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Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de

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TNS Infratest<br />

Sozialforschung<br />

1961 Geborenen. Letztere Anwartschaft entspricht drei Viertel (77%) <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r ältesten<br />

Kohorte und nur zwei Drittel (67%) <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r zweitältesten Kohorte.<br />

Für e<strong>in</strong>e vertiefen<strong>de</strong> Analyse <strong>de</strong>r überproportional schlechten Entwicklung <strong>de</strong>r Netto-Alterse<strong>in</strong>kommen<br />

alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>r Frauen (vor allem <strong>in</strong> <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn) über die Kohorten<br />

wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n die entsprechend abgegrenzten GRV-Anwartschaften von Ehepartnern<br />

und Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r ältesten (1942-1946) und <strong>de</strong>r jüngsten Kohorte (1957-1961) <strong>in</strong><br />

<strong>de</strong>r GRV betrachtet (Tabelle 6-12), die hierfür im Wesentlichen verantwortlich s<strong>in</strong>d.<br />

Die GRV-Anwartschaften von Männern <strong>in</strong> <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn entwickeln sich <strong>de</strong>mnach unabhängig<br />

vom Familienstand (zum Befragungszeitpunkt 2002) ähnlich: Die Anwartschaften<br />

von Verheirateten gehen um 15% (1942-1946: 988 €; 1957-1961: 842 €) zurück, die von<br />

Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n um 14% (1942-1946: 912 €; 1957-1961: 783 €). Bei <strong>de</strong>n Frauen bleiben<br />

dagegen die Anwartschaften <strong>de</strong>r Verheirateten angesichts e<strong>in</strong>er Zunahme um 1% von 769 €<br />

(1942-1946) auf 777 € (1957-1961) nahezu konstant, während die <strong>de</strong>r Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n von<br />

940 € (1942-1946) auf 616 € (1957-1961) um e<strong>in</strong> Drittel zurückgehen. 161<br />

Für die unterschiedliche Entwicklung bei <strong>de</strong>n Frauen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn gibt es zwei Erklärungen:<br />

Erstens e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltlich-biographische, wonach ergänzen<strong>de</strong>n, nicht <strong>in</strong> Tabelle 6-12<br />

dokumentierten Auswertungen zufolge bei Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n die Zeiten sozialversicherungspflichtiger<br />

Vollzeitbeschäftigung (pro Kopf) über die Kohorten mit 37% (1942-1946: 427 Monate;<br />

1957-1961: 311 Monate) stärker zurückgehen als bei Verheirateten mit 21% (1942-<br />

1946: 371 Monate; 1957-1961: 307 Monate), während gleichzeitig die Arbeitslosigkeitszeiten<br />

um 135% (1942-1946: 52 Monate; 1957-1961: 122 Monate), bei <strong>de</strong>n Verheirateten aber nur<br />

um 68% steigen (1942-1946: 50 Monate; 1957-1961: 84 Monate).<br />

Zweitens e<strong>in</strong>e methodische, im <strong>AVID</strong>-Untersuchungs<strong>de</strong>sign begrün<strong>de</strong>te Erklärung, die bereits<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Diskussion <strong>de</strong>r eigenen und abgeleiteten Beteiligungen von Ehepaaren<br />

und Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n <strong>in</strong> Abschnitt 5.2 angesprochen wur<strong>de</strong>: Zum e<strong>in</strong>en wird <strong>de</strong>r Anteil von<br />

Witwen (im 65. Lebensjahr) vor allem für die jüngeren Kohorten wegen <strong>de</strong>s Verzichts auf die<br />

Fortschreibung sozio<strong>de</strong>mographischer Prozesse (vgl. Abschnitt 1.2.3) unterzeichnet. Damit<br />

wird aber auch das Alterse<strong>in</strong>kommen <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n <strong>in</strong>sgesamt unterschätzt,<br />

da Witwen aufgrund zusätzlicher H<strong>in</strong>terbliebenenleistungen über überdurchschnittliche<br />

Anwartschaften verfügen (vgl. Tabelle 6-10). Zum an<strong>de</strong>ren wird ebenfalls vor allem für<br />

die jüngeren Kohorten – die zum Befragungszeitpunkt 2002 mit größerer Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit<br />

noch erwerbstätig waren als die älteren Kohorten (vgl. Abschnitt 3.4.1) – aufgrund <strong>de</strong>r Vorschriften<br />

zur Anrechnung eigener E<strong>in</strong>kommen auf die H<strong>in</strong>terbliebenenrenten <strong>de</strong>r GRV e<strong>in</strong><br />

Teil <strong>de</strong>r zum Befragungszeitpunkt 2002 bereits bezogenen H<strong>in</strong>terbliebenene<strong>in</strong>kommen gar<br />

nicht erfasst und e<strong>in</strong> weiterer untererfasst. Demzufolge wer<strong>de</strong>n die GRV-Anwartschaften und<br />

161 E<strong>in</strong>e gewisse Ungenauigkeit <strong>de</strong>r Analysen resultiert daraus, dass die Ehefrauen <strong>in</strong> Tabelle 6-12<br />

teilweise ohne <strong>de</strong>utsche Staatsangehörigkeit s<strong>in</strong>d und/o<strong>de</strong>r vor 1942 o<strong>de</strong>r nach 1961 geboren<br />

wur<strong>de</strong>n, da die Bed<strong>in</strong>gung für die Berücksichtigung e<strong>in</strong> <strong>de</strong>utscher Ehemann <strong>de</strong>r Geburtsjahre<br />

1942 bis 1961 ist. Für Ehemänner <strong>de</strong>r ältesten Kohorte liegt dieser Anteil bei 14%, für Ehemänner<br />

<strong>de</strong>r jüngsten Kohorte dagegen bei 58%. Allerd<strong>in</strong>gs zeigen weitere, nicht <strong>in</strong> Tabelle 6-12 dokumentierte<br />

Auswertungen, dass sich bei Beschränkung auf <strong>de</strong>utsche Ehefrauen <strong>de</strong>r Geburtsjahre 1942<br />

bis 1961 die GRV-Anwartschaften von Ehefrauen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n alten Län<strong>de</strong>rn ähnlich (1942-1946: 511 €;<br />

1957-1961: 598 €) und <strong>in</strong> <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn noch positiver (1942-1946: 766 €; 1957-1961:<br />

806 €) entwickeln.<br />

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