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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 170<br />

Begründung<br />

A. Allgemeines<br />

Die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern sind durch das Gesetz zur<br />

Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) grundlegend neu geordnet<br />

worden. Durch Aufhebung des bisherigen Artikels 74a des Grundgesetzes entfällt die<br />

konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Regelung der Besoldung und<br />

Versorgung der Landesbeamtinnen und -beamten sowie Landesrichterinnen und -richter.<br />

Der Bund trifft künftig auf den Gebieten der Besoldung und der Versorgung nur noch Regelungen<br />

für seinen Bereich.<br />

Die durch die Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung gewonnenen Gestaltungsspielräume<br />

sollen im Bund für eine zukunftsorientierte Anpassung des öffentlichen Bundesdienstrechts<br />

genutzt werden. Durch die Anpassung des öffentlichen Dienstrechts an die veränderten<br />

Rahmenbedingungen soll das durch die besondere Verfassungsbindung geprägte<br />

und allein am Gemeinwohl orientierte Berufsbeamtentum gestärkt und dadurch zukunftsfest<br />

gemacht werden. Deshalb ist die Fortentwicklung des öffentlichen Dienstrechts zugleich ein<br />

Teil des am 13. September 2006 beschlossenen Programms „Zukunftorientierte Verwaltung<br />

durch Innovationen“. Mit dem Programm hat die Bundesregierung eine übergreifende Strategie<br />

für die weitere Modernisierung der Bundesverwaltung vor allem in den Bereichen Personal,<br />

Steuerung, Organisation und E-Government vorgelegt mit dem Ziel, die Verwaltung leistungsfähiger,<br />

serviceorientierter, wirtschaftlicher und innovativer zu gestalten. Dabei soll<br />

überflüssige Bürokratie vermieden werden. Diese Veränderungsprozesse können nur von<br />

und mit qualifizierten, motivierten und effizient arbeitenden Beamtinnen und Beamten gestaltet<br />

werden.<br />

Mit dem <strong>Gesetzentwurf</strong> soll für den Bund ein modernes und transparentes Beamten-, Besoldungs-<br />

und Versorgungsrecht geschaffen werden, das<br />

– das Leistungsprinzip fördert,<br />

– die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes stärkt,<br />

– einen flexibleren Personaleinsatz ermöglicht und die Mobilität verbessert,<br />

– Chancen und Perspektiven eröffnet, um Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft<br />

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu stärken,<br />

– die Beamtenversorgung langfristig sichert und Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich<br />

in das Versorgungsrecht überträgt,<br />

– aufwendige Bürokratie und Regelungsdichte vermeidet.<br />

Der wesentliche Inhalt des vorliegenden <strong>Gesetzentwurf</strong>s lässt sich wie folgt zusammenfassen:<br />

I. Neufassung des Bundesbeamtengesetzes (Artikel 1)<br />

Das Bundesbeamtengesetz wird neu gefasst. Handlungsbedarf ergibt sich hier nicht<br />

unmittelbar aus der Neuordnung der föderalen Strukturen, denn die Kompetenz des<br />

Bundes für seine Beamtinnen und Beamten ist davon nicht betroffen. Zu einem leistungsfähigen<br />

Dienstrecht gehören moderne und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen<br />

Entwicklungen angepasste Grundlagen des Beamtenrechts, die den gestiegenen<br />

Anforderungen an die Beamtinnen und Beamten in einer effizienten Verwaltung Rech-

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