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KÖNIGSINSCHRIFTEN

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Neubabylonische Königsinschriften.<br />

Stempel No. 31. Die folgenden Urkunden sind in die enuma-<br />

Klausel von Nr. 9 redigiert: Nr. 4. 5. 28 (die Ostmauer); I7<br />

(Etemenanki), 32 (Imgur-Bel), 34; 34. 42 (Ezida in Borsippa);<br />

I2. 26 (Ebarra in Sippar); IO. 45 (Ebarra in Larsa); 35 (Egissirgal<br />

in Ur).<br />

Es ist unwahrscheinlich, daß die Redaktionsnummer 9 vor<br />

dem Jahre 595 geschrieben wurde. Es kommen verschiedene<br />

Werke darin vor, für welche die ursprünglichen einfachen Urkunden<br />

noch nicht gefunden sind, nämlich der Wiederaufbau<br />

der Tempel von Dilbat, Bas und Erech; der Bau von zwei<br />

parallelen Gräben und Mauern vom Euphrat bis an den Tigris<br />

in der Gegend von Sippar. Die nächste Redaktion ist Nr. I,<br />

welche verschiedene neue Werke einschließt, nämlich den<br />

Westgraben, zur Deckung des Arahtukanals, den Bauquais für<br />

den Euphrat und vier Tempel in Babylon zu Ehren des Ninlil,<br />

Nebo, Ramman und der Zarpanit, die Mauer von Borsippa<br />

und einen Tempel des Marbiti daselbst. Die einzige bisher<br />

gefundene Originalquelle ist der Cylinder für Emah, den Ninliltempel,<br />

Nr. 6. Nach der Redaktion Nr. I folgte Nr. 2 oder der<br />

Maradacylinder, welcher sich auf die einfache Urkunde Nr. 3<br />

stützt.<br />

Die großen Redaktionen 13 und I9 müssen beinahe zeitgenössisch<br />

sein. Nr. 19, wo der Einfall in den Libanon erwähnt<br />

wird, kann mit ziemlicher Sicherheit etwa dem Jahre<br />

586 zugewiesen werden, in welches der Untergang Jerusalems<br />

und die endgiltige Niederlage Nechos fällt. Die Reihenfolge<br />

der öffentlichen Werke, die bis um die Zeit vollendet waren,<br />

als die Wadi-Brisa-Inschrift [Nr. I9] niedergeschrieben wurde,<br />

würde uns ungefähr bis in diese Periode bringen; daß sie sich<br />

auf den früheren Einfall des Jahres 597 beziehen könnte, ist<br />

völlig ausgeschlossen durch die Tatsache, das die Ebarrarestauration<br />

zu Sippar in diesem Jahre stattfand und zwei große<br />

redigierte Urkunden zwischen jenem Jahr und der Abfassung<br />

der Wadi-Brisa-Inschrift vorliegen. In der besonderen Einleitung<br />

zu Nr. I9 wird die Annahme, daß Nr. 13 und I9 zeitgenössisch<br />

sind, begründet werden.<br />

Nr. 13 erwähnt die Eullarestauration zu Sippar, wofür wir<br />

die einfache Urkunde [Nr. i6] haben. Die folgenden Urkunden

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