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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 72<br />

bb) In dem bisherigen Satz 3 wird das Wort „Lebensaltersstufen“ durch das Wort<br />

„Stufen“ ersetzt.<br />

27. § 40 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 werden jeweils die Wörter „mit jeweils mindestens<br />

der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sind“ durch die Wörter<br />

„in Teilzeit beschäftigt sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit<br />

bei Vollzeitbeschäftigung erreichen“ ersetzt.<br />

b) In Absatz 6 Satz 4 werden die Wörter „für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium“<br />

durch die Wörter „Bundesministerium des Innern“ ersetzt.<br />

28. § 42 wird wie folgt geändert:<br />

a) In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „bundesgesetzlich“ durch das Wort „gesetzlich“ ersetzt.<br />

b) In Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „im Einvernehmen mit dem für das Besoldungsrecht<br />

zuständigen Ministerium“ durch die Wörter „oder die von ihr bestimmte<br />

Stelle“ ersetzt.<br />

c) Absatz 5 wird aufgehoben.<br />

29. § 42a wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) In Satz 1 wird die Angabe „und die Landesregierungen werden ermächtigt, jeweils<br />

für ihren Bereich“ durch die Angabe „wird ermächtigt,“ ersetzt.<br />

bb) Satz 2 wird aufgehoben.<br />

b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 27 Abs. 3 Satz 2“ durch die Angabe „§ 27<br />

Abs. 7 Satz 2“ ersetzt.<br />

30. § 44 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:<br />

aa) Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.<br />

bb) In Satz 1 werden die Angabe „, die nicht der Zustimmung des <strong>Bundesrat</strong>es bedarf,“<br />

und die Wörter „im Bundesdienst“ gestrichen und das Wort „Bundesbeamte“<br />

durch das Wort „Beamte“ ersetzt.<br />

b) Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.<br />

31. § 45 Abs. 4 wird aufgehoben.<br />

32. § 46 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.<br />

b) Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben.

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