Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de
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7.1 Überblick:<br />
Die <strong>AVID</strong>-Population im Kontext <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung<br />
Personen mit und ohne GRV-Anwartschaften<br />
Bezogen auf die Grundgesamtheit <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> – Deutsche <strong>de</strong>r Geburtsjahrgänge 1942-1961 –<br />
s<strong>in</strong>d nahezu alle Männer und Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens m<strong>in</strong><strong>de</strong>stens für kurze<br />
Zeit mit <strong>de</strong>r GRV <strong>in</strong> Berührung gekommen, d. h. verfügen über GRV-Versicherungszeiten 172<br />
(Tabelle 7-1). Lediglich für weniger als 0,5% <strong>de</strong>r Männer <strong>in</strong> <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn und <strong>de</strong>r<br />
west<strong>de</strong>utschen Frauen sowie 2% <strong>de</strong>r Männer im Westen wer<strong>de</strong>n <strong>in</strong> <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> ke<strong>in</strong>erlei Versicherungszeiten<br />
<strong>in</strong> <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen. Weitere 3% <strong>de</strong>r<br />
Männer und 2% <strong>de</strong>r Frauen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n alten Län<strong>de</strong>rn erreichen ke<strong>in</strong>e 60 Versicherungsmonate<br />
und haben damit ke<strong>in</strong>en Anspruch auf e<strong>in</strong>e spätere GRV-Rente. Im Osten liegen auch diese<br />
Anteile für die Frauen unter 0,5%, bei <strong>de</strong>n Männern kommt dieser Fall nicht vor. Dies be<strong>de</strong>utet,<br />
dass alle Männer und nahezu alle Frauen <strong>in</strong> <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn über e<strong>in</strong>en Anspruch<br />
auf e<strong>in</strong>e GRV-Rente verfügen. Auch <strong>in</strong> West<strong>de</strong>utschland wird mit 98% <strong>de</strong>r Frauen<br />
und 95% <strong>de</strong>r Männer <strong>de</strong>r weit überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r zwischen 1942 und 1961 geborenen<br />
<strong>de</strong>utschen Bevölkerung im Alter e<strong>in</strong>e Versichertenrente <strong>de</strong>r GRV beziehen.<br />
Diese Anteile gelten, wie aus Tabelle 7-1 ebenfalls hervorgeht, mit nur ger<strong>in</strong>gfügigen Abweichungen<br />
von maximal e<strong>in</strong>em Prozentpunkt für alle betrachteten Geburtskohorten. Gegenüber<br />
<strong>de</strong>r Population <strong>de</strong>r heutigen Rentnergeneration be<strong>de</strong>utet dies <strong>in</strong>sbeson<strong>de</strong>re für west<strong>de</strong>utsche<br />
Frauen e<strong>in</strong>en <strong>de</strong>utlichen Anstieg <strong>de</strong>r Sicherungsquote <strong>in</strong> <strong>de</strong>r GRV. Gemäß <strong>de</strong>r<br />
Untersuchung „Alterssicherung <strong>in</strong> Deutschland 2003“ (ASID '03) verfügten zum damaligen<br />
Zeitpunkt 82% <strong>de</strong>r Frauen ab 65 Jahren über e<strong>in</strong>e Versichertenrente (TNS Infratest Sozialforschung<br />
2005a: 71ff.). Dieser Anteil wird somit künftig noch weiter steigen. Trotz <strong>de</strong>s bereits<br />
erreichten hohen Beteiligungsniveaus ist auch bei Männern im Westen e<strong>in</strong> Zuwachs zu<br />
verzeichnen: 2003 haben lt. ASID 91% <strong>de</strong>r Männer ab 65 Jahren e<strong>in</strong>e Versichertenrente<br />
erhalten. Ost<strong>de</strong>utsche Männer und Frauen ab 65 Jahren beziehen dagegen bereits heute<br />
nahezu alle e<strong>in</strong>e eigene GRV-Rente, lt. ASID '03 jeweils 99%.<br />
172<br />
„Seit Inkrafttreten <strong>de</strong>s Rentenreformgesetzes 1992 […] gibt es die bis dah<strong>in</strong> verwen<strong>de</strong>te Bezeichnung<br />
Versicherungsjahre […] nicht mehr. Das neue Recht sieht hierfür die Bezeichnung rentenrechtliche<br />
Zeiten vor. Im Vergleich mit <strong>de</strong>n Versicherungsjahren liegt <strong>de</strong>r Unterschied dar<strong>in</strong>, dass<br />
die rentenrechtlichen Zeiten zusätzlich die Berücksichtigungszeiten umfassen, die es nach <strong>de</strong>m<br />
alten Recht noch nicht gegeben hat. Die Summe <strong>de</strong>r Beitragszeiten und <strong>de</strong>r beitragsfreien Zeiten<br />
ist mit <strong>de</strong>n Versicherungszeiten vergleichbar.“ „Beitragsfreie Zeiten s<strong>in</strong>d Kalen<strong>de</strong>rmonate, die mit<br />
Anrechnungszeiten, mit e<strong>in</strong>er Zurechnungszeit o<strong>de</strong>r mit Ersatzzeiten belegt s<strong>in</strong>d […]. Beitragszeiten<br />
s<strong>in</strong>d Zeiten, für die Pflichtbeiträge o<strong>de</strong>r freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
gezahlt s<strong>in</strong>d“ (Verband Deutscher Rentenversicherungsträger 2005: 322, 331). Im E<strong>in</strong>klang<br />
mit <strong>de</strong>r näherungsweisen Übere<strong>in</strong>stimmung <strong>de</strong>r Begriffe „Beitrags- und beitragsfreie Zeiten“<br />
sowie „Versicherungszeiten“ wer<strong>de</strong>n bei<strong>de</strong> Begriffe im Folgen<strong>de</strong>n synonym verwen<strong>de</strong>t.<br />
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