Kursbuch 2011 / 2012
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Anmeldung Tel 05 90 90 5-7777 Umwelt und Sicherheit Technik 227<br />
Sprengbefugtenlehrgang<br />
Ing. Andreas Kuschel. 80 Std, 690 Euro<br />
IBK Nr 57840.011 10.10.11 – 20.10.11 Mo – Fr 08.00 – 17.00<br />
Inhalte: • Theoretische und praktische Ausbildung zur<br />
Durchführung von Sprengarbeiten • Die gesetzlichen Vorschriften<br />
für den Bezug, die Beförderung, Lagerung, Ausgabe<br />
und Vernichtung von Sprengstoff und Zündmitteln<br />
Hinweis: Mindestalter 21 Jahre, 100%ige Anwesenheitspflicht.<br />
Teilnahmeberechtigt ist nur, wer spätestens zu Kursbeginn<br />
eine Verlässlichkeitsbescheinigung und ärztliche Bestätigung<br />
der Eignung vorweisen kann! Am Ende des Lehrganges findet<br />
eine kommissionelle Abschlussprüfung statt.<br />
Lehrgang für Lawinenauslösesprengen<br />
Ing. Andreas Kuschel. 24 Std, 390 Euro<br />
IBK Nr 57842.011 15.12.11 – 17.12.11 Do 08.30 – 17.00<br />
Fr 08.30 – 17.00<br />
Sa 08.00 – 17.30<br />
Teilnahmeberechtigt sind nur Sprengbefugte. Der Lehrgang<br />
gilt als Fortbildung für Sprengbefugte, die sich mit dem künstlichen<br />
Auslösen von Lawinen beschäftigen. Die Durchführung<br />
des Kurses erfolgt in 2 Tagen Theorie und 1 Tag Praxis. Im<br />
Anschluss an den Kurs erfolgt eine kommissionelle Prüfung.<br />
Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />
Theoretische Ausbildung zur Auslösung<br />
von Lawinen vom Hubschrauber für<br />
Flugbetriebsleiter und Piloten<br />
Ing. Robert Horntrich. 4 Std, 230 Euro<br />
IBK Nr 57843.011 20.12.11 Di 08.00 – 12.00<br />
Inhalte: • Flugtechnische und sicherheitstechnische<br />
Bestimmungen • Bergetaueinsatz zur Versagerbeseitigung<br />
• Anwendung der Richtlinien der bestehenden Bescheide<br />
Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />
Künstliche Auslösung von Lawinen<br />
vom Hubschrauber aus<br />
Ing. Robert Horntrich. 9 Std, 690 Euro<br />
IBK Nr 57844.011 20.12.11 Di 08.00 – 17.00<br />
▲<br />
Teilnahmeberechtigt sind nur Sprengbefugte mit zusätzlicher<br />
Spezialausbildung im Lawinenauslösesprengen und<br />
ärztlich bescheinigter Flugtauglichkeit (eigenes WIFI-Formular).<br />
Neben den flugtechnischen und sicherheitstechnischen<br />
Bestimmungen werden auch praktische Übungen mit dem<br />
Hubschrauber durchgeführt.<br />
Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />
t<br />
Brandschutz<br />
Große Brandschäden im gewerblichen und industriellen Bereich<br />
verdeutlichen immer wieder, dass gezielte Maßnahmen zur<br />
Brandvorbeugung erforderlich sind, um Leben und Gesundheit<br />
zu schützen und den eigenen Betrieb vor Produktionsausfall<br />
und Kundenverlust abzusichern. Gesetzliche Bestimmungen<br />
(Gewerbeordnung BGBl. Nr. 50/1974 und 253/1976, Arbeitnehmerschutzgesetz<br />
BGBl. Nr. 450/1994, Arbeitsstättenverordnung<br />
BGBl. Nr. 368/1998, Tiroler Feuerpolizeiordnung LGBl. 47/1978)<br />
verpflichten daher die Unternehmer/innen, Brandschutzvorkehrungen<br />
zu treffen und – abhängig von der Betriebsgröße – für<br />
die Organisation des betrieblichen Brandschutzes einen Brandschutzbeauftragten<br />
zu bestellen.<br />
Mit der angebotenen Grundausbildung zum Brandschutzbeauftragten<br />
werden die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes<br />
und ein allgemeiner Überblick über bauliche, einrichtungstechnische<br />
und organisatorische Möglichkeiten zur Brandverhütung<br />
vermittelt. Die Kursbesuchsbestätigung gilt als Brandschutzbeauftragten-Schulungsnachweis<br />
für die Gewerbe- und Baubehörde.<br />
Die Berechtigung, um als Brandschutzbeauftragter tätig zu sein,<br />
muss im Abstand von 5 Jahren erneuert werden. Das WIFI Tirol<br />
bietet für die Verlängerung des Brandschutzpasses Fortbildungsseminare,<br />
nutzungsbezogene Seminare und Brandschutztechnikseminare<br />
mit verschiedenen Schwerpunkten an. Der Besuch<br />
einer Fortbildungsschulung kann im letzten Jahr vor Ablauf des<br />
Ausweises absolviert werden und verlängert die Gültigkeit um<br />
weitere 5 Jahre.<br />
Ausbildung zum Brandschutzwart<br />
WIFI-Experten. 8 Std, 215 Euro<br />
IBK Nr 57811.011 26.09.11 Mo 08.30 – 16.30<br />
IBK Nr 57811.021 28.11.11 Mo 08.30 – 16.30<br />
Neben der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten<br />
besteht die Möglichkeit, sich zum Brandschutzwart ausbilden<br />
zu lassen. Diese Stufe entspricht dem Modul 1 der Ausbildung<br />
zum Brandschutzbeauftragten gemäß der Richtlinie<br />
Vorbeugender Brandschutz TRVB O 117. Brandschutzwarte<br />
können als Stellvertreter für den Brandschutzbeauftragten<br />
oder mit der entsprechenden Zusatzausbildung (Brandschutztechnikseminar<br />
für Brandmeldeanlagen) zum Personal<br />
des Interventionsdienstes herangezogen werden.<br />
Wenn im Betrieb eine Interventionsschaltung vorhanden<br />
ist, schreibt die Interventionszeitenverordnung vom 8. Mai<br />
2007 der Tiroler Landesregierung sowohl maximale Reaktions-<br />
und Erkundungszeiten als auch Mindestpersonalstärken<br />
des Interventionsdienstes vor. Die vorgegebenen Werte<br />
unterscheiden sich je nach Art der Einrichtung. Sie wollen<br />
wissen, welche Zeiten und Personalstärken für Ihren Betrieb