Kursbuch 2011 / 2012
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Befähigungsprüfung: Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld der<br />
Veranstaltung das Amt der Tiroler Landesregierung (Herrn<br />
Stadlwieser, Tel. 0512/508-2417). Sie erhalten dort alle notwendigen<br />
Informationen zur Befähigungsprüfung (Termine,<br />
Prüfungsgebühren, evtentuell Entfall von Prüfungsteilen<br />
bei entsprechender Vorbildung, Fristen) und erhalten das<br />
Anmeldeformular für die Befähigungsprüfung. Die Anmeldung<br />
für die Befähigungsprüfung hat fristgerecht beim Amt<br />
der Tiroler Landesregierung zu erfolgen.<br />
Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />
Grundkurs Stufe 2<br />
WIFI-Experten. 32 Std, 475 Euro<br />
IBK Nr 57936.011 27.01.12 – 04.02.12 Fr 08.00 – 17.30<br />
Sa 08.00 – 17.00<br />
Straßenaufsichtsorgane werden zur Durchführung von Transportbegleitungen<br />
bei Sondertransporten (überschwer, überbreit<br />
und überlang) bestellt. Dafür ist die Ausbildung und Vereidigung<br />
zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe 2 notwendig.<br />
Voraussetzungen zur Vereidigung: • Österreichische Staatsbürgerschaft<br />
• Mindestalter 21 Jahre • Keine relevanten Verwaltungsstrafen<br />
• Keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen<br />
• Lenkerberechtigung C und C+E • Deutsche Sprache<br />
• Bei Wiederbestellung Auffrischungskurs und Tätigkeitsnachweis<br />
• Für die Vereidigung ist die verkehrliche Zuverlässigkeit<br />
in verwaltungs- und strafrechtlicher Hinsicht notwendig.<br />
Für die Ausbildung sind diese Nachweise nicht erforderlich.<br />
Diese sind gemäß den Vorgaben der Verkehrsabteilung<br />
des jeweiligen Landes zum Zeitpunkt der Vereidigung<br />
zu erbringen.<br />
Inhalte Theorie: • Straßenverkehrsordnung • Kraftverkehrsgesetz<br />
• Brückenkunde • Tunnelkunde • Behörden<br />
• Rechte und Pflichten • Ladungssicherung • Strafprozessordnung<br />
• Verwaltungsstrafgesetz • Prüfung<br />
Inhalte Praxis: • Kreuzungsregelung • Absperren von Ein-<br />
und Ausfahrten bei Autobahnen • Überprüfung eines Sondertransportes<br />
betreffend der Bescheidauflagen<br />
Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />
Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />
Aufstockungskurs Stufe 4<br />
WIFI-Experten. 12 Std, 195 Euro<br />
IBK Nr 57937.011 20.01.12 – 21.01.12 Fr 08.00 – 18.00<br />
Sa 09.00 – 17.00<br />
Für die Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe<br />
4 müssen Personen sechs Monate Praxis als für die Stufe 2<br />
ermächtigtes Organ nachweisen können. Weiters müssen<br />
ein Praxisnachweis über die Teilnahme an zumindest sieben<br />
Begleitungen der Stufe 4 und die Absolvierung des Aufstockungskurses<br />
nachgewiesen werden. Der Aufstockungskurs<br />
kann erst nach den ersten sechs Monaten als STAO der Stufe<br />
2 absolviert werden.<br />
Inhalte: • Wiederholung der Inhalte des Grundkurses<br />
• Besonderheiten der Begleitung mit Blaulicht • Anbringungs-<br />
und Verwendungsvoraussetzungen (insbesondere<br />
§ 20 Abs. 1 KFG, § 26 StVO) • Spezielle Erfordernisse der<br />
Ladungssicherung • Spezielle Bescheidkunde Stufe 4 • Organisation<br />
und Abwicklung der Transportbegleitung • Prüfung<br />
Es gelten zusätzlich zu den oben beschriebenen Kriterien<br />
dieselben Voraussetzungen wie für Stufe 2.<br />
Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />
Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />
Auffrischungskurs Stufe 2<br />
WIFI-Experten. 8 Std, 165 Euro<br />
IBK Nr 57942.011 20.01.12 Fr 08.00 – 17.00<br />
Die Dauer der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan der<br />
Stufe 2 beträgt 3 Jahre. Die Verlängerung erfolgt für weitere<br />
3 Jahre. Grundvoraussetzung für eine erneute Vereidigung ist<br />
das Absolvieren eines Auffrischungskurses der Stufe 2.<br />
Inhalte: Diese Ausbildung behandelt die wesentlichen<br />
Inhalte der Grundausbildung und die entsprechenden<br />
Gesetzesänderungen.<br />
Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />
Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />
Auffrischungskurs Stufe 4<br />
WIFI-Experten. 12 Std, 195 Euro<br />
IBK Nr 57943.011 20.01.12 – 21.01.12 Fr 08.00 – 18.00<br />
Sa 09.55 – 12.30<br />
Die Dauer der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan der<br />
Stufe 4 beträgt 3 Jahre. Die Verlängerung erfolgt für weitere<br />
3 Jahre. Grundvoraussetzung für eine erneute Vereidigung ist<br />
das Absolvieren eines Auffrischungskurses der Stufe 4.<br />
Inhalte: Diese Ausbildung behandelt die wesentlichen<br />
Inhalte der Grundausbildung und die entsprechenden<br />
Gesetzesänderungen.<br />
Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!