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Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de

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Bei <strong>de</strong>r Beurteilung <strong>de</strong>r Beamtenversorgung ist <strong>de</strong>s Weiteren zu beachten, dass im Falle e<strong>in</strong>es<br />

Zusammentreffens mit Renten <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung, <strong>de</strong>r Zusatzversorgung<br />

im öffentlichen Dienst, <strong>de</strong>r gesetzlichen Unfallversicherung und <strong>de</strong>r berufsständischen<br />

Versorgung die Beamtenversorgung bei Überschreiten bestimmter Höchstgrenzen gekürzt<br />

wird. Rechtsgrundlage ist § 55 <strong>de</strong>s Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG). Diese Regelung<br />

ist im <strong>AVID</strong>-Mo<strong>de</strong>ll berücksichtigt.<br />

Im Gegensatz zur <strong>AVID</strong> 1996, <strong>de</strong>ren Untersuchungspopulation sich auf Personen mit e<strong>in</strong>er<br />

Anwartschaft auf e<strong>in</strong>e Versichertenrente <strong>de</strong>r GRV beschränkte, s<strong>in</strong>d mit <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> 2005 repräsentative<br />

Analysen <strong>de</strong>r Altersversorgung aller und nicht nur <strong>de</strong>r Beamten möglich, die<br />

aufgrund e<strong>in</strong>er vorangegangenen Tätigkeit als Arbeiter o<strong>de</strong>r Angestellte zusätzliche Anwartschaften<br />

auf e<strong>in</strong>e spätere GRV-Rente erworben haben o<strong>de</strong>r aufgrund e<strong>in</strong>es vorzeitigen Ausschei<strong>de</strong>ns<br />

aus <strong>de</strong>m Beamtenstatus <strong>in</strong> <strong>de</strong>r GRV nachversichert wur<strong>de</strong>n. 97 Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d<br />

diese Analysen aufgrund <strong>de</strong>r allgeme<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>geren Verbreitung <strong>de</strong>r Beamtenversorgung vor<br />

allem für die neuen Län<strong>de</strong>r fallzahlbed<strong>in</strong>gt E<strong>in</strong>schränkungen unterworfen.<br />

4.3.2 Höhe und Schichtung <strong>de</strong>r Anwartschaften<br />

Nach <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> 2005 haben <strong>in</strong> <strong>de</strong>n alten Län<strong>de</strong>rn 0,902 Mio. Männer und<br />

0,292 Mio. Frauen im 65. Lebensjahr e<strong>in</strong>e projizierte Anwartschaft auf e<strong>in</strong>e Beamtenversorgung<br />

(Tabelle 4-12). In <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn verfügen dagegen nur 0,053 Mio. Männer und<br />

0,070 Mio. Frauen über e<strong>in</strong>e entsprechen<strong>de</strong> Anwartschaft.<br />

Höhe und Schichtung <strong>de</strong>r BV-Anwartschaften <strong>in</strong> <strong>de</strong>n alten Län<strong>de</strong>rn unterschei<strong>de</strong>n sich<br />

kaum <strong>in</strong> Abhängigkeit vom Geschlecht: Während Männer im 65. Lebensjahr durchschnittlich<br />

1.992 € erreichen, s<strong>in</strong>d es bei <strong>de</strong>n Frauen 1.907 € o<strong>de</strong>r 96% <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r Männer (Tabelle<br />

4-12). Dementsprechend ähneln sich die Anteile hoher Anwartschaften: 50% <strong>de</strong>r Beamten<br />

und 42% <strong>de</strong>r Beamt<strong>in</strong>nen wer<strong>de</strong>n e<strong>in</strong>e Versorgung zwischen 2.000 und unter 2.500 € beziehen;<br />

<strong>in</strong> 8% (Männer) bzw. 5% (Frauen) <strong>de</strong>r Fälle liegt sie sogar bei 2.500 € und mehr. Niedrige<br />

Anwartschaften von unter 1.000 € s<strong>in</strong>d dagegen sehr selten (Männer: 3%; Frauen: 6%)<br />

zu f<strong>in</strong><strong>de</strong>n, was durch <strong>de</strong>n Anspruch ehemaliger Beamter auf e<strong>in</strong>e M<strong>in</strong><strong>de</strong>stversorgung zu<br />

erklären ist (BMAS 2006b: 703). 98<br />

97<br />

98<br />

während <strong>de</strong>r aktiven Dienstzeit wirkt sich <strong>de</strong>mentsprechend auf die Höhe <strong>de</strong>s regulären monatlichen<br />

Ruhegehalts nicht aus (BMAS 2006b: 707).<br />

Gemäß <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r ASID 2003 haben <strong>in</strong> Deutschland 50% <strong>de</strong>r Männer und 51% <strong>de</strong>r<br />

Frauen, die zuletzt als Beamte/<strong>in</strong>nen tätig waren, im Alter ab 65 Jahren e<strong>in</strong>e Versichertenrente <strong>de</strong>r<br />

GRV bezogen (TNS Infratest Sozialforschung 2005b: Tab. 3-3249).<br />

Die M<strong>in</strong><strong>de</strong>stversorgung beträgt 35% <strong>de</strong>r ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängige M<strong>in</strong><strong>de</strong>stversorgung)<br />

o<strong>de</strong>r, wenn dies günstiger ist, 65% <strong>de</strong>r Besoldung aus <strong>de</strong>r Endstufe <strong>de</strong>r Besoldungsgruppe<br />

A 4 (amtsunabhängige M<strong>in</strong><strong>de</strong>stversorgung) zuzüglich e<strong>in</strong>es Erhöhungsbetrags von<br />

30,68 Euro. Die amtsunabhängige M<strong>in</strong><strong>de</strong>stversorgung liegt für Alle<strong>in</strong>stehen<strong>de</strong> <strong>in</strong> <strong>de</strong>n alten Län<strong>de</strong>rn<br />

bei 1.225,81 € und <strong>in</strong> <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn bei 1.136,17 €. Allerd<strong>in</strong>gs han<strong>de</strong>lt es sich dabei um<br />

Bruttowerte, während <strong>in</strong> Tabelle 4-12 schon die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung<br />

abgezogen wur<strong>de</strong>n. BV-Anwartschaften <strong>de</strong>utlich unterhalb <strong>de</strong>r M<strong>in</strong><strong>de</strong>stversorgung erklären sich<br />

durch die Anrechnung an<strong>de</strong>rer Alterse<strong>in</strong>kommen und Ausnahmen vom Pr<strong>in</strong>zip <strong>de</strong>r M<strong>in</strong><strong>de</strong>stversorgung<br />

aufgrund langer Freistellungszeiten (Beurlaubung, Teilzeitbeschäftigung) seit <strong>de</strong>m 1. Juli<br />

1997, die zur Beschränkung <strong>de</strong>r Versorgung auf das (niedrigere) „erdiente“ Ruhegehalt führen<br />

können (BMAS 2006b: 703).<br />

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