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Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

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Drucksache 720/07 182<br />

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung<br />

Die Reform des Dienstrechts der Beamtinnen, Beamten, Soldatinnen und Soldaten sowie<br />

der Richterinnen und Richter ist grundsätzlich geschlechtsneutral ausgestaltet.<br />

Durch die neuen Regelungen soll die gleichberechtigte Teilhabe beider Geschlechter an<br />

den finanziellen Möglichkeiten gewährleistet werden.<br />

Etwaige mittelbare gleichstellungspolitische Auswirkungen im Besoldungsrecht, die beispielsweise<br />

durch Inanspruchnahme von Elternzeit entstehen könnten, sind in der Ausgestaltung<br />

der Regelungen zu den Grundgehaltsstufen berücksichtigt.<br />

VI. Bürokratiekosten<br />

Durch das Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts werden<br />

keine Informationspflichten für die Wirtschaft neu eingeführt, geändert oder aufgehoben.<br />

Für die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung werden bereits bestehende Informationspflichten<br />

neu gefasst und teilweise umgestellt. So werden etwa die Verpflichtung<br />

der Verwaltung zur Stellenausschreibung (§ 8 Bundesbeamtengesetz neu) und verschiedene<br />

Informationspflichten im Verhältnis zwischen Dienstbehörden und Beamtinnen<br />

und Beamten, die der Wahrung eines ordnungsgemäßen Verfahrens insbesondere<br />

bei der Feststellung der Laufbahnbefähigung (§§ 16 ff. Bundesbeamtengesetz neu), der<br />

Dienstunfähigkeit (§§ 44 ff. Bundesbeamtengesetz neu), der Ausübung von Nebentätigkeiten<br />

(§§ 97 ff. Bundesbeamtengesetz neu) und der Führung von Personalakten dienen<br />

(§§ 106 ff. Bundesbeamtengesetz neu), neu gefasst. Eine materielle Veränderung der<br />

bestehenden Informationspflichten ist damit aber nicht verbunden, so dass eine Veränderung<br />

der damit verbundenen Bürokratiekosten nicht zu erwarten ist.<br />

Die Einführung einer Versorgungsauskunft in das Beamtenversorgungsrecht des Bundes<br />

in § 49 Abs. 10 des Beamtenversorgungsgesetzes begründet eine neue Informationspflicht<br />

der Verwaltung gegenüber den Beamtinnen und Beamten. Mit der neu normierten<br />

Auskunftsverpflichtung für die Verwaltung ist eine bürokratische Mehrbelastung<br />

zu erwarten.

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