Kursbuch 2011 / 2012
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Anmeldung Tel 05 90 90 5-7777 KFZ-Technik Technik 207<br />
Begutachtungsverwaltung EBV • Aufbau und Systematik des<br />
Mängelkataloges • Einteilung der Mängelgruppen • Technische<br />
Besonderheiten • Fahrzeugüberprüfung • Praktische<br />
Unterweisung an den Prüfungseinrichtungen • Kommentar<br />
des Mängelkataloges und Anwendung in der Praxis • Ergänzende<br />
Erläuterungen und praktische Übungen für Krafträder<br />
(Klasse L) und historische Kraftfahrzeuge<br />
Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.<br />
Aus diesem Grund ist bei diesem Kurs 100% Anwesenheit<br />
erforderlich. Die Kursgebühr beinhaltet die offiziellen Schulungsunterlagen<br />
des BM für Verkehr sowie den Bildungspass.<br />
Der Mängelkatalog wird für die Dauer des Kurses zur Verfügung<br />
gestellt. Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t<br />
höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit<br />
von mehr als 50 km/h sind folgende Kurse zusätzlich<br />
erforderlich: • Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge<br />
über 3,5 t nach § 57a KFG • Erweiterungsschulung für<br />
Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)<br />
Periodische Weiterbildung § 57a KFG<br />
Karl Told jun. 8 Std, 140 Euro<br />
IBK Nr 66305.011 14.09.11 Mi 08.00 – 17.00<br />
IBK Nr 66305.021 12.10.11 Mi 08.00 – 17.00<br />
IBK Nr 66305.031 14.12.11 Mi 08.00 – 17.00<br />
Zielgruppe: Alle „geeigneten Personen“ (zeichnungsberechtigte<br />
Prüfer), welche bereits zur wiederkehrenden Überprüfung<br />
gem. § 57a Abs. 4 KFG 1967 zugelassen sind<br />
Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.<br />
Aus diesem Grund ist bei diesem Kurs 100 % Anwesenheit<br />
erforderlich.<br />
Inhalte: • Rechtliche und technische Änderungen in den<br />
Fahrzeugkategorien • EBV (elektronische Begutachtungsverwaltung)<br />
Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem<br />
Gesamtgewicht ist der Zusatzkurs Periodische Weiterbildung<br />
über Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach<br />
§ 57a KFG erforderlich.<br />
Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge<br />
über 3,5 t nach § 57a KFG<br />
WIFI-Experten. 12 Std, 270 Euro<br />
IBK Nr 66304.011 23.11.11 – 24.11.11 Mi 08.00 – 16.10<br />
Do 08.00 – 11.30<br />
Diese Bremsenschulung ist in Verbindung mit den Kursen<br />
Grundschulung § 57a Überprüfung bis 3,5 t Gesamtgewicht<br />
und Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a<br />
KFG Voraussetzung, um die Berechtigung für die Überprüfung<br />
von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht<br />
und mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50<br />
km/h beantragen zu können. Die Schulung im Ausmaß von<br />
12 Stunden wird in Zusammenarbeit mit einem namhaften<br />
Bremsenhersteller durchgeführt. Bitte bringen Sie zum Kurs<br />
Ihren Bildungspass mit. Alle 3 Jahre müssen Sie die periodische<br />
Weiterbildung besuchen. Wurde die erforderliche Weiterbildung<br />
nicht absolviert, dürfen ab dem Ende der Toleranzfrist (4<br />
Monate) keine Begutachtungen mehr durchgeführt werden.<br />
Sollte die Weiterbildung nicht innerhalb von 3 Jahren erfolgen,<br />
muss wieder eine Grundschulung absolviert werden.<br />
Rechtliche Grundlagen (Neuerung vom 9.7.2008): Die Erweiterungsschulung<br />
für Fahrzeuge über 3,5 t und der Spezialkurs<br />
über Bremsanlagen ist nur mehr bei der Begutachtung von<br />
Fahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als<br />
50 km/h erforderlich. Das Bundesministerium hat per Erlass<br />
vom 8.2.2005 klargestellt, dass die wiederkehrende Begutachtung<br />
von der geeigneten Person selbst durchgeführt<br />
werden muss. Die geeignete Person muss die notwendigen<br />
Tätigkeiten also selbst ausführen und nicht nur beaufsichtigen.<br />
Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.<br />
Aus diesem Grund ist bei diesem Kurs 100 % Anwesenheit<br />
erforderlich.<br />
Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t<br />
nach § 57a KFG (LKW-Praxis)<br />
Martin Gertl. 4 Std, 131 Euro<br />
IBK Nr 66303.011 17.12.11 Sa 08.30 – 12.00<br />
Diese Erweiterungsschulung ist notwendig, um Fahrzeuge<br />
über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht und mit einer<br />
Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h überprüfen zu<br />
dürfen. (Zusätzlich ist auch der Kurs Grundausbildung Bremsanlagen<br />
für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG nötig.) Die<br />
Schulung im Ausmaß von 4 Stunden beinhaltet Ergänzungen<br />
des Mängelkataloges für Klassen Lof, M2, M3, N1, N2, N3, O2,<br />
O3, O4. Bitte bringen Sie zum Kurs Ihren Bildungspass mit.<br />
Rechtliche Grundlagen: Das Bundesministerium hat per Erlass<br />
vom 8.2.2005 klargestellt, dass die wiederkehrende Begutachtung<br />
von der geeigneten Person selbst durchgeführt<br />
werden muss. Die geeignete Person muss die notwendigen