28.10.2013 Aufrufe

Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zu Artikel 2 (Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes)<br />

Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)<br />

Redaktionelle Folgeänderungen.<br />

Zu Nummer 2 (§ 1)<br />

Zu Buchstabe a (§ 1 Abs. 1)<br />

247 Drucksache 720/07<br />

Durch die Aufhebung des Artikels 74a des Grundgesetzes durch das Gesetz zur Änderung<br />

des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) entfällt die bisherige konkurrierende<br />

Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten<br />

sowie der Richter der Länder. Mit der Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs<br />

durch die vorgesehene Streichung der Beamten der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände<br />

sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden Körperschaften,<br />

Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts einschließlich der Richter der<br />

Länder wird die Fortschreibung des Bundesbesoldungsgesetzes für den Bundesbereich umgesetzt.<br />

Vom neuen Geltungsbereich erfasst werden nur noch Beamte des Bundes, Richter<br />

des Bundes und Soldaten.<br />

Zu Buchstabe b (§ 1 Abs. 2 Nr. 6)<br />

Dass zur Besoldung beide Arten der Auslandsbesoldung, also sowohl Auslandsdienstbezüge<br />

als auch Auslandsverwendungszuschlag, gehören sollen, entspricht bereits bisher allgemeinem<br />

Verständnis. Es handelt sich um eine sprachliche Korrektur. Eine inhaltliche Änderung<br />

ist damit nicht beabsichtigt.<br />

Zu Buchstabe c (§ 1 Abs. 4 alt)<br />

Folgeänderung zur Kompetenzverlagerung durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes<br />

vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034).<br />

Zu Buchstabe d (§ 1 Abs. 4 neu)<br />

Folgeänderung zur Aufhebung von Absatz 4.<br />

Zu Nummer 3 (§ 3)<br />

Zu Buchstabe a (§ 3 Abs. 1)<br />

Zu Doppelbuchstabe aa (§ 3 Abs. 1 Satz 2)<br />

Folgeänderung zur Kompetenzverlagerung durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes<br />

vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034).<br />

Zu Doppelbuchstabe bb (§ 3 Abs. 1 Satz 4)<br />

Folgeänderung zur Aufhebung der §§ 21 und 22.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!