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Kursbuch 2011 / 2012

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Befähigungsprüfung: Bitte kontaktieren Sie im Vorfeld der<br />

Veranstaltung das Amt der Tiroler Landesregierung (Herrn<br />

Stadlwieser, Tel. 0512/508-2417). Sie erhalten dort alle notwendigen<br />

Informationen zur Befähigungsprüfung (Termine,<br />

Prüfungsgebühren, evtentuell Entfall von Prüfungsteilen<br />

bei entsprechender Vorbildung, Fristen) und erhalten das<br />

Anmeldeformular für die Befähigungsprüfung. Die Anmeldung<br />

für die Befähigungsprüfung hat fristgerecht beim Amt<br />

der Tiroler Landesregierung zu erfolgen.<br />

Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />

Grundkurs Stufe 2<br />

WIFI-Experten. 32 Std, 475 Euro<br />

IBK Nr 57936.011 27.01.12 – 04.02.12 Fr 08.00 – 17.30<br />

Sa 08.00 – 17.00<br />

Straßenaufsichtsorgane werden zur Durchführung von Transportbegleitungen<br />

bei Sondertransporten (überschwer, überbreit<br />

und überlang) bestellt. Dafür ist die Ausbildung und Vereidigung<br />

zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe 2 notwendig.<br />

Voraussetzungen zur Vereidigung: • Österreichische Staatsbürgerschaft<br />

• Mindestalter 21 Jahre • Keine relevanten Verwaltungsstrafen<br />

• Keine relevanten strafrechtlichen Verurteilungen<br />

• Lenkerberechtigung C und C+E • Deutsche Sprache<br />

• Bei Wiederbestellung Auffrischungskurs und Tätigkeitsnachweis<br />

• Für die Vereidigung ist die verkehrliche Zuverlässigkeit<br />

in verwaltungs- und strafrechtlicher Hinsicht notwendig.<br />

Für die Ausbildung sind diese Nachweise nicht erforderlich.<br />

Diese sind gemäß den Vorgaben der Verkehrsabteilung<br />

des jeweiligen Landes zum Zeitpunkt der Vereidigung<br />

zu erbringen.<br />

Inhalte Theorie: • Straßenverkehrsordnung • Kraftverkehrsgesetz<br />

• Brückenkunde • Tunnelkunde • Behörden<br />

• Rechte und Pflichten • Ladungssicherung • Strafprozessordnung<br />

• Verwaltungsstrafgesetz • Prüfung<br />

Inhalte Praxis: • Kreuzungsregelung • Absperren von Ein-<br />

und Ausfahrten bei Autobahnen • Überprüfung eines Sondertransportes<br />

betreffend der Bescheidauflagen<br />

Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />

Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />

Aufstockungskurs Stufe 4<br />

WIFI-Experten. 12 Std, 195 Euro<br />

IBK Nr 57937.011 20.01.12 – 21.01.12 Fr 08.00 – 18.00<br />

Sa 09.00 – 17.00<br />

Für die Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe<br />

4 müssen Personen sechs Monate Praxis als für die Stufe 2<br />

ermächtigtes Organ nachweisen können. Weiters müssen<br />

ein Praxisnachweis über die Teilnahme an zumindest sieben<br />

Begleitungen der Stufe 4 und die Absolvierung des Aufstockungskurses<br />

nachgewiesen werden. Der Aufstockungskurs<br />

kann erst nach den ersten sechs Monaten als STAO der Stufe<br />

2 absolviert werden.<br />

Inhalte: • Wiederholung der Inhalte des Grundkurses<br />

• Besonderheiten der Begleitung mit Blaulicht • Anbringungs-<br />

und Verwendungsvoraussetzungen (insbesondere<br />

§ 20 Abs. 1 KFG, § 26 StVO) • Spezielle Erfordernisse der<br />

Ladungssicherung • Spezielle Bescheidkunde Stufe 4 • Organisation<br />

und Abwicklung der Transportbegleitung • Prüfung<br />

Es gelten zusätzlich zu den oben beschriebenen Kriterien<br />

dieselben Voraussetzungen wie für Stufe 2.<br />

Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />

Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />

Auffrischungskurs Stufe 2<br />

WIFI-Experten. 8 Std, 165 Euro<br />

IBK Nr 57942.011 20.01.12 Fr 08.00 – 17.00<br />

Die Dauer der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan der<br />

Stufe 2 beträgt 3 Jahre. Die Verlängerung erfolgt für weitere<br />

3 Jahre. Grundvoraussetzung für eine erneute Vereidigung ist<br />

das Absolvieren eines Auffrischungskurses der Stufe 2.<br />

Inhalte: Diese Ausbildung behandelt die wesentlichen<br />

Inhalte der Grundausbildung und die entsprechenden<br />

Gesetzesänderungen.<br />

Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!<br />

Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan –<br />

Auffrischungskurs Stufe 4<br />

WIFI-Experten. 12 Std, 195 Euro<br />

IBK Nr 57943.011 20.01.12 – 21.01.12 Fr 08.00 – 18.00<br />

Sa 09.55 – 12.30<br />

Die Dauer der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan der<br />

Stufe 4 beträgt 3 Jahre. Die Verlängerung erfolgt für weitere<br />

3 Jahre. Grundvoraussetzung für eine erneute Vereidigung ist<br />

das Absolvieren eines Auffrischungskurses der Stufe 4.<br />

Inhalte: Diese Ausbildung behandelt die wesentlichen<br />

Inhalte der Grundausbildung und die entsprechenden<br />

Gesetzesänderungen.<br />

Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!

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