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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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343 Drucksache 720/07<br />

Zu Nummer 6 (§ 7)<br />

Zu Buchstabe a (§ 7 Abs. 1 Satz 1)<br />

Folgeänderung zu Artikel 10 Nr. 13 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd.<br />

Zu Buchstabe b (§ 7 Abs. 2 Satz 1)<br />

Folgeänderung zu Artikel 1 § 114 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes.<br />

Zu Buchstabe c (§ 7 Abs. 3)<br />

Folgeänderung zu Artikel 1 § 114 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes.<br />

Zu Buchstabe d (§ 7 Abs. 4 Satz 2)<br />

Folgeänderung zu Artikel 1 § 114 Abs. 5 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes.<br />

Zu Absatz 66 (§ 4 Abs. 2 der Verordnung über das Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizier-Anwärter)<br />

Folgeänderung im Hinblick auf die Aufhebung der Zulage nach Nummer 27 der Vorbemerkungen<br />

zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B.<br />

Zu Absatz 67 (Artikel 1 des Verwendungsförderungsgesetzes)<br />

Folgeänderung zu der Aufnahme der Regelung des § 46 Abs. 1 Nr. 2 des Soldatengesetzes.<br />

Zu Absatz 68 (Wehrsoldgesetz)<br />

Zu Nummer 1 (§ 1)<br />

Zu Buchstabe a (§ 1 Abs. 6)<br />

Die Änderung dient der Klarstellung, dass alle Personen, die nach § 81 Abs. 2 des Soldatengesetzes<br />

zu einer dienstlichen Veranstaltung zugezogen werden und während dieser Zeit in<br />

einem Wehrdienstverhältnis stehen – auch wenn dieses nicht aufgrund der Wehrpflicht begründet<br />

wird (siehe § 1 Abs. 1 des Wehrsoldgesetzes) – Anspruch auf Sachbezüge nach<br />

dem Wehrsoldgesetz haben.<br />

Zu Buchstabe b (§ 1 Abs. 7)<br />

Folgeänderungen zu den Änderungen in der Auslandsbesoldung in Artikel 2.<br />

Zu Absatz 69 (Arbeitsplatzschutzgesetz)<br />

Folgeänderung aus der Abschaffung des Besoldungsdienstalters im Bundesbereich und der<br />

Einführung des Aufstiegs in den Stufen des Grundgehaltes nach Erfahrungszeiten.<br />

Zu Absatz 70 (Verordnung zur Durchführung des § 27 des Soldatenversorgungsgesetzes)<br />

Es handelt sich um eine Maßnahme zur Rechtsbereinigung. Auf die Begründung zu Artikel 5<br />

Nr. 12 Buchstabe b wird verwiesen.<br />

Zu Absatz 71 (Soldatenversorgungs-Übergangsverordnung)<br />

Zu Nummer 1 (§ 2)<br />

Zu Buchstabe a (§ 2 Nr. 6)<br />

Folgeänderung aus der Abschaffung des Besoldungsdienstalters im Bundesbereich.<br />

Zu Buchstabe b (§ 2 Nr. 10 Satz 1 und 4)<br />

Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung in Artikel 5 Nr. 10 Buchstabe b.

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