Kursbuch 2011 / 2012
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Anmeldung Tel 05 90 90 5-7777 Förderungen<br />
11<br />
Neue Förderungen für Unternehmen<br />
Qualifizieren der Mitarbeiter/innen durch finanzielle Unterstützungen des Landes Tirol und AMS bei aufrechtem Dienstverhältnis<br />
Bezeichnung<br />
Dienstverhältnis<br />
Arbeitslosenbezug<br />
Sozialversicherung<br />
Förderungen und<br />
Förderausmaß<br />
Vor- und Nachteile<br />
Bildungskarenz Kurzarbeit mit Qualifizierung Geförderte Bildung im Tourismus<br />
(QfB und QfB KUA)<br />
Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/in und<br />
Arbeitnehmer/in für mindestens zwei, höchstens<br />
12 Monate. In dieser Zeit wird der/die<br />
Arbeitnehmer/in ausgebildet.<br />
aufrecht, nur Entgelt- und Arbeitsleistung<br />
ruhen<br />
Weiterbildungsgeld vom AMS<br />
(in Höhe des Arbeitslosengelds)<br />
Abmeldung des/der Arbeit neh mers /in<br />
mit Karenzbeginn<br />
„update-Förderung“<br />
des Landes Tirol<br />
Kostenreduktion für Arbeitgeber/in,<br />
Qualifizierung des/der Arbeitnehmers/in,<br />
Arbeitnehmer/in bleibt dem Unternehmen<br />
erhalten, Arbeitnehmer/in muss zustimmen,<br />
Entgeltentfall für Arbeitnehmer/in<br />
Zielsetzung ist die Qualifizierung im Rahmen<br />
von Kurzarbeit, die ausfallende Arbeitszeit für<br />
betrieblich sinnvolle Qualifizierungen zu nutzen<br />
(„Qualifizierung in der Krise“)<br />
aufrecht; vorübergehende Herabsetzung der<br />
Normalarbeitszeit<br />
Herabsetzung des Arbeitsentgelts<br />
Während der Kurzarbeit ist der/die Arbeitnehmer/in<br />
voll ASVG-versichert<br />
Kurzarbeitsbeihilfe, die dem/der Arbeitgeber/<br />
in vom AMS gewährt wird . Im Falle der Förderung<br />
der Qualifizierung beträgt die Höhe der<br />
Förderung 60 % der anerkannten Kursgebühren.<br />
40 % der Qualifizierungskosten sind vom/<br />
von der Arbeitgeber/in zu übernehmen.<br />
Förderung der Qualifizierung im Rahmen<br />
von Kurzarbeit im Rahmen des Europäischen<br />
Sozial fonds (Ziel 2)<br />
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)<br />
Für die überbetriebliche und firmen interne<br />
Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter/innen<br />
können Sie die Förderung des Europäischen<br />
Sozialfonds (ESF, Ziel 2) in Anspruch<br />
nehmen .<br />
Wer und wie viel?<br />
• Die Höhe der Förderung beträgt 70 %<br />
der anerkennbaren Kursgebühren für<br />
Arbeitnehmer/innen ab 50 Jahren.<br />
• Die Höhe der Förderung beträgt 60 %<br />
der anerkennbaren Kursgebühren für<br />
– Arbeitnehmer/innen ab 45 bis<br />
50 Jahre<br />
– Frauen, die als höchste abge-<br />
schlossene Ausbildung eine Lehre<br />
oder eine mittlere Schule aufweisen<br />
– Wiedereinsteiger/innen<br />
Was?<br />
Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen<br />
. Die Auswahl<br />
der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen<br />
in Absprache mit den Arbeitnehmern/innen.<br />
Die Beihilfe wird nur<br />
nach Vorlage eines Bildungsplanes<br />
gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme<br />
als arbeitsmarktpolitisch<br />
sinnvoll einzustufen ist und<br />
das Begehren vor Beginn der Qualifizierungs<br />
maßnahme(n) eingebracht wird .<br />
Wo?<br />
Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle<br />
des Arbeitsmarktservice richtet sich<br />
nach der personaldisponierenden Stelle<br />
des Betriebes, in dem die zu fördernden<br />
Arbeitgeber/innen, die in der Woche vor<br />
Saison beginn im Rahmen des beginnenden<br />
Arbeits verhältnisses ihre (arbeitslos gemeldeten)<br />
Mit arbeiter/innen schulen<br />
AMS-Förderung in Höhe von 90 % der<br />
Kurskosten<br />
Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind.<br />
Bei dieser Förderung sind regional unterschiedliche<br />
Regelungen möglich . Bitte<br />
wenden Sie sich an die Ansprechpartner/<br />
innen in den jeweiligen Bundesländern .<br />
Quelle: AMS-Förderleitfaden 06/2010<br />
Detailinformationen erhalten Sie beim<br />
AMS Tirol, Andreas-Hofer-Straße 44,<br />
6020 Innsbruck .<br />
t: 0512/584664-913, -914, -915