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Kursbuch 2011 / 2012

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Anmeldung Tel 05 90 90 5-7777 KFZ-Technik Technik 207<br />

Begutachtungsverwaltung EBV • Aufbau und Systematik des<br />

Mängelkataloges • Einteilung der Mängelgruppen • Technische<br />

Besonderheiten • Fahrzeugüberprüfung • Praktische<br />

Unterweisung an den Prüfungseinrichtungen • Kommentar<br />

des Mängelkataloges und Anwendung in der Praxis • Ergänzende<br />

Erläuterungen und praktische Übungen für Krafträder<br />

(Klasse L) und historische Kraftfahrzeuge<br />

Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.<br />

Aus diesem Grund ist bei diesem Kurs 100% Anwesenheit<br />

erforderlich. Die Kursgebühr beinhaltet die offiziellen Schulungsunterlagen<br />

des BM für Verkehr sowie den Bildungspass.<br />

Der Mängelkatalog wird für die Dauer des Kurses zur Verfügung<br />

gestellt. Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t<br />

höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit<br />

von mehr als 50 km/h sind folgende Kurse zusätzlich<br />

erforderlich: • Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge<br />

über 3,5 t nach § 57a KFG • Erweiterungsschulung für<br />

Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)<br />

Periodische Weiterbildung § 57a KFG<br />

Karl Told jun. 8 Std, 140 Euro<br />

IBK Nr 66305.011 14.09.11 Mi 08.00 – 17.00<br />

IBK Nr 66305.021 12.10.11 Mi 08.00 – 17.00<br />

IBK Nr 66305.031 14.12.11 Mi 08.00 – 17.00<br />

Zielgruppe: Alle „geeigneten Personen“ (zeichnungsberechtigte<br />

Prüfer), welche bereits zur wiederkehrenden Überprüfung<br />

gem. § 57a Abs. 4 KFG 1967 zugelassen sind<br />

Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.<br />

Aus diesem Grund ist bei diesem Kurs 100 % Anwesenheit<br />

erforderlich.<br />

Inhalte: • Rechtliche und technische Änderungen in den<br />

Fahrzeugkategorien • EBV (elektronische Begutachtungsverwaltung)<br />

Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem<br />

Gesamtgewicht ist der Zusatzkurs Periodische Weiterbildung<br />

über Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach<br />

§ 57a KFG erforderlich.<br />

Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge<br />

über 3,5 t nach § 57a KFG<br />

WIFI-Experten. 12 Std, 270 Euro<br />

IBK Nr 66304.011 23.11.11 – 24.11.11 Mi 08.00 – 16.10<br />

Do 08.00 – 11.30<br />

Diese Bremsenschulung ist in Verbindung mit den Kursen<br />

Grundschulung § 57a Überprüfung bis 3,5 t Gesamtgewicht<br />

und Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a<br />

KFG Voraussetzung, um die Berechtigung für die Überprüfung<br />

von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht<br />

und mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50<br />

km/h beantragen zu können. Die Schulung im Ausmaß von<br />

12 Stunden wird in Zusammenarbeit mit einem namhaften<br />

Bremsenhersteller durchgeführt. Bitte bringen Sie zum Kurs<br />

Ihren Bildungspass mit. Alle 3 Jahre müssen Sie die periodische<br />

Weiterbildung besuchen. Wurde die erforderliche Weiterbildung<br />

nicht absolviert, dürfen ab dem Ende der Toleranzfrist (4<br />

Monate) keine Begutachtungen mehr durchgeführt werden.<br />

Sollte die Weiterbildung nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgen,<br />

muss wieder eine Grundschulung absolviert werden.<br />

Rechtliche Grundlagen (Neuerung vom 9.7.2008): Die Erweiterungsschulung<br />

für Fahrzeuge über 3,5 t und der Spezialkurs<br />

über Bremsanlagen ist nur mehr bei der Begutachtung von<br />

Fahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als<br />

50 km/h erforderlich. Das Bundesministerium hat per Erlass<br />

vom 8.2.2005 klargestellt, dass die wiederkehrende Begutachtung<br />

von der geeigneten Person selbst durchgeführt<br />

werden muss. Die geeignete Person muss die notwendigen<br />

Tätigkeiten also selbst ausführen und nicht nur beaufsichtigen.<br />

Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.<br />

Aus diesem Grund ist bei diesem Kurs 100 % Anwesenheit<br />

erforderlich.<br />

Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t<br />

nach § 57a KFG (LKW-Praxis)<br />

Martin Gertl. 4 Std, 131 Euro<br />

IBK Nr 66303.011 17.12.11 Sa 08.30 – 12.00<br />

Diese Erweiterungsschulung ist notwendig, um Fahrzeuge<br />

über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht und mit einer<br />

Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h überprüfen zu<br />

dürfen. (Zusätzlich ist auch der Kurs Grundausbildung Bremsanlagen<br />

für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG nötig.) Die<br />

Schulung im Ausmaß von 4 Stunden beinhaltet Ergänzungen<br />

des Mängelkataloges für Klassen Lof, M2, M3, N1, N2, N3, O2,<br />

O3, O4. Bitte bringen Sie zum Kurs Ihren Bildungspass mit.<br />

Rechtliche Grundlagen: Das Bundesministerium hat per Erlass<br />

vom 8.2.2005 klargestellt, dass die wiederkehrende Begutachtung<br />

von der geeigneten Person selbst durchgeführt<br />

werden muss. Die geeignete Person muss die notwendigen

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