28.10.2013 Aufrufe

Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Drucksache 720/07 122<br />

Artikel 7<br />

Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes<br />

Das Bundespersonalvertretungsgesetz vom 15. März 1974 (BGBI. I S. 693), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), wird wie<br />

folgt geändert:<br />

1. In § 13 Abs. 2 Satz 4 wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes“<br />

durch die Angabe „§ 29 des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.<br />

2. In § 75 Abs. 1 Nr. 4a wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes“<br />

durch die Angabe „§ 29 des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.<br />

3. § 76 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Nummer 5a wird die Angabe „§ 123a des Beamtenrechtsrahmengesetzes“ durch<br />

die Angabe „§ 29 des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.<br />

b) In Nummer 8 wird die Angabe „§ 72a oder § 72e des Bundesbeamtengesetzes“<br />

durch die Angabe „den §§ 91, 92 oder 95 des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.<br />

4. In § 77 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 36 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes“ durch<br />

die Angabe „§ 54 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.<br />

5. In § 78 Abs. 1 Nr. 1 wird die Angabe „§ 94 des Bundesbeamtengesetzes“ durch die Angabe<br />

„§ 118 des Bundesbeamtengesetzes“ ersetzt.<br />

6. § 91 Abs. 1 wird wie folgt geändert:<br />

a) Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:<br />

„4. § 47 Abs. 2 gilt für Mitglieder von Personalräten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums<br />

der Verteidigung im Ausland nur für die Dauer einer regelmäßigen<br />

Amtszeit in dem durch § 26 festgelegten Umfang.“<br />

b) Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!