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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 356<br />

Mögliche Mehrkosten durch die finanzielle Gleichstellung von längeren Dienstreisen<br />

und Auslandseinsätzen an Kriseneinsatzorten sind von Anzahl, Dauer und Personalstärke<br />

der Kriseneinsätze abhängig.<br />

Die vorstehend aufgeführten Mehrausgaben werden innerhalb der Einzelpläne erwirtschaftet<br />

und belasten den Haushalt nicht zusätzlich.<br />

c) Änderung des Versorgungsrechts<br />

Die Anhebung der Altersgrenzen setzt nach dem Jahr 2012 ein und führt im Bundeshaushalt<br />

zu dauerhaften Entlastungen, die bis 2029 schrittweise ansteigen werden.<br />

Die Entlastungswirkung greift im Hinblick auf das Einsetzen der Maßnahmen<br />

erst nach dem Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und lässt sich für den<br />

darüber hinausgehenden Zeitraum auch wegen der langen Übergangszeit, der<br />

Ausnahmeregelungen sowie wegen der nicht vorhersehbaren Änderungen des Ruhestandseintrittsverhaltens<br />

derzeit nicht näher quantifizieren.<br />

Die versorgungsrechtlichen Maßnahmen führen hinsichtlich der Begrenzung der Berücksichtigung<br />

von Ausbildungszeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten zu Einsparungen<br />

im Bundeshaushalt und sind im Übrigen kostenneutral.<br />

Durch die verminderte Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten als ruhegehaltfähige<br />

Dienstzeiten ergeben sich für den höheren Dienst bis 2012 jährliche<br />

Ausgabenminderungen wie folgt:<br />

Jahr<br />

Ausgabenminderung<br />

in Mio. Euro<br />

2008 0,6<br />

2009 2,1<br />

2010 4,1<br />

2011 6,5<br />

2012 8,6<br />

zusammen 21,9<br />

Der Berechnung der Ausgabenminderungen liegen dabei folgende Annahmen<br />

zugrunde:<br />

– Die Versorgungsausgaben der Zugänge beruhend auf der Entwicklung der Zahl<br />

der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger von 2008 bis<br />

2012 entsprechend den Annahmen für die Vorausberechnung des Dritten Versorgungsberichts.<br />

Dabei wurde von einer Anpassung der Versorgungsbezüge<br />

in Höhe von 1,5 Prozent und einem durchschnittlichen Ruhegehaltssatz von<br />

73,10 Prozent ausgegangen.<br />

– Die verminderte Berücksichtigung der Ausbildungszeit an einer Hochschule für<br />

den höheren Dienst im Umfang von 240 Tagen nach einem Übergangszeitraum<br />

von insgesamt vier Jahren. Dabei wird für jedes Jahr von 2008 bis 2012 jeweils<br />

ein mittlerer Verminderungswert angesetzt, der für das Jahr 2008 = 30 Tage, für<br />

das Jahr 2009 = 90 Tage, für das Jahr 2010 = 150 Tage, für das Jahr 2011 =<br />

210 Tage und für das Jahr 2012 = 240 Tage beträgt.<br />

– Für die Berufssoldatinnen und Berufssoldaten erfolgt die Berechnung für<br />

5 Prozent der Zugänge des höheren Dienstes, wobei dafür 15 Prozent der Ausgaben<br />

angesetzt werden.

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