strong>r Beitragsbemessungsgrenze <strong>de</strong>r GRV freigestellt, während Leistungen analog zur BAV besteuert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

113

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