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Kern und Rand. Religiöse Minderheiten aus der Türkei - Zentrum ...

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Yasemin KarakaÕo—lu-Ayd9n<br />

nicht zu beurteilen sei, zugeschrieben werden könne. "Unterstellte Effekte bei<br />

Dritten" (Peter Henkel in <strong>der</strong> FR 16.07.1998) dürften nicht zur Ablehnung <strong>der</strong><br />

Kopftuch-Trägerin herangezogen werden.<br />

-Eine Bewertung des Tuches als islamisch unbegründet verbiete sich für den säkularen<br />

deutschen Staat.<br />

-Maßstab zur Beurteilung von Ludins Eignung könne nur ihr konkretes pädagogisches<br />

Handeln <strong>und</strong> ihre Treue zu den verfassungsrechtlich vorgegebenen Leitlinien<br />

darstellen. Mit Hinweis auf ihre Verfassungstreue, die sie im Rahmen ihres<br />

Referendariats unter Beweis gestellt habe, beziehen sich die Kommentatoren dieser<br />

Argumentationslinie stärker auf die vorliegenden Fakten <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Praxis.<br />

-Das Neutralitätsgebots <strong>der</strong> Schule sehen die Vertreter dieser Position als bezogen auf<br />

die Räumlichkeiten, daher auch das Verbot des Kruzifix an Klassenwänden, aber<br />

nicht am Hals <strong>der</strong> Lehrerin. Dementsprechend würde eine Lehrerin mit Kopftuch<br />

nicht gegen das Neutralitätsgebot <strong>der</strong> Schule verstoßen, solange sie nicht<br />

missioniere, was ihr erst nachgewiesen werden müsse.<br />

Die Argumentationen <strong>der</strong> Gegner einer Einstellung Ludins konzentrieren sich sehr viel<br />

stärker als die <strong>der</strong> Befürworter auf das Kopftuch, dem ein bestimmtes Werte- <strong>und</strong><br />

Normenkonzept zugeschrieben wird. Das Kopftuch ist demnach:<br />

-in muslimischen Staaten Ausdruck einer f<strong>und</strong>amentalistischen, d.h. also religiöspolitischen<br />

Haltung ihrer Trägerin sind, kann diese "muslimische Demonstration<br />

des Kopftuchtragens"(Otto H<strong>aus</strong>er in <strong>der</strong> Südwest Presse 19.2.1997) bei einer<br />

Lehrerin an einer deutschen Schule nicht geduldet werden,<br />

-"Ausdruck einer tiefen, f<strong>und</strong>amentalistisch-patriarchalischen Glaubensüberzeugung",<br />

"ist erkennbar als f<strong>und</strong>amentalistische Provokation gedacht" (Leserbrief in <strong>der</strong> FAZ<br />

vom 29.7.1998)<br />

-Symbol für "ein Verständnis von <strong>der</strong> Rolle <strong>der</strong> Frau, das mit unseren Vorstellungen<br />

von Selbstachtung <strong>und</strong> Gleichberechtigung nichts im Sinn hat" (Jörg Bischoff in<br />

Schwäbische Donauzeitung 27.2.1997), denn es ist "ein Instrument zur<br />

Unterdrückung <strong>der</strong> Frau", das von ihr aufgr<strong>und</strong> von "Zwang" <strong>und</strong> "Druck" <strong>der</strong><br />

Väter <strong>und</strong> Brü<strong>der</strong> getragen wird. Als solches hilft es mit, "Druck zu erzeugen" auf<br />

die zweite Generation türkischer Frauen (Leserbrief in <strong>der</strong> Zeit vom 6.8.1998),<br />

damit för<strong>der</strong>t es die Desintegration <strong>der</strong> muslimischen Frauen <strong>der</strong> zweiten<br />

Generation <strong>und</strong> schadet so <strong>der</strong> Emanzipation <strong>der</strong> jungen Frauen türkischer<br />

Herkunft, "die sich von dem übermächtigen Familienoberhaupt" gelöst haben.<br />

Die durch das Kopftuch bestimmte äußere Erscheinung einer Lehrerin<br />

-symbolisiere ihr Eintreten "für die Verletzung <strong>der</strong> Menschenwürde von Frauen bis hin<br />

zu <strong>der</strong>en körperlicher Verletzung" <strong>und</strong> "beschädigt Gr<strong>und</strong>rechte <strong>der</strong><br />

Verfassung."(Leserbrief in <strong>der</strong> Badischen Zeitung vom 14.7.1998),<br />

-überstrapaziere die Toleranz <strong>der</strong> deutschen Öffentlichkeit (Haendle in Badische<br />

Neueste Nachrichten vom 14.7.1998),

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