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über Kollbach - Schützenverein Hubertus Bergkirchen

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Bürgermeister Hammerl von <strong>Kollbach</strong>, der neben Rechtsanwalt Dr. Hübner saß, sagte, dassdie Angaben von L. nicht stimmten, denn der gesamte Haushalt wäre vom Landratsamtüberprüft und in Ordnung befunden worden. Gemeinderat Hefele betonte vor Gericht: „Wosder L sogt, ko gar net stimma, denn i hob eahm glei gsagt, dass mit höchstens amoi aBierzeichen kriagt ham!“L. meinte, daraufhin, dass man ja die Anzahl der Bierzeichen wohl ganz gut nachrechnenkönnte. Das Ergebnis sah dann allerdings so aus, dass die Rechnung insgesamt nur 80 DM beiden acht Sitzungen im Jahr 1963 ergab, wenn wirklich jedes Gemeinderatsmitglied nach jederSitzung ein Bierzeichen bekommen hätte. Als L. vor Gericht merkte, dass er mit dieserAufrechnung nichts unter Beweis stellen konnte, behauptete er, dass bei einer Beerdigung inGiebing das Gerücht von den fehlenden 1500 DM aufgetaucht sei und eine lebhafteDiskussion ausgelöst hätte. Dann berief er sich auf drei Zeugen aus dem Lagerhaus, die eraber namentlich nicht benennen konnte.Amtsgerichtsdirektor Bruckmayer hörte sich die Sache eine Weile gelassen a dann meinte er:„Die Rechnung ist vom Landratsamt geprüft. Das genügt doch vollauf. Jetzt hab ich mitEngelszungen auf Sie eingeredet und einen Vergleich vorgeschlagen, wollns jetzt oder wollnsnet?"Da eilte mit hastigen Schritten der Angeklagte nach vorn, legte die Hände mlitärisch an dieHosennaht und meinte: „Da san no drei dabeigstandn sellmoi im Lagerhaus, de müassn des aghört ham. Derf i no um a Bedenkzeit bittn?"Der Richter lehnte ab und gab Rechtswalt Dr. Hübner das Wort. Dieser führte aus, dass essich bei dem Angeklagten einen Menschen handelt, der alles schwarz auf weiß haben will undimmer wieder misstrauisch sein wird. Da es sich bei den neun Delikten der üblen Nachredeum die Ehre von achtbaren Bürgern der Gemeinde handele, verlange er strenge Bestrafungdes Angeklagten. . Wieder wollte der Angeklagte mit seinen imaginären drei Zeugenoperieren, aber der Richter schnitt ihm das Wort ab und verkündete nach kurzer Pause dasUrteil. Es lautete auf eine Geldstrafe von 250 Mark, ersatzweise 10 Tagen Gefängnis undTragen der Kosten des VerfahrensNachdem der Richter in seiner Urteilsbegründung betont hatte, dass der Angeklagte nur miteiner fühlbaren Strafe zur Raison gebracht werden könnte, war die Verhandlung beendet. L.verließ wütend den Gerichtssaal, schmetterte die Tür hinter sich zu und eilte rasch davon.Straße nach Rettenbach wird gebautAus der Gemeindeversammlung in <strong>Kollbach</strong> – Sonntag WeihnachtsfeierDachauer Nachrichten vom 17.12.1965<strong>Kollbach</strong> - Zur Gemeindeversammlung, zu der erster Bürgermeister Hans Hammerl in dieGaststätte „Zum Oberen Wirt" eingeladen hatte, waren so viele Bürger gekommen, daß derVersammlungsraum bis auf den letzten Platz besetzt war.Zuerst wurde die gemeindliche Wasserleitung behandelt, da die Satzung aus dem Jahr 1952überholt und die Benutzungsgebühren nicht mehr den Verhältnissen der Zeit entsprächen. DerGemeinderat von <strong>Kollbach</strong> hatte daher die Anschluss- und Wassergebühren erhöht. Hammerlsprach sich auch für Rücklagen zu Reparaturen an der Wasserversorgungsanlage aus undlegte den Gemeindebürgern ganz besonders den Schutz der Flurhydranten und dieMeldepflicht bei Beschädigungen der Anlage ans Herz. Dann kam man auf den Bau derVerbindungsstraße <strong>Kollbach</strong> - Rettenbach zu sprechen, der im Einvernehmen mit derGemeinde Vierkirchen im kommenden Jahr geplant ist. Nachdem die Mittel zum Bauhauptsächlich aus der Kfz-Steuer kämen, sollte die Finanzierung gesichert sein, meinte derEberl Hubert, <strong>Bergkirchen</strong>, hubert.eberl@web.de Seite 316 25.12.2012

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