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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 332<br />

Zu Artikel 13 (Änderung der DBAG-Zuständigkeitsverordnung)<br />

Bei den in diesem Artikel enthaltenen Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um redaktionelle<br />

Anpassungen des Gesetzestextes, daher wurde von einer weiteren Begründung<br />

abgesehen.<br />

Zu Nummer 1 (Nummer 23)<br />

Aus Gründen der Rechtsklarheit wird der DB AG ausdrücklich die Entscheidung über die<br />

Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen nach § 71 Abs. 1 des<br />

Bundesbeamtengesetzes übertragen. Bisher war diese Zuständigkeit aus § 1 Nr. 5 herauszulesen.<br />

Zu Nummer 3 (Nummer 25)<br />

Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird die DB AG jetzt auch die<br />

Geltendmachung von Herausgabeansprüchen nach § 71 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes<br />

übertragen.<br />

Zu Nummer 8 (Nummer 41 neu)<br />

Der DB AG wird die Leistungseinschätzung zum Verbleib oder Aufsteigen in den Stufen<br />

übertragen.

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