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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 352<br />

C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens<br />

Den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften ist im Rahmen des Beteiligungsverfahrens<br />

nach § 94 des Bundesbeamtengesetzes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.<br />

Die Spitzenorganisationen begrüßen die Stärkung der Eigenständigkeit des Berufsbeamtentums<br />

sowie die Modernisierung des öffentlichen Dienstes. Sie unterstützen die Fortentwicklung<br />

des öffentlichen Dienstrechts als Grundlage einer leistungsfähigeren und innovativeren<br />

Verwaltung und sprechen sich übereinstimmend für die Beibehaltung einer einheitlichen Besoldungstabelle<br />

A aus, die auch die Soldatinnen und Soldaten einschließt. Die Abkehr von<br />

dem Besoldungsdienstalter hin zu Erfahrungszeiten und die Beibehaltung und der Ausbau<br />

leistungsbezogener Bezahlungselemente werden ganz überwiegend unterstützt.<br />

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürwortet den Wegfall des Instituts der Anstellung,<br />

die beabsichtigte Straffung der Laufbahnen und die damit verbundene Aufhebung der<br />

Unterscheidung zwischen so genannten Regellaufbahnen und den Laufbahnen besonderer<br />

Fachrichtungen. Er fordert detaillierte gesetzliche Vorgaben im Beihilferecht. Darüber hinaus<br />

bemängelt der DGB die Regelungsdichte im Nebentätigkeitsrecht. Bei den Beteiligungsrechten<br />

votiert er für die Aufnahme von Verhandlungsrechten in das Gesetz.<br />

Positiv bewertet er die Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei anderen Dienstherren sowie<br />

die Anrechnung von Zeiten einer Kinderbetreuung oder Pflege im Rahmen der Stufenfestsetzung<br />

innerhalb der Besoldungstabelle. Allerdings kritisiert er die Regelungen zur Stufenzuweisung.<br />

Es sei verfehlt, die Erfahrungszeiten leistungsbezogen auszurichten und die Anerkennung<br />

von Vordienstzeiten eng zu gestalten.<br />

Der DGB lehnt die Anhebung der allgemeinen Altersgrenzen im Nachvollzug der rentenrechtlichen<br />

Reformmaßnahmen sowie die Folgeregelungen bei den Versorgungsabschlägen<br />

ab. Die parallele Nachzeichnung der rentenrechtlichen Regelungen zur Anrechnung von<br />

Ausbildungszeiten in der Beamtenversorgung wird abgelehnt; dies führe zu einer Schlechterstellung<br />

der Berufe, die eine akademische Vorbildung erfordern.<br />

Der Deutsche Beamtenbund (dbb) sieht die Anhebung der allgemeinen Regelaltersgrenze<br />

auf das 67. Lebensjahr sowie die Anhebung der besonderen Altersgrenze insgesamt kritisch.<br />

Er begrüßt den Wegfall des Instituts der Anstellung und die Reform des Laufbahnrechts. Die<br />

Beteiligungsrechte der Spitzenorganisationen seien zu verbessern.<br />

Der dbb begrüßt die Ausrichtung der Besoldungstabelle an Erfahrungszeiten sowie die Verbesserung<br />

der familienbezogenen Gehaltselemente. Bei der Anrechnung von Erfahrungszeiten<br />

seien neben einer einheitlichen und flexiblen Ausgestaltung weitere dienstliche Aspekte<br />

zu berücksichtigen.<br />

Im versorgungsrechtlichen Teil bewertet der dbb die Klarstellungen im Hinblick auf die<br />

höchstrichterliche Rechtsprechung insbesondere zur Wartefrist bei der Versorgung aus dem<br />

letzten Amt sowie die Einführung einer Versorgungsauskunft positiv.<br />

Der dbb fordert, die bisherige Berücksichtigungsfähigkeit von Hochschulausbildungszeiten<br />

unverändert beizubehalten und lehnt eine Differenzierung zwischen aktiven Beamten und<br />

Versorgungsempfängern insofern ab, als bei der Sonderzahlung unterschiedliche Bemessungsfaktoren<br />

Anwendung finden.<br />

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bejaht den Wegfall des Instituts der<br />

Anstellung sowie die Streichung der Altersgrenze bei der Ernennung auf Lebenszeit. Sie<br />

unterstützt den Erhalt des Familienzuschlags und begrüßt die Abkehr vom Besoldungsdienstalter<br />

hin zu Erfahrungszeiten. Allerdings kritisiert ver.di das leistungsabhängige Vorrücken<br />

in den Erfahrungsstufen.

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