Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de
Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de
Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
TNS Infratest<br />
Sozialforschung<br />
4.3 Beamtenversorgung<br />
4.3.1 Überblick<br />
Die Beamtenversorgung (BV) umfasst die Sicherung <strong>de</strong>r Beamten, Richter und Soldaten im<br />
Alter bzw. bei Dienstunfähigkeit sowie ihrer H<strong>in</strong>terbliebenen im Rahmen e<strong>in</strong>es lebenslänglichen<br />
öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses. Sie ist im Gegensatz zu <strong>de</strong>n<br />
übrigen Alterssicherungssystemen e<strong>in</strong>e Vollversorgung, d. h. sie be<strong>in</strong>haltet sowohl e<strong>in</strong>e Regel-<br />
als auch e<strong>in</strong>e Zusatzsicherung. 93 Rechtssystematisch han<strong>de</strong>lt es sich um die Fortsetzung<br />
<strong>de</strong>r Alimentation <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>m aktiven Dienst ausgeschie<strong>de</strong>nen Beamten. Steuerlich<br />
wer<strong>de</strong>n die Pensionen daher wie E<strong>in</strong>kommen aus nichtselbstständiger Arbeit behan<strong>de</strong>lt.<br />
Lediglich e<strong>in</strong> Versorgungsfreibetrag <strong>in</strong> Höhe von max. 3.000 € jährlich sowie e<strong>in</strong> Zuschlag zu<br />
diesem Freibetrag von max. 900 € jährlich m<strong>in</strong><strong>de</strong>rn die Steuerlast. 94<br />
Bis 1991 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Ruhegehaltssatz <strong>de</strong>r Beamtenversorgung <strong>de</strong>gressiv berechnet und betrug<br />
bis zum vollen<strong>de</strong>ten 10. Dienstjahr 35% <strong>de</strong>r ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge. 95 Dieser<br />
Satz stieg mit je<strong>de</strong>m weiteren bis zum 25. Dienstjahr um 2 Prozentpunkte und danach für je<strong>de</strong>s<br />
Jahr um e<strong>in</strong>en Prozentpunkt. Der Höchstsatz von 75% wur<strong>de</strong> nach 35 Dienstjahren erreicht.<br />
1992 wur<strong>de</strong> jedoch e<strong>in</strong> l<strong>in</strong>earer Steigerungsfaktor e<strong>in</strong>geführt, wonach <strong>de</strong>r Ruhegehaltssatz<br />
für je<strong>de</strong>s Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,875% bis zur Höchstgrenze von<br />
75% beträgt, die nach e<strong>in</strong>er ruhegehaltfähigen Dienstzeit von 40 Jahren erreicht wird. Mit<br />
<strong>de</strong>m Versorgungsän<strong>de</strong>rungsgesetz 2001 hat <strong>de</strong>r Gesetzgeber die allmähliche Absenkung<br />
<strong>de</strong>s Versorgungsniveaus auf 71,75% festgelegt. Damit wur<strong>de</strong>n die Än<strong>de</strong>rungen <strong>in</strong> <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung übertragen (BMAS 2006b: 702).<br />
Zu berücksichtigen ist ferner, dass zu <strong>de</strong>n Leistungen <strong>de</strong>r Beamtenversorgung e<strong>in</strong>e jährliche<br />
Son<strong>de</strong>rzahlung <strong>in</strong> Höhe von 4,17% <strong>de</strong>r Versorgungsbezüge für das Kalen<strong>de</strong>rjahr (ca. 50%<br />
e<strong>in</strong>es Monatsbezugs) gehört (BMAS 2006b: 706), während dies für die Renten <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />
Rentenversicherung, die Mehrzahl <strong>de</strong>r Betriebsrenten und die landwirtschaftliche Alterssicherung<br />
nicht gilt. 96 Die im Folgen<strong>de</strong>n ausgewiesenen Ergebnisse basieren daher auf<br />
<strong>de</strong>n Zahlbeträgen unter E<strong>in</strong>rechnung e<strong>in</strong>er anteiligen jährlichen Son<strong>de</strong>rzahlung.<br />
93<br />
94<br />
95<br />
96<br />
Dies gilt im Bereich <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung nur für die Knappschaftliche Rentenversicherung,<br />
die für die Beschäftigten <strong>de</strong>s Bergbaus ebenfalls e<strong>in</strong>e Vollversorgung anstrebt.<br />
Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag wur<strong>de</strong> zum 1. Januar 2005 e<strong>in</strong>geführt, um die Kürzung<br />
<strong>de</strong>r Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 920 € auf 102 € (jährlich) auszugleichen,<br />
von <strong>de</strong>r Versorgungsempfänger stärker betroffen s<strong>in</strong>d als Rentner. Allerd<strong>in</strong>gs wird <strong>de</strong>r<br />
Zuschlag – wie <strong>de</strong>r Versorgungsfreibetrag selbst – bis 2040 jahrgangsbezogen abgeschmolzen.<br />
„Ruhegehaltfähige Dienstbezüge s<strong>in</strong>d die Dienstbezüge aus Vollbeschäftigung, die bei E<strong>in</strong>tritt <strong>in</strong><br />
<strong>de</strong>n Ruhestand zugestan<strong>de</strong>n haben o<strong>de</strong>r zugestan<strong>de</strong>n hätten, wenn e<strong>in</strong>e Vollbeschäftigung ausgeübt<br />
wor<strong>de</strong>n wäre. Zu <strong>de</strong>n ruhegehaltfähigen Dienstbezügen gehören das Grundgehalt, <strong>de</strong>r Familienzuschlag<br />
[…] und sonstige Dienstbezüge, wie etwa Zulagen, die im Besoldungsrecht als ruhegehaltfähig<br />
ausgewiesen s<strong>in</strong>d“ (BMAS 2006b: 702).<br />
Die Son<strong>de</strong>rzahlung hat die frühere Son<strong>de</strong>rzuwendung <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es 13. Monatsgehalts („Weihnachtsgeld“)<br />
ersetzt. E<strong>in</strong>e <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rzahlung entsprechen<strong>de</strong> Leistung wird an die Rentner<strong>in</strong>nen<br />
und Rentner <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung nicht gezahlt. Die unterschiedliche Regelung<br />
wird damit begrün<strong>de</strong>t, dass <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Rente die während <strong>de</strong>r aktiven Beschäftigungszeit erhaltenen<br />
Son<strong>de</strong>rzahlungen aufgrund <strong>de</strong>r hierfür anfallen<strong>de</strong>n Entgeltpunkte berücksichtigt s<strong>in</strong>d. Son<strong>de</strong>rzahlungen<br />
s<strong>in</strong>d daher rechnerisch <strong>in</strong> je<strong>de</strong>r Monatsrente mit enthalten, während sich die Beamtenversorgung<br />
nach <strong>de</strong>m Besoldungsanspruch für e<strong>in</strong>en Kalen<strong>de</strong>rmonat richtet. Die Son<strong>de</strong>rzahlung<br />
89