02.03.2014 Aufrufe

Faschismus-Theorien (VI) / Diskussion - Berliner Institut für kritische ...

Faschismus-Theorien (VI) / Diskussion - Berliner Institut für kritische ...

Faschismus-Theorien (VI) / Diskussion - Berliner Institut für kritische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

324 Peter Römer<br />

mas, Agnoli, Kirchheimer, vielleicht sogar Abendroth zugeschrieben<br />

werden; andere wiederum lassen sich mit einer solchen Urheberschaft<br />

nur schwer oder gar nicht vereinbaren. In Wirklichkeit handelt es<br />

sich um eine Zitatenzusammenstellung aus dem Aufsatz von Ernst<br />

Forsthoff „Verfassung und Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik"<br />

1 . Dieser Aufsatz ist in gewisser Weise die Fortsetzung eines<br />

berühmt gewordenen anderen desselben Autors: „Die Bundesrepublik<br />

Deutschland, Umrisse einer Realanalyse" 2 . Er unterscheidet sich von<br />

dem früher geschriebenen vor allem in zwei Punkten: Während Forsthoff<br />

1960 noch der Meinung war, die Bundesrepublik als Staat sei<br />

zur Funktion der Gesellschaft geworden 3 , betont er neuerdings die<br />

Tendenz zur Verschmelzung von Staat und Gesellschaft zu einer<br />

funktionalen Einheit; eine Veränderung des Standpunktes hat Forsthoff<br />

auch in der Frage der Möglichkeit einer innenpolitischen Krise<br />

vollzogen.<br />

Die Verschmelzung von Staat und Gesellschaft wird von Forsthoff<br />

konstatiert, aber nicht gutgeheißen. Das kommt in seinen rechtswissenschaftlichen<br />

Schriften, insbesondere in seiner Polemik gegen die<br />

Umdeutung der Grundrechte klar zum Ausdruck. Die Grundrechte<br />

werden von ihm nicht als Werte, die das gesamte staatliche und gesellschaftliche<br />

Leben strukturieren, aufgefaßt, sondern als liberale<br />

Abwehrrechte gegen den Staat 4 ; allein ein starker Staat könne dem<br />

Chaos wehren und die Freiheit bewahren, die in einer totalitären<br />

Gesellschaft in Gefahr sei, vernichtet zu werden.<br />

Gegenstand dieser Bemerkungen soll jedoch nicht das Staats- und<br />

Verfassungsverständnis Forsthoffs sein und auch nicht sein Ausspielen<br />

des Rechtsstaates gegen die Demokratie und beider gegen den<br />

Sozialstaat. Einer umfassenderen, beabsichtigten Untersuchung muß<br />

auch vorbehalten bleiben, wie die Veränderung im Verhältnis von<br />

Staat und Gesellschaft in der Rechts- und Verfassungstheorie in der<br />

BRD widergespiegelt wird. Vielmehr soll die Skizze der Realanalyse<br />

Forsthoffs, des Carl-Schmitt-Verehrers, des „Erfinders" des Begriffs<br />

der Daseinsvorsorge, des Verfassers des Standardlehrbuchs des Verwaltüngsrechts,<br />

des meistzitierten Autors des Bundesverwaltungsgerichts,<br />

des Bewunderers des nationalsozialistischen Staates 5 mit<br />

Erkenntnissen und Positionen verglichen werden, die von den Theo-<br />

1 Merkur, H. 5, Mai 1968, S. 401 ff. Bei dem hier wiedergegebenen Text<br />

handelt es sich um eine aus wörtlichen Zitaten zusammengestellte Kurzfassung<br />

dieses Aufsatzes. —• Klammern und Hervorhebungen von P. R.<br />

2 Abgedruckt in: Rechtsstaat im Wandel, Verfassungsrechtliche Abhandlungen<br />

1950—1964, 1964, S. 197 ff.<br />

3 Vgl. Rechtsstaat im Wandel, S. 201.<br />

.4 Vgl. die Umbildung des Verfassungsgesetzes, abgedruckt in: Rechtsstaat<br />

im Wandel, S. 147 ff. Siehe dazu auch Hollerbach, Auflösung der<br />

rechtsstaatlichen Verfassung? Archiv des öffentlichen Rechts, 1960, S. 241 ff.<br />

Siehe auch die neueste Äußerung Forsthoffs zu diesem Problembereich:<br />

Zur heutigen Situation einer Verfassungslehre, in: Epirrhosis, Festgabe<br />

für Carl Schmitt, Bd. 1, 1968, S. 185 ff.<br />

5 Vgl. Forsthoff, Der totale Staat, 1933.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!