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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 292<br />

Zu Doppelbuchstabe bb (§ 14a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1)<br />

Die Regelung stellt sicher, dass die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes nicht<br />

nur beim Bezug inländischer Rentenleistungen, sondern auch dann entfällt, wenn aus anrechnungsfähigen<br />

Pflichtbeitragszeiten eine Versichertenrente eines ausländischen Alterssicherungssystems<br />

gewährt wird.<br />

Zu Nummer 12 (§ 15)<br />

Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zur Änderung in Artikel 1 und Folgeänderungen<br />

zur Änderung in Nummer 3.<br />

Zu Nummer 13 (§ 15a)<br />

Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung in Nummer 3.<br />

Zu Nummer 14 (§ 18 Abs. 1)<br />

Zu Buchstabe a (§ 18 Abs. 1 Satz 2)<br />

Es handelt sich um eine Klarstellung auch den Auslandsverwendungszuschlag bei der Bemessung<br />

des Sterbegeldes förmlich auszuschließen.<br />

Zu Buchstabe b (§ 18 Abs. 1 Satz 2)<br />

Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Änderung der Regelungen zur Auslandsbesoldung<br />

in Artikel 2.<br />

Zu Nummer 15 (§ 19)<br />

Zu Buchstabe a (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)<br />

Bei der Regelung handelt es sich um eine Folgeänderung zur Übertragung der Regelungen<br />

des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes.<br />

Zu Buchstabe b (§ 19 Abs. 2)<br />

Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zur Änderung in Artikel 1 und um Folgeänderungen<br />

zur Änderung in Nummer 3.<br />

Zu Nummer 16 (§ 20 Abs. 1 Satz 3)<br />

Es wird klargestellt, dass § 50e bei der Festsetzung des Witwengeldes nicht anzuwenden ist.<br />

Für diesen Personenkreis können keine rentenrechtlichen Lücken auftreten, weil Hinterbliebenenrenten<br />

insoweit nicht vom Erreichen einer bestimmten Altersgrenze abhängig sind.<br />

Zu Nummer 17 (§ 23)<br />

Zu Buchstabe a (§ 23 Abs. 1)<br />

Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zur Änderung in Artikel 1 und um Folgeänderungen<br />

zur Änderung in Nummer 3.<br />

Zu Buchstabe b (§ 23 Abs. 2 Satz 1)<br />

Bei der Regelung handelt es sich um eine Folgeänderung zur Übertragung der Regelungen<br />

des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes.

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