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Faschismus-Theorien (VI) / Diskussion - Berliner Institut für kritische ...

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Der Propagandaapparat des NS-Staates 309<br />

habe zu weiteren Schließungen, Zusammenlegungen und Betriebsumstellungen,<br />

wobei Aktienmehrheiten an NS-Treuhandeinrichtungen<br />

ausgeliefert wurden. Auch die meisten Zeitungen des Scherl-<br />

Verlags Hugenbergs gingen an Amann über. Die Aufgabe der rechtlichen<br />

und institutionellen Gleichschaltung übernahm das RMVP,<br />

indem es alle bisher verteilten Kompetenzen der Beeinflussung und<br />

Überwachung in sich zentralisierte, systematisierte und verschärfte.<br />

Vom Innenministerium übernahm es die Überwachung von Radio,<br />

Film, Presse, Theater, die Regulierung von Staatsfeiern und -feiertagen,<br />

vom Außenministerium die Kontrolle der Auslandspropaganda,<br />

vom Postministerium einen Teil der Befugnisse in der Verwaltung<br />

des Rundfunks (Frage der Gebührenabschöpfung) und weitere,<br />

noch zu behandelnde Funktionen.<br />

Nach dem organisatorischen Vorbild der Parteiorganisation „Reichspropagandaleitung"<br />

übernahm es das Prinzip der Gliederung der<br />

verschiedenen öffentlich wirksamen Betätigungen in Kulturkammern.<br />

Das Reichskulturkammergesetz vom 22. 9. 1933 schrieb die<br />

Bildung von Kulturkammern für Film, Schrifttum, Presse, Rundfunk,<br />

Theater, Musik und Bildende Künste vor, wobei diese Kammern<br />

nach Führerprinzip organisiert und mit dem Recht der Zwangsmitgliedschaft<br />

ausgestattet waren. Die seit 1919 den Ländern zustehende<br />

Gesetzgebungskompetenz in kulturellen Angelegenheiten<br />

war somit auf das Reich, genauer: das RMVP übergegangen. Durch<br />

Erlaß vom 16. 5. 1934 mußte jeder Gau eine Landesstelle des RMVP<br />

haben, die die Bezeichnung „Reichspropagandaamt" erhielt und als<br />

Reichsbehörde galt. Diese organisatorische Erfassung von oben wurde<br />

durch eine von unten ergänzt: durch das schon erwähnte Schriftleitergesetz.<br />

Seit 1935 ist die erfolgreiche Absolvierung der Reichspresseschule<br />

die Voraussetzung für eine Neuzulassung von Schriftleitern.<br />

Die inhaltliche „Ausrichtung" der Presse wird im Wandel der<br />

Reichspressekonferenz sichtbar: Seit 1919 von der Presseabteilung<br />

der Reichsregierung betreut, von einem von Journalisten gewählten<br />

Leiter durchgeführt, wurde sie nun eine Veranstaltung des RMVP,<br />

auf der ihr jetzt beamteter (!) Leiter verbindliche Ausrichtungen und<br />

Sprachregelungen ausgab. Per Fernschreiber gingen die Anweisungen<br />

an die Reichspropagandaämter, die ihre örtlichen Pressekonferenzen<br />

abzuhalten hatten. Die Pressekonferenz war zum Befehlsempfang<br />

geworden. Die ursprüngliche Aufgabe der Unterrichtung<br />

ging immer mehr an das Deutsche Nachrichtenbüro (DNB, vormals<br />

das Wolffsche Telegrafenbüro) über. Einen kleinen Kreis von NS-<br />

Journalisten und Parteifunktionären versorgte es mit streng geheimem<br />

Material. Die DNB-Dienste Grün, Gelb, Rot und Weiß bezeichneten<br />

jeweils verschiedene Personenkreise abgestufter Vertrauenswürdigkeit.<br />

Die Schärfe der Überwachung der Presse richtete sich<br />

nach der jeweiligen politischen Relevanz. Im Zentrum der Überwachung<br />

stand die Tageszeitung, hier wieder der politische Teil,<br />

dann Wochen- und Fachzeitschriften. Die Sparten Spiel, Unterhaltung,<br />

Kunst hatten mehr Freiheit als Rundfunknachrichten, Wochen-

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