Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de
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5.2 Eigene und abgeleitete Beteiligungen von Ehepaaren<br />
und Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n<br />
Die bisherige Beschränkung <strong>de</strong>r Analysen auf projizierte eigene Beteiligungen im 65. Lebensjahr<br />
zeichnet für die meisten Personen e<strong>in</strong> unvollständiges Bild <strong>de</strong>r zukünftigen Alterssicherung,<br />
da zum e<strong>in</strong>en abgeleitete Beteiligungen und zum an<strong>de</strong>ren Beteiligungen von E-<br />
hepartnern unberücksichtigt bleiben. Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb die projizierte Zahl (Abschnitt<br />
5.2.1) und die Kumulationsformen (Abschnitt 5.2.2) <strong>de</strong>r eigenen und abgeleiteten<br />
Beteiligungen an Alterssicherungssystemen von Ehepaaren und Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n (zum Befragungszeitpunkt<br />
2002) diskutiert. 148 Berücksichtigt wer<strong>de</strong>n alle Ehepaare mit e<strong>in</strong>em <strong>de</strong>utschen<br />
Ehemann <strong>de</strong>r Geburtsjahre 1942 bis 1961 und alle <strong>de</strong>utschen Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n dieser<br />
Geburtsjahre. Folglich gehen nun auch Ehefrauen <strong>in</strong> die Analysen e<strong>in</strong>, die nicht die <strong>de</strong>utsche<br />
Staatsangehörigkeit besitzen und/o<strong>de</strong>r vor 1942 bzw. nach 1961 geboren wur<strong>de</strong>n.<br />
Bezüglich <strong>de</strong>r Alterse<strong>in</strong>kommen von Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n ist grundsätzlich zu unterschei<strong>de</strong>n zwischen<br />
Verwitweten, Geschie<strong>de</strong>nen und Ledigen. Erstere besitzen Ansprüche auf H<strong>in</strong>terbliebenene<strong>in</strong>kommen,<br />
so dass sich sowohl die Struktur als auch die Höhe ihrer E<strong>in</strong>kommen von<br />
<strong>de</strong>nen an<strong>de</strong>rer Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>r unterschei<strong>de</strong>n. Die Unterscheidung von Geschie<strong>de</strong>nen und<br />
Ledigen ist vor allem bei weiblichen Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n aufgrund <strong>de</strong>r unterschiedlichen Erwerbsbeteiligung<br />
bei<strong>de</strong>r Gruppen wichtig, die bei <strong>de</strong>n Männern kaum <strong>in</strong>s Gewicht fällt. Da<br />
zu<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Witwer an allen männlichen Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n sehr ger<strong>in</strong>g ist (vgl. Abschnitt<br />
3.2.2), wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n nur weibliche Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong> weiter differenziert dargestellt.<br />
In diesem Zusammenhang ist noch e<strong>in</strong>mal darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass sich die Angaben<br />
zum Familienstand <strong>in</strong> <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> 2005 auf die Situation zum Befragungszeitpunkt 2002 beziehen<br />
– als die Betroffenen zwischen 40 und unter 60 Jahren waren – 149 und im Fortschreibungsmo<strong>de</strong>ll<br />
nicht mehr verän<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n. Da vor allem <strong>de</strong>r Anteil von Witwen (an allen<br />
Frauen bzw. an allen alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n Frauen) bis zum 65. Lebensjahr steigt, ist die<br />
Struktur <strong>de</strong>r weiblichen Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n zum Befragungszeitpunkt nicht repräsentativ für die<br />
tatsächliche Situation im 65. Lebensjahr. Deshalb wer<strong>de</strong>n Gesamtzahlen für weibliche Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong><br />
nur bei zu ger<strong>in</strong>gen Fallzahlen für e<strong>in</strong>e getrennte Darstellung ausgewiesen.<br />
E<strong>in</strong> weiteres Problem betrifft die Zahl <strong>de</strong>r Beteiligungen an Alterssicherungssystemen und<br />
die Höhe <strong>de</strong>r H<strong>in</strong>terbliebenene<strong>in</strong>kommen (und damit <strong>de</strong>s gesamten Alterse<strong>in</strong>kommens) von<br />
Verwitweten. Bei<strong>de</strong>s wird im Rahmen <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> 2005 systematisch unterschätzt, da abgeleitete<br />
E<strong>in</strong>kommen nur nachgewiesen wer<strong>de</strong>n, wenn sie zum Befragungszeitpunkt 2002<br />
bereits bezogen wur<strong>de</strong>n. Zu diesem Zeitpunkt waren die Betroffenen allerd<strong>in</strong>gs zwischen 40<br />
und unter 60 Jahren und folglich zu e<strong>in</strong>em großen Anteil noch erwerbstätig. Aufgrund <strong>de</strong>r<br />
Vorschriften zur Anrechnung eigener E<strong>in</strong>kommen auf die H<strong>in</strong>terbliebenenrenten <strong>de</strong>r GRV<br />
148 Zu diesem Zweck wer<strong>de</strong>n die Beteiligungen <strong>de</strong>r Ehepartner bzw. eigene und abgeleitete Beteiligungen<br />
bei Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n addiert. Das be<strong>de</strong>utet, dass z. B. e<strong>in</strong> Ehepaar, bei <strong>de</strong>m bei<strong>de</strong> Ehepartner<br />
jeweils <strong>in</strong> die GRV e<strong>in</strong>bezogen s<strong>in</strong>d, über m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens zwei Beteiligungen verfügt. Gleiches<br />
gilt für e<strong>in</strong>e Witwe, die neben e<strong>in</strong>er Anwartschaft auf e<strong>in</strong>e künftige Versichertenrente bereits e<strong>in</strong>e<br />
H<strong>in</strong>terbliebenenrente <strong>de</strong>r GRV bezieht. Bei Ehepaaren wur<strong>de</strong> die Situation bei<strong>de</strong>r Ehepartner auf<br />
das 65. Lebensjahr normiert, d. h. unabhängig von eventuellen Altersunterschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n die<br />
E<strong>in</strong>kommen im jeweiligen 65. Lebensjahr zusammengefasst.<br />
149 Ehepartner konnten auch älter o<strong>de</strong>r jünger se<strong>in</strong>, die hier <strong>in</strong>teressieren<strong>de</strong>n Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong>n mussten<br />
jedoch <strong>in</strong> das Altersspektrum fallen.<br />
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