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Kursbuch 2011 / 2012

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Anmeldung Tel 05 90 90 5-7777 Förderungen<br />

11<br />

Neue Förderungen für Unternehmen<br />

Qualifizieren der Mitarbeiter/innen durch finanzielle Unterstützungen des Landes Tirol und AMS bei aufrechtem Dienstverhältnis<br />

Bezeichnung<br />

Dienstverhältnis<br />

Arbeitslosenbezug<br />

Sozialversicherung<br />

Förderungen und<br />

Förderausmaß<br />

Vor- und Nachteile<br />

Bildungskarenz Kurzarbeit mit Qualifizierung Geförderte Bildung im Tourismus<br />

(QfB und QfB KUA)<br />

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/in und<br />

Arbeitnehmer/in für mindestens zwei, höchstens<br />

12 Monate. In dieser Zeit wird der/die<br />

Arbeitnehmer/in ausgebildet.<br />

aufrecht, nur Entgelt- und Arbeitsleistung<br />

ruhen<br />

Weiterbildungsgeld vom AMS<br />

(in Höhe des Arbeitslosengelds)<br />

Abmeldung des/der Arbeit neh mers /in<br />

mit Karenzbeginn<br />

„update-Förderung“<br />

des Landes Tirol<br />

Kostenreduktion für Arbeitgeber/in,<br />

Qualifizierung des/der Arbeitnehmers/in,<br />

Arbeitnehmer/in bleibt dem Unternehmen<br />

erhalten, Arbeitnehmer/in muss zustimmen,<br />

Entgeltentfall für Arbeitnehmer/in<br />

Zielsetzung ist die Qualifizierung im Rahmen<br />

von Kurzarbeit, die ausfallende Arbeitszeit für<br />

betrieblich sinnvolle Qualifizierungen zu nutzen<br />

(„Qualifizierung in der Krise“)<br />

aufrecht; vorübergehende Herabsetzung der<br />

Normalarbeitszeit<br />

Herabsetzung des Arbeitsentgelts<br />

Während der Kurzarbeit ist der/die Arbeitnehmer/in<br />

voll ASVG-versichert<br />

Kurzarbeitsbeihilfe, die dem/der Arbeitgeber/<br />

in vom AMS gewährt wird . Im Falle der Förderung<br />

der Qualifizierung beträgt die Höhe der<br />

Förderung 60 % der anerkannten Kursgebühren.<br />

40 % der Qualifizierungskosten sind vom/<br />

von der Arbeitgeber/in zu übernehmen.<br />

Förderung der Qualifizierung im Rahmen<br />

von Kurzarbeit im Rahmen des Europäischen<br />

Sozial fonds (Ziel 2)<br />

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)<br />

Für die überbetriebliche und firmen interne<br />

Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter/innen<br />

können Sie die Förderung des Europäischen<br />

Sozialfonds (ESF, Ziel 2) in Anspruch<br />

nehmen .<br />

Wer und wie viel?<br />

• Die Höhe der Förderung beträgt 70 %<br />

der anerkennbaren Kursgebühren für<br />

Arbeitnehmer/innen ab 50 Jahren.<br />

• Die Höhe der Förderung beträgt 60 %<br />

der anerkennbaren Kursgebühren für<br />

– Arbeitnehmer/innen ab 45 bis<br />

50 Jahre<br />

– Frauen, die als höchste abge-<br />

schlossene Ausbildung eine Lehre<br />

oder eine mittlere Schule aufweisen<br />

– Wiedereinsteiger/innen<br />

Was?<br />

Gefördert wird die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen<br />

. Die Auswahl<br />

der Maßnahme erfolgt durch das Unternehmen<br />

in Absprache mit den Arbeitnehmern/innen.<br />

Die Beihilfe wird nur<br />

nach Vorlage eines Bildungsplanes<br />

gewährt, wenn die gewählte Qualifizierungsmaßnahme<br />

als arbeitsmarktpolitisch<br />

sinnvoll einzustufen ist und<br />

das Begehren vor Beginn der Qualifizierungs<br />

maßnahme(n) eingebracht wird .<br />

Wo?<br />

Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle<br />

des Arbeitsmarktservice richtet sich<br />

nach der personaldisponierenden Stelle<br />

des Betriebes, in dem die zu fördernden<br />

Arbeitgeber/innen, die in der Woche vor<br />

Saison beginn im Rahmen des beginnenden<br />

Arbeits verhältnisses ihre (arbeitslos gemeldeten)<br />

Mit arbeiter/innen schulen<br />

AMS-Förderung in Höhe von 90 % der<br />

Kurskosten<br />

Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind.<br />

Bei dieser Förderung sind regional unterschiedliche<br />

Regelungen möglich . Bitte<br />

wenden Sie sich an die Ansprechpartner/<br />

innen in den jeweiligen Bundesländern .<br />

Quelle: AMS-Förderleitfaden 06/2010<br />

Detailinformationen erhalten Sie beim<br />

AMS Tirol, Andreas-Hofer-Straße 44,<br />

6020 Innsbruck .<br />

t: 0512/584664-913, -914, -915

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