Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de
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<strong>de</strong>s jüngsten Geburtsjahrgangs (1961) bis zum Jahr 2026 – entwickeln wird. Demzufolge ist<br />
die Fortschreibung grundsätzlich mit Unsicherheiten behaftet, die mit <strong>de</strong>r Länge <strong>de</strong>s Projektionshorizonts<br />
zunehmen: Während die <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Erwerbsphase erworbenen Anwartschaften im<br />
Alter von 65 Jahren beim ältesten Geburtsjahrgang (1942) weitgehend empirisch abgesichert<br />
s<strong>in</strong>d, basieren die Anwartschaften beim jüngsten Geburtsjahrgang zu mehr als <strong>de</strong>r<br />
Hälfte auf fortgeschriebenen Erwerbsbiographien. Im Rahmen e<strong>in</strong>er geson<strong>de</strong>rten Rechnung<br />
(vgl. Kapitel 8) wird daher untersucht, wie sich die Ergebnisse bei e<strong>in</strong>er günstigeren zukünftigen<br />
Arbeitsmarktentwicklung darstellen.<br />
Die Fortschreibung <strong>de</strong>r Biographien bis zum 65. Lebensjahr erfolgte, da die <strong>AVID</strong> 2005<br />
grundsätzlich auf die rechtlichen Regelungen <strong>de</strong>s Jahres 2005 abstellt, <strong>in</strong> <strong>de</strong>m diese Regelaltersgrenze<br />
<strong>in</strong> <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung galt (vgl. auch Abschnitt 1.2.4). Aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Anfang 2007 beschlossenen stufenweisen Anhebung <strong>de</strong>r Regelaltersgrenze <strong>de</strong>r<br />
gesetzlichen Rentenversicherung von bisher 65 auf bis zu 67 Jahre wur<strong>de</strong>n <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Variante<br />
(„Rente mit 67“) alle Biographien bis zum 67. Lebensjahr <strong>in</strong>dividuell verlängert und anschließend<br />
unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r <strong>in</strong>dividuellen Altersgrenze die resultieren<strong>de</strong>n GRV-<br />
Anwartschaften berechnet (vgl. Kapitel 9).<br />
1.2.4 Berechnung <strong>de</strong>r Brutto- und Netto-Alterse<strong>in</strong>kommen<br />
Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r bis zum 65. Lebensjahr fortgeschriebenen Biographien wer<strong>de</strong>n die eigenen<br />
Anwartschaften <strong>in</strong> <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Regel- und Zusatzsicherungssystemen – gesetzliche<br />
Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Altersicherung <strong>de</strong>r Landwirte, berufsständische<br />
Versorgung, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst<br />
und private Vorsorge – berechnet und zusammen mit <strong>de</strong>n (bereits zum Befragungszeitpunkt<br />
2002 bezogenen) abgeleiteten Anwartschaften auf Personen- und Ehepaarebene summiert.<br />
15 Anschließend wer<strong>de</strong>n unter Anwendung e<strong>in</strong>es von TNS Infratest Sozialforschung<br />
entwickelten E<strong>in</strong>kommensteuer- und Sozialversicherungsbeitragsmo<strong>de</strong>lls (ESAP) aus <strong>de</strong>n<br />
Brutto- die Nettoe<strong>in</strong>kommen (ebenfalls auf Personen- und Ehepaarebene) berechnet. Da<br />
alle Personen zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Anwartschaftsberechnung per <strong>de</strong>f<strong>in</strong>itionem <strong>in</strong> Rente s<strong>in</strong>d,<br />
spielen erwerbsbezogene Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitslosen- und Rentenversicherung)<br />
ke<strong>in</strong>e Rolle, son<strong>de</strong>rn ausschließlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Dabei<br />
ist jedoch zu berücksichtigen, dass <strong>in</strong> <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> 2005 ke<strong>in</strong>e Angaben zum Kranken- und<br />
Pflegeversicherungsstatus erhoben und <strong>de</strong>shalb für alle Personen die durchschnittlichen<br />
Beitragssätze (Eigenanteil <strong>de</strong>r Versicherten) zur gesetzlichen Sozialversicherung – <strong>in</strong> <strong>de</strong>r<br />
Krankenversicherung <strong>de</strong>r Rentner (KVdR) 16 für die alten Län<strong>de</strong>r 7,55% und für die neuen<br />
15<br />
16<br />
E<strong>in</strong> dynamisches Versicherungsverhalten im S<strong>in</strong>ne <strong>de</strong>r Simulation von Anwartschaften, die nach<br />
<strong>de</strong>m Befragungszeitpunkt 2002 völlig neu entstan<strong>de</strong>n s<strong>in</strong>d, wird <strong>in</strong> <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> 2005 neben <strong>de</strong>n Regelsicherungssystemen<br />
(GRV, BV, AdL, BSV) und <strong>de</strong>m Pflichtzusatzsicherungssystem ZÖD nur <strong>in</strong><br />
Form privater Vorsorgeanwartschaften von Personen unterstellt, die erstmals im Rahmen <strong>de</strong>r Fortschreibung<br />
e<strong>in</strong>er selbstständigen Tätigkeit nachgehen (vgl. Abschnitt 4.8.1). Allerd<strong>in</strong>gs wird die<br />
seit 2005 zu beobachten<strong>de</strong> dynamische Entwicklung beim Abschluss Riester-geför<strong>de</strong>rter Produkte<br />
im Rahmen e<strong>in</strong>er Variantenrechnung mit 50%- bzw. 100%-iger Inanspruchnahme durch <strong>de</strong>n berechtigten<br />
Personenkreis berücksichtigt (vgl. Kapitel 10).<br />
Rentner, die seit <strong>de</strong>r erstmaligen Aufnahme e<strong>in</strong>er Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung<br />
(Rahmenfrist) m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens neun Zehntel <strong>de</strong>r zweiten Hälfte <strong>de</strong>s Zeitraums (Pflicht- o<strong>de</strong>r freiwilliges)<br />
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