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Studie „Altersvorsorge in Deutschland“ (AVID) - Einblick-archiv.dgb.de

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TNS Infratest<br />

Sozialforschung<br />

Län<strong>de</strong>r 7,35% sowie <strong>in</strong> <strong>de</strong>r gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) jeweils 1,7% – angenommen<br />

wur<strong>de</strong>n. 17<br />

Beim Vergleich <strong>de</strong>r Anwartschaften aus <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Alterssicherungssystemen ist zu<br />

berücksichtigen, dass ihre relative Höhe von <strong>de</strong>r ökonomischen Entwicklung abhängt, die<br />

sowohl die Entwicklung <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r gesetzlichen Renten als auch diejenige <strong>de</strong>r kapitalge<strong>de</strong>ckten<br />

o<strong>de</strong>r sonstigen umlagef<strong>in</strong>anzierten Systeme bestimmt. 18 In <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> 2005 wur<strong>de</strong>n<br />

a) h<strong>in</strong>sichtlich <strong>de</strong>r Bruttoentgeltentwicklung die langfristigen Annahmen (mittlere Variante)<br />

<strong>de</strong>s Rentenversicherungsberichts 2005 (BMAS 2006a) übernommen sowie b) h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>de</strong>r Z<strong>in</strong>sentwicklung – <strong>in</strong> Anlehnung an <strong>de</strong>n 2005 gültigen Höchstrechnungsz<strong>in</strong>ssatz für Neuverträge<br />

von Kapital-Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen – e<strong>in</strong>e jährliche<br />

Verz<strong>in</strong>sung von 2,75% unterstellt und bei<strong>de</strong>s auf die e<strong>in</strong>zelnen Anwartschaftssysteme<br />

umgerechnet. 19<br />

Da die Personen <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong>-Population zwar alle im 65. Lebensjahr, aber zu verschie<strong>de</strong>nen<br />

kalendarischen Zeitpunkten <strong>in</strong> <strong>de</strong>n Ruhestand gehen (vgl. Abbildung 1-2), liegen am En<strong>de</strong><br />

nom<strong>in</strong>ale E<strong>in</strong>kommen vor, die sich von Person zu Person auf unterschiedliche Zeitpunkte<br />

beziehen und nicht vergleichbar s<strong>in</strong>d, was Kaufkraft, relatives E<strong>in</strong>kommensniveau etc. anbelangt.<br />

Um auf <strong>de</strong>r e<strong>in</strong>en Seite die zeitliche Abhängigkeit <strong>de</strong>s E<strong>in</strong>kommens zu beseitigen und<br />

sie vergleichbar zu machen und auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite <strong>de</strong>n Zusammenhang zwischen biographischen<br />

Prozessen und Alterse<strong>in</strong>kommen, <strong>de</strong>r im Mittelpunkt <strong>de</strong>r <strong>AVID</strong> 2005 steht, nicht<br />

durch ökonomische Entwicklungen (bzw. Annahmen darüber) zu überlagern, wer<strong>de</strong>n <strong>in</strong> <strong>de</strong>r<br />

Untersuchung alle Anwartschaften normiert, <strong>in</strong><strong>de</strong>m sie vom jeweiligen 65. Lebensjahr wie<strong>de</strong>r<br />

auf das Jahr 2005 diskontiert wer<strong>de</strong>n. Dabei ist zwischen verschie<strong>de</strong>nen Perspektiven zu<br />

unterschei<strong>de</strong>n, die im Folgen<strong>de</strong>n erläutert wer<strong>de</strong>n.<br />

E<strong>in</strong> weiterer wichtiger Aspekt ist die Berechnung <strong>de</strong>r GRV-Anwartschaften vor <strong>de</strong>m H<strong>in</strong>tergrund<br />

<strong>de</strong>r dämpfen<strong>de</strong>n Wirkung <strong>de</strong>s „Gesetzes zur Sicherung <strong>de</strong>r nachhaltigen F<strong>in</strong>anzierungsgrundlagen<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung“ (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) von<br />

2004 auf die Anpassung <strong>de</strong>s aktuellen Rentenwertes. Durch <strong>de</strong>n im Gesetz enthaltenen und<br />

zum 1. Juli 2005 <strong>in</strong> Kraft getretenen Nachhaltigkeitsfaktor, <strong>de</strong>r unter an<strong>de</strong>rem die Entwicklung<br />

<strong>de</strong>s zahlenmäßigen Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern berücksichtigt,<br />

17<br />

18<br />

19<br />

Mitglied <strong>in</strong> <strong>de</strong>r Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) o<strong>de</strong>r familienversichert gewesen s<strong>in</strong>d,<br />

s<strong>in</strong>d auch als Rentner krankenversicherungspflichtig und wer<strong>de</strong>n <strong>in</strong> <strong>de</strong>r KVdR versichert.<br />

Auf Leistungen <strong>de</strong>r betrieblichen Altersversorgung ist <strong>de</strong>r volle Beitrag zu leisten, so dass sich<br />

hierfür <strong>de</strong>r KVdR-Beitrag verdoppelt. In <strong>de</strong>n durchschnittlichen KVdR-Beitragssätzen ist bereits die<br />

Beitragserhöhung um 0,9 Beitragssatzpunkte durch das zum 1. Januar 2004 wirksame „Gesetz<br />

zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-Mo<strong>de</strong>rnisierungsgesetz; GMG)<br />

enthalten. In <strong>de</strong>r Pflegeversicherung zahlen Rentner aufgrund <strong>de</strong>r Regelungen <strong>de</strong>s „Zweiten Gesetzes<br />

zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s SGB VI und an<strong>de</strong>rer Gesetze“ seit <strong>de</strong>m 1. April 2004 grundsätzlich <strong>de</strong>n<br />

vollen Beitragssatz von 1,7%. Für K<strong>in</strong><strong>de</strong>rlose (ab <strong>de</strong>m Geburtsjahrgang 1940) erhöht sich <strong>de</strong>r Beitrag<br />

zur Pflegeversicherung gemäß <strong>de</strong>s zum 1. Januar 2005 <strong>in</strong> Kraft getretenen „Gesetzes zur Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r K<strong>in</strong><strong>de</strong>rerziehung im Beitragsrecht <strong>de</strong>r sozialen Pflegeversicherung“ (K<strong>in</strong><strong>de</strong>r-<br />

Berücksichtigungsgesetz; KiBG) um 0,25 Beitragssatzpunkte.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus hängt die Höhe <strong>de</strong>r Anwartschaften (sowohl bei umlagef<strong>in</strong>anzierten als auch bei<br />

kapitalge<strong>de</strong>ckten Verfahren) von <strong>de</strong>r <strong>de</strong>mographischen Entwicklung ab, die im Rahmen <strong>de</strong>r A-<br />

VID 2005 jedoch außen vor gelassen wird.<br />

E<strong>in</strong>e Ausnahme stellt e<strong>in</strong>e Variante zur Inanspruchnahme <strong>de</strong>r Riester-För<strong>de</strong>rung dar, bei <strong>de</strong>r für<br />

entsprechen<strong>de</strong> Produkte e<strong>in</strong>e Verz<strong>in</strong>sung von 5% unterstellt wur<strong>de</strong> (vgl. Abschnitt 10.1).<br />

17

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