28.10.2013 Aufrufe

Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

Bundesrat Gesetzentwurf - Umwelt-online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

171 Drucksache 720/07<br />

nung tragen. Das Bundesbeamtengesetz wird zudem unter Berücksichtigung der Besonderheiten<br />

des Bundes an die Regelungen der beamtenrechtlichen Grundstrukturen<br />

des Beamtenstatusgesetzes für die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen<br />

angepasst. Dadurch wird die Einheitlichkeit des Dienstrechts gewährleistet und die<br />

Mobilität der Beamtinnen und Beamten bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn<br />

sichergestellt.<br />

Die materiellen Regelungsschwerpunkte sind im Einzelnen:<br />

1. Förderung des Leistungsprinzips<br />

Die Möglichkeiten, Bewerberinnen und Bewerber mit langjähriger geeigneter Berufserfahrung<br />

außerhalb des öffentlichen Dienstes in einem höheren Amt als dem<br />

Eingangsamt einzustellen, werden erweitert. Für alle Laufbahnen werden einheitliche<br />

Probezeiten von drei Jahren eingeführt und die Anforderungen an die Bewährung<br />

in der Probezeit erhöht. Führungsämter ab der Besoldungsgruppe A 16 werden<br />

zunächst nur auf Probe vergeben.<br />

2. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes<br />

Es werden die gesetzlichen Grundlagen für die Reform des bestehenden Laufbahnsystems<br />

geschaffen. Ziel ist es, die Anzahl der Laufbahnen zu reduzieren, die Zuordnung<br />

von unterschiedlichen Qualifikationen zu den Laufbahnen zu erleichtern<br />

und den Verwaltungsaufwand beim Wechsel von Tätigkeiten zu verringern. Bewährte<br />

Sonderlaufbahnen (z. B. für den Polizeivollzugsdienst und für Soldatinnen und<br />

Soldaten) bleiben erhalten.<br />

3. Stärkung der Mobilität<br />

Die Regelungen der Abordnung und Versetzung werden klarer und für die Praxis<br />

besser anwendbar gestaltet. Um die Mobilität zwischen Bund und Ländern zu erhalten,<br />

werden die Vorschriften auf die Regelungen des für die Länder geltenden Beamtenstatusgesetzes<br />

abgestimmt.<br />

Der Wechsel zwischen dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft sowie von<br />

Beamtinnen und Beamten zu internationalen Organisationen wird erleichtert, um Erfahrungen<br />

in die öffentliche Aufgabenwahrnehmung einfließen zu lassen. Tätigkeiten<br />

außerhalb des öffentlichen Dienstes können leichter auf die Probezeit angerechnet<br />

werden und werden im öffentlichen Dienst erworbenen Kenntnissen gleichgestellt.<br />

4. Maßnahmen im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung<br />

Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Pensionseintrittsalter der Beamtinnen<br />

und Beamten schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Die Altersteilzeit, insbesondere<br />

das sog. Blockmodell, das zu einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem<br />

Dienst führt, wird eingeschränkt.<br />

5. Teilnahmeverpflichtung an Qualifizierungsmaßnahmen<br />

Bei organisatorischen Veränderungen in den Dienststellen sind die Instrumente der<br />

Abordnung und Versetzung oft nicht ausreichend, die Beamtinnen und Beamten<br />

amtsangemessen in anderen Ämtern und Funktionen zu beschäftigen. Sofern die<br />

Weiterverwendung durch den Erwerb einer neuen Laufbahnbefähigung sichergestellt<br />

werden kann, besteht künftig eine Verpflichtung der Beamtinnen und Beamten<br />

zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!